Ebinger1 hat geschrieben:Tafelsilber2014 hat geschrieben::welcome![]()
Liebe Sondelfreunde,
bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich nun nicht genau weiß ob ich im Land Brandenburg sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott gefunden. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht.
Danke sagt Tafelsilber2014
Mal kurz angemerkt: ich würde bspw. das Autofahren nicht deshalb aufgeben weil es ein paar Parkverbotsbereiche gibt.
Aber zurück zu deiner Frage.... Darf man in Brandenburg ungezielt sondeln?
Hier mal ein Auszug aus dem entsprechenden Gesetz:
§ 10 Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.
Bitte auch die §§ 11 und 12 beachten, da geht es um Denkmalfunde und das Schatzregal.
Hier der Link zum Gesetz:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 5128.de#10
Viel Spass bei der Suche
Für Brandenburg haben wir hier eine klare Regelung, "die Suche mit technischen Hilfsmitteln" und die Sonde ist das technische Hilfsmittel
somit braucht jeder der in Brandenburg sondeln will eine Genehmigung
was unter einem Bodendenkmal zu verstehen ist kann sich jeder selbst bei Google suchen, müsste aber auch im Denkmalschutzgesetz stehen
ich habe bereits einen Antrag gestellt und dieser wurde genehmigt, ohne größere Probleme