Wallenstein hat geschrieben:Der Schaden für alle Sondengänger muss so gering wie möglich ausfallen. Das ist das Wesentliche. Was wir nicht benötigen sind realitätsfremde Urteile. Wenn eine Richterin den Zeitpunkt der Unterschlagung bereits auf dem Moment des Ausgrabens legt und frei von Fachwissen glaubt jeder müsste selbst bei einem erdverkrusteten Fund wissen um was es sich handelt, dann ist das bedenklich.
Und zwar bedenklich für die Archäologie!
Auf ein "realitätsfremdes Urteil" mehr oder weniger kommt es nicht an.
Die Person "Benny" ist schädlich für das Hobby.
Weil er zu hoch hinaus will / ganz groß rauskommen will / zu doll auf den Putz haut.
Er glaubt wirklich er könnte das Schatzregal oder viellecht andere Gesetze in Deutschland ändern. ???
Ja, es wird sich was ändern, aber bestimmt nicht zum "guten" eher in Richtung Schleswig Holstein, wo der Einsatz von
Detektoren faktisch verboten ist.
Und Benny ist eine Galionsfigur. Eine Galionfigur für die Gegner des (genehmigungsfreien) Sondelns.