SondenTyp hat geschrieben:Sondler-Kreuzau hat geschrieben:@Sondentyp
hier geht es um Bussgelder!!!!!
Erklär mir bitte was Du expliziert meinst!
Da es in Schleswig-Holstein eine Straftat ist, gibt es Bußgeld, Bewährung oder bis zu 2Jahren Gefängnis.
Da es durch das Gesetz zu einem Offizialdelikt geworden ist, muß die Polizei oder Ordnungsamt dass verfolgen. Betreiben eines Metalldetektors ohne Genehmigung verboten.
In den anderen Bundesländern ist es noch eine Ordnungswidrigkeit und es droht erst mal ein Bußgeld.
Eine Genehmigung für die Fläche( Feld,Wald,Wiese) ist immer vom Eigentümer einzuholen.
SondenTyp hat geschrieben:Im Gesetz steht auch" nach anderer Rechtsvorschrift " ! Kennst du diese Vorschrift zb. von Polizei, Feuerwehr,KMR............?
Was du über das Gesetz denkst, ändert nichts an der Gültigkeit. Auch das "Schönreden"ändert nichts. Sollange bist das Gesetz gekippt wird, hat es Gültigkeit und mit den Folgen müssen wir leben.
Selbst der große Wallenstein unterwirft sich dem Diktat und holt sich brav einen Strandgenehmigung
SondenTyp hat geschrieben:Ich habe dich gefragt als Hobby Anwalt ! Aber eine kann ich dir verraten " Gefahr im Verzug " !
Deine Meinung spielt auch keine Rolle über die Gültigkeit des Gesetzes. Alle aus SH die ohne Genehmigung Suchen begehen eine Straftat. Übrigens die Strandgenehmigung fällt auch unter " anderer Rechtsvorschrift "
Gruß vom SondenTyp der kein Wikkinger ist
SondenTyp hat geschrieben:Ich habe dich gefragt als Hobby Anwalt ! Aber eine kann ich dir verraten " Gefahr im Verzug " !
Deine Meinung spielt auch keine Rolle über die Gültigkeit des Gesetzes. Alle aus SH die ohne Genehmigung Suchen begehen eine Straftat. Übrigens die Strandgenehmigung fällt auch unter " anderer Rechtsvorschrift "
Wenn Wallenstein einen Arsch in der Hose hätte, würde er keine Strandgenehmigung beantragen und sollte er erwischt werden, kann er sich von der DSU retten lassen und dass Gesetz kippen.
Schau dir dieses Forum doch mal an und was ihr draus gemacht habt. Schon traurig nur die eigene Meinung gelten zu lassen.
Gruß vom SondenTyp der kein Wikkinger ist
SondenTyp hat geschrieben:Ebinger ich kann mir vorstellen das du es im richtigen leben schwer hast, so als Besserwisser und Rechthaber! Das ist auch der Grund warum du in anderen Foren nur eine Witzfigur bist und die meisten dich gesperrt haben![]()
Dem Sondengeher interessiert es nich, wer nach welcher Rechtsvorschrift in SH Suchen kann!
Dem Sondengeher interessiert es nur, dass es für ihn ohne eine Genehmigung eine Straftat ist in SH.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm
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