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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon DJHomer » Do 11. Dez 2014, 10:06

Ebinger1 hat geschrieben:Im übrigen nimmt auch jeder Fahrer eines Holzvollernters, Rückefahrzeugs, Jeder Fahrer eines landwirtschaftlichen Gerätes, jeder Bauarbeiter, Kleingärtner, spielende Kinder, Trüffel- und Pilzsammler, jede Wildsau, buddelnde Hund, Dachs, Fuchs, ... billigend in Kauf auf ein Bodendenkmal zu stoßen oder dieses gar zu beschädigen oder zu zerstören.


das wäre jetzt Auslegungssache, die Leute/Tiere :D suchen auf jeden Fall nicht mit technischen Hilfsmittel danach

und um mal auf das Auto zu kommen, was die Genehmigung zum sondeln ist, ist der Führerschein, TÜV oder Versicherung beim Autofahren
ohne die 3 Sachen darf ich nicht Autofahren, machen könnte ich es trotzdem
der tatsächliche Zustand der Fahrzeuge und die Fahrweise jedes einzelnen ist dann noch mal was ganz anderes (und das führt dann meist zu den Verkehrstoten und nicht die Tatsache, dass ich mit dem Auto fahre)
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Beitragvon Ebinger1 » Do 11. Dez 2014, 11:14

DJHomer hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Im übrigen nimmt auch jeder Fahrer eines Holzvollernters, Rückefahrzeugs, Jeder Fahrer eines landwirtschaftlichen Gerätes, jeder Bauarbeiter, Kleingärtner, spielende Kinder, Trüffel- und Pilzsammler, jede Wildsau, buddelnde Hund, Dachs, Fuchs, ... billigend in Kauf auf ein Bodendenkmal zu stoßen oder dieses gar zu beschädigen oder zu zerstören.


das wäre jetzt Auslegungssache, die Leute/Tiere :D suchen auf jeden Fall nicht mit technischen Hilfsmittel danach

und um mal auf das Auto zu kommen, was die Genehmigung zum sondeln ist, ist der Führerschein, TÜV oder Versicherung beim Autofahren
ohne die 3 Sachen darf ich nicht Autofahren, machen könnte ich es trotzdem
der tatsächliche Zustand der Fahrzeuge und die Fahrweise jedes einzelnen ist dann noch mal was ganz anderes (und das führt dann meist zu den Verkehrstoten und nicht die Tatsache, dass ich mit dem Auto fahre)


Sorry, die gezielte Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig.

Was ist denn da Auslegungssache :?:

GEZIELTE SUCHE ist doch ein recht klarer Begriff :?:

Der Duden sagt zu gezielt:

http://www.duden.de/rechtschreibung/gezielt

Bestimmt gibt es auch Sondengänger die in der Hoffnung auf einen interessanten Fund ihre Suche antreten, aber Hoffnung unterscheidet sich schon ein ganz klein wenig von gezielt...

Der Duden sagt zu Hoffnung:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Hoffnung

Aber selbst wenn jemand die Hoffnung hat etwas von kulturhistorischer Bedeutung zu finden, so ist er alleine dadurch noch lange nicht auf der gezielten Suche...

@ DJHomer: Kannst du mir ein Urteil nennen in dem ein Sondengänger wegen der billigenden Inkaufnahme des Auffindens von Kulturdenkmälern verurteilt und bestraft wurde :?:

Damit könntest du ja deine Behauptung dann problemlos belegen...
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Beitragvon DJHomer » Do 11. Dez 2014, 19:16

Ebinger1 hat geschrieben:
Sorry, die gezielte Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig.

Was ist denn da Auslegungssache :?:


mit der Auslegungssache ging es um die Bauarbeiter, Kleingärtner, Kinder, Hunde usw....
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Beitragvon Ebinger1 » Do 11. Dez 2014, 19:19

Diese Gruppen machen ja auch Bodeneingriffe und müssten dann nach der Auslegung des Denkmalamtes auch eine NFG beantragen... da sie ja dabei auch billigend in Kauf nehmen auf Bodendenkmäler zu stoßen :mrgreen:
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Beitragvon DJHomer » Do 11. Dez 2014, 20:16

richtig :!: :!:
ich wollte eigentlich auch nur darauf hinaus, dass sich jeder dessen bewusst ist und z.B. irgendwelche Neulinge, die gerade mit dem sondeln beginnen wollen nicht einfach Blauäugig losstiefeln und der Meinung sind
"ach es gibt Foren in denen sich Sondler austauschen, Youtube ist voll mit Sondelvideos, dann kann das ja nicht verboten sein"
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Beitragvon Ebinger1 » Do 11. Dez 2014, 21:20

Da wären wir wieder beim Ausgangsbeitrag und hätten diesen belegt...

das Sondengehen / die Schatzsuche ist nicht illegal.

Lediglich die gezielte Suche, bzw. / und / oder gezielte Grabung nach Artefakten stellt eine Ordnungswiedrikgeit dar. :thumbup
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Beitragvon kaja » Sa 3. Jan 2015, 21:16

Ebinger1 hat geschrieben:War es rechtens an der Stelle überhaupt eine nicht ausgewiesen Überwachungskamera im öffentlichen Raum auzustellen :?:
:

Hallo
ich weiss nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern sind häufig diverse Überwachungskameras mitten im Wald, sogenannte Wildkameras.
Sie werden von Naturschützern aufgebaut , betrieben und natürlich auch überwacht.
Und dann an manchen Seen, Skiliften usw so doofe Webcams
gruß
kaja
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Beitragvon Ragnar » So 4. Jan 2015, 19:38

kaja hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:War es rechtens an der Stelle überhaupt eine nicht ausgewiesen Überwachungskamera im öffentlichen Raum auzustellen :?:
:

Hallo
ich weiss nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern sind häufig diverse Überwachungskameras mitten im Wald, sogenannte Wildkameras.
Sie werden von Naturschützern aufgebaut , betrieben und natürlich auch überwacht.
Und dann an manchen Seen, Skiliften usw so doofe Webcams
gruß
kaja



Mitte 2014 gab es doch hierzu Änderungen im Gesetz:
Wildkameras für Jäger im Wald sind unzulässig geworden (damit man nicht beim Poppen im Wald gefilmt wird :D ) Wegen Datenschutz :weisheit: .

Ich hab das hier lediglich gefunden:
Wildkameras: Sie sind unzulässig, da ein Bürger drauf vertrauen darf, sich in der Öffentlichkeit frei bewegen zu können. Dies ist im Wald ebenso gerechtfertigt wie an Orten an denen man für gewöhnlich viele Menschen trifft: Denn die freie Natur ist ja gerade auch ein Rückzugsort, in der man gerade verhältnismäßig ungestört von der Zivilisation bewegen möchte.

Hat einer hierzu ein Gesetzestext und kann dies bestätigen? Ich kann nix finden. Oder ist das wieder Ländersache, wie so vieles in Deutschland?


Gruss Ragnar
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Beitragvon Dany » So 4. Jan 2015, 19:43

Da könnte auch ein allgemeiner Gesetzestext zur Videoüberwachung angewendet werden, also nicht speziell auf den Wald bezogen
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Beitragvon Wikinger1981 » So 10. Jan 2016, 21:10

Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Felder - Wald und Wiesen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich!
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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