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Barbarenschatz Prozess

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Beitragvon Thomas Schwarz » Di 19. Jan 2016, 14:15

...und ich dachte schon ich hätte was wesentliches seid meinem letzten Post letztes Jahr verpasst. Aber weit gefehlt, die ewig Gestrigen rühren immer noch in der gleichen Pampe die schon längst verdorben ist.

Herr Czerny fragte mich vor ein paar Wochen bei Facebook was ich eigentlich gegen in hätte. Nachdem ich ihm das in kurzen Sätzen geschrieben hatte, kam darauf bezugnehmend erst gar nichts mehr. Stattdessen präsentierte er mir seine Theorie das ich neidisch auf seine Umsätze wäre, die ja wohl höher als meine wären... Was ich auch gleich, vor lauter Ehrfurcht ob seines kaufmännischen Geschicks und seiner :weisheit: bestätigte :winken:

So richtig beeindruckt hat er mich dann aber mit seinem letzten Beitrag. Er schrieb -
"
Die Gesetzeslange ist in Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein und in allen andren Bundesländern durchsichtig geregelt. So wie ich das Sondengehen ausführe wie auch 99% aller andren Sondengänger, ist es korrekt. Nur das Schatzregal ist noch eine sehr unbedachte Regelung in Deutschland. Es führt dazu das wir in der Öffentlichkeit immer weniger bedeutsame Funde zu Gesicht bekommen. Denn ich fände diese auch viel schöner in einem Museum. Aber da ich nicht Jeder bin, kann ich nicht garantieren das alle Sondler zuverlässig Schatzfunde und Funde von kulturhistorischem Wert abgeben wie ich es tat. Denken und hoffen wir das es bald ein großes Erwachen gibt."
---
Darauf hin war ich so ergriffen und sprachlos das ich ihm bis heute eine Antwort darauf schuldig geblieben bin. :oops:
---
Aber demnach kann er gar nicht verurteilt werden!
Den wer freiwillig Schatzfunde und Funde von kulturhistorischem Wert abgibt ist doch ein Guter - oder nicht?
Dann brauch sich auch keiner mehr Gedanken über die Neuverhandlung zu machen - ist doch logisch - oder?

Wie dem auch sei - warten wir es ab, denn wer Recht hat wird auch Recht bekommen! :popcorn:
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Beitragvon Feingold » Di 19. Jan 2016, 15:39

das klingt so, als würde der Benny überhaupt gar nix verstehen.
Wie blöd kann man sein?

Er sollte sich ein Gutachten über seine "Lernunfähigkeit" erstellen lassen. Das könnte vielleicht strafmildernd wirken.

Als er noch Sondler war, waren alle nur auf seine Funde neidisch.
Jetzt ist er Händler und alle sind auf seinen Umsatz neidisch.

Der glaubt den Scheiß wirklich und kann einfach nicht anders.

Zum Schluss:
wenn ich Händler wäre, und durch "Bennys Laden" Einbußen hätte, dann würde ich die Mittel des Rechts dagegen einsetzen.
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Beitragvon Hr.Kaleu » Di 19. Jan 2016, 15:43

Thomas Schwarz hat geschrieben:Wie dem auch sei - warten wir es ab, denn wer Recht hat wird auch Recht bekommen! :popcorn:


Schön wärs!
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Beitragvon Thomas Schwarz » Di 19. Jan 2016, 16:09

Feingold hat geschrieben:
Zum Schluss:
wenn ich Händler wäre, und durch "Bennys Laden" Einbußen hätte, dann würde ich die Mittel des Rechts dagegen einsetzen.


Doch DESWEGEN nicht! Da fallen mir ohne lange überlegen zu müssen ganz andere Hansel ein wo das nötiger und sinnvoller wäre :thumbdown
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Beitragvon Wallenstein » Di 19. Jan 2016, 16:10

Der Schaden für alle Sondengänger muss so gering wie möglich ausfallen. Das ist das Wesentliche. Was wir nicht benötigen sind realitätsfremde Urteile. Wenn eine Richterin den Zeitpunkt der Unterschlagung bereits auf dem Moment des Ausgrabens legt und frei von Fachwissen glaubt jeder müsste selbst bei einem erdverkrusteten Fund wissen um was es sich handelt, dann ist das bedenklich.

Und zwar bedenklich für die Archäologie!
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Beitragvon Nimmermehr » Di 19. Jan 2016, 16:14

Thomas Schwarz hat geschrieben:...und ich dachte schon ich hätte was wesentliches seid meinem letzten Post letztes Jahr verpasst. Aber weit gefehlt, die ewig Gestrigen rühren immer noch in der gleichen Pampe die schon längst verdorben ist.

Herr Czerny fragte mich vor ein paar Wochen bei Facebook was ich eigentlich gegen in hätte. Nachdem ich ihm das in kurzen Sätzen geschrieben hatte, kam darauf bezugnehmend erst gar nichts mehr. Stattdessen präsentierte er mir seine Theorie das ich neidisch auf seine Umsätze wäre, die ja wohl höher als meine wären... Was ich auch gleich, vor lauter Ehrfurcht ob seines kaufmännischen Geschicks und seiner :weisheit: bestätigte :winken:

So richtig beeindruckt hat er mich dann aber mit seinem letzten Beitrag. Er schrieb -
"
Die Gesetzeslange ist in Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein und in allen andren Bundesländern durchsichtig geregelt. So wie ich das Sondengehen ausführe wie auch 99% aller andren Sondengänger, ist es korrekt. Nur das Schatzregal ist noch eine sehr unbedachte Regelung in Deutschland. Es führt dazu das wir in der Öffentlichkeit immer weniger bedeutsame Funde zu Gesicht bekommen. Denn ich fände diese auch viel schöner in einem Museum. Aber da ich nicht Jeder bin, kann ich nicht garantieren das alle Sondler zuverlässig Schatzfunde und Funde von kulturhistorischem Wert abgeben wie ich es tat. Denken und hoffen wir das es bald ein großes Erwachen gibt."
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Darauf hin war ich so ergriffen und sprachlos das ich ihm bis heute eine Antwort darauf schuldig geblieben bin. :oops:
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Aber demnach kann er gar nicht verurteilt werden!
Den wer freiwillig Schatzfunde und Funde von kulturhistorischem Wert abgibt ist doch ein Guter - oder nicht?
Dann brauch sich auch keiner mehr Gedanken über die Neuverhandlung zu machen - ist doch logisch - oder?

Wie dem auch sei - warten wir es ab, denn wer Recht hat wird auch Recht bekommen! :popcorn:


haha danke für diesen erfrischend sinnvollen Post! Das ist hier eher Mangelware... :?
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Beitragvon groby » Di 19. Jan 2016, 16:20

Thomas Schwarz hat geschrieben:Wie dem auch sei - warten wir es ab, denn wer Recht hat wird auch Recht bekommen! :popcorn:


Ein Richter spricht nicht Recht, sondern ein Urteil :weisheit:

MfG groby
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Beitragvon DDstudent » Di 19. Jan 2016, 16:37

Feingold hat geschrieben:das klingt so, als würde der Benny überhaupt gar nix verstehen.
Wie blöd kann man sein?

Er sollte sich ein Gutachten über seine "Lernunfähigkeit" erstellen lassen. Das könnte vielleicht strafmildernd wirken.

Als er noch Sondler war, waren alle nur auf seine Funde neidisch.
Jetzt ist er Händler und alle sind auf seinen Umsatz neidisch.

Der glaubt den Scheiß wirklich und kann einfach nicht anders.

Zum Schluss:
wenn ich Händler wäre, und durch "Bennys Laden" Einbußen hätte, dann würde ich die Mittel des Rechts dagegen einsetzen.


Wieso Mittel des Rechts gegen Bennys Laden bei Umsatzeinbußen? Solangsam wirds lächerlich, ich hab auch schon bei ihm bestellt und soweit ich das sehen kann war alles korrekt.
Egal ob er seine Bestellnummer bei 0 oder 1000 in der Nummerierung begonnen hat, die anderen Händler werden sicherlich Einbußen haben.
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Beitragvon Thomas Schwarz » Di 19. Jan 2016, 16:50

Wallenstein hat geschrieben:Der Schaden für alle Sondengänger muss so gering wie möglich ausfallen. Das ist das Wesentliche. Was wir nicht benötigen sind realitätsfremde Urteile. Wenn eine Richterin den Zeitpunkt der Unterschlagung bereits auf dem Moment des Ausgrabens legt und frei von Fachwissen glaubt jeder müsste selbst bei einem erdverkrusteten Fund wissen um was es sich handelt, dann ist das bedenklich.

Und zwar bedenklich für die Archäologie!


Veto
Erstens besteht meiner Meinung nach schon ein erheblicher Unterschied zwischen einem einfachen "erdverkrusteten Fund" und den Fund-Dingen um die es beim Barbarenschatz geht.
Zweitens geht es bei der Gerichtsverhandlung nicht um die Rechte der Sondler sondern lediglich um die Feststellung ob der Tatbestand der Unterschlagung zutreffend ist oder nicht. Das Gerichtsurteil wird meiner Meinung nach keinen Einfluss auf uns Sondengänger haben außer vielleicht eine verfeinerte Anpassung im Denkmalschutzgesetz des Landes/der Länder.
Drittens kommt das Schatzregal (wo viele sooo eine waaaahnsinnige Angst vor haben) nur in ganz wenigen Einzelfällen zum Tragen und auch da wird einem der Fund nicht einfach weggenommen - und ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Du schreibst: "Der Schaden für alle Sondengänger muss so gering wie möglich ausfallen. Das ist das Wesentliche. "

Dann tut auch das Wesentliche und lass das realitätsfremde politisieren was nur noch mehr Unruhe hereinbringt. Wenn ich Zeit und Lust hätte würde ich auch eine "Union" aufmachen mit der Bezeichnung - "Union der freien und selbstentscheidenden Sondengänger" - den das scheint in anderen Unionen entweder nicht vorhanden oder unerwünscht zu sein... :ironie
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Beitragvon Feingold » Di 19. Jan 2016, 17:03

Thomas Schwarz hat geschrieben:
Feingold hat geschrieben:
Zum Schluss:
wenn ich Händler wäre, und durch "Bennys Laden" Einbußen hätte, dann würde ich die Mittel des Rechts dagegen einsetzen.


Doch DESWEGEN nicht! Da fallen mir ohne lange überlegen zu müssen ganz andere Hansel ein wo das nötiger und sinnvoller wäre :thumbdown


Nee, Herr Schwarz, Sie nicht. Aber es gibt ja noch andere Händler.
Benny macht bestimmt nicht sooo viel Umsatz, aber wenn es so wäre, dann würde er bestimmt "gebremst" werden.
Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Hier darf Benny jedenfalls keine Werbung mehr machen.
Und das finde ich "ganz normal" im Geschäftsleben. Das hat auch nichts mit Neid zu tun.
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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