8hunter hat geschrieben:wenn in Belgien die Suche verboten war und jetzt erreicht wurde, dass unter "strenger Beobachtung" gesucht werden darf...ist das für die belgischen Sondler sicherlich ein Erfolg
und bei uns in D soll die Suche erlaubt bleiben wie bisher

Auf den ersten Blick erscheint es wie ein Erfolg, aber wenn man genauer hinsieht wird offensichtlich welche Voraussetzungen ein Sondengänger erfüllen muss um "legal"
sondeln zu dürfen.
Fängt dabei das man eine "Sondengängerlizenz" beantragen muss, für die Erlangung dieser Lizenz darf man in den letzten fünf Jahren
nicht rechtskräftig verurteilt worden sein, es wird also aller Wahrscheinlichkeit ein Führungszeugnis/Strafregisterauszug benötigt.
Mit dieser "Lizenz" darf man dann
sondeln, aber muss natürlich vorher den Grundstücksbesitzer um Erlaubnis fragen, darf dabei nicht tiefer als 30cm graben (?) und muss
alle Funde deklarieren, eine Suche bei Nacht ist z.B. verboten usw., (alles Weitere kann jeder selbst nachlesen).
Was geschieht wenn man gegen diese Auflagen verstößt kann sich jeder gut selber ausmalen, im schlimmsten Fall ist die "S-Lizenz" für die nächsten fünf Jahre auf Eis gelegt!