Es ist immer wieder das selbe Strickmuster von der Seite der Amtsarchäologie zu beobachten:
Denkmalbehörden erlassen, wieder besseres Wissen (denn nur die Suche nach Antiken bedarf lt. Denkmalschutzgesetz der Genehmigung) Bußgeldbescheide um Sondengänger, welche der allgemeinen Suche nachgehen, abzuschrecken und einzuschüchtern.
Diese Bußgeldbescheide werden im unteren dreistelligen Bereich gehalten um den Sondengänger zu einer Zahlung (und somit Anerkennung des Bescheides) zu motivieren.
Viele Betroffene zahlen in dem Fall dann lieber den kleinen Betrag, um sich nicht auf einen Prozess einzulassen und ihre Ruhe zu haben...
Ich nenne so etwas Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch
