Recht wird willkürlich gebeugt.
Konvention von Faro

Teilhabe der Bürger an der Erforschung der Geschichte als eines der Menschenrechte

Fehlanzeige.
Grundgesetz

Gleichheitsgrundsatz

Freiheit der Lehre und Forschung ?
Fehlanzeige.
Wer eine NFG erhalten, oderbehalten will, der ist nun mal, wenn er nicht einen jahrelangen und kostpieligen Rechtsstreit ausfechten möchte, auf diese Gnade angewiesen...
Dies führt dann aber auch leider dazu, das im vorauseilenden Gehorsam schnell eigene Positionen aufgegeben und die der Amtsseite blind vertreten werden Den Beweis führen hier ja etliche Trolle...
Einmal einen Claim in Besitz genommen, wird dieser auch gegen alle Mitbewerber verteidigt...
Warum eigentlich

Weil es die Amtsstrukturen kaum einem Sondler ohne NFG (außer evtl. in Bayern) erlauben einen bedeutenden Fund zu melden. All zu schnell werden die Raubgräberkeule, Bußgeldgeschenke, Verunglimpfungen, Hausdurchsuchungen... gegen diese Sucher geschwungen und ihr Ansehen wird im näheren und weiteren Umfeld nachhaltig geschädigt. Ist ja alles amtlich.
Statt Überlegungen anzustellen, wie möglichst viele Sondengänger in die Dokumentation der Zeugnisse unserer Geschichte eingebunden werden können, jammert man auf Seiten der Amtsarchäologie lieber nach strengeren Gesetzen, über fehlende Mittel und über den angeblich ach so großen angerichteten Schaden.
Das ist engstirnig und dieses Gejammer hat nichts mit dem Auftrag des Gesetzgebers an die Amtsarchäologie zu tun.
Ein Rechtsanspruch kann nicht durch die einigen Sondlern erwiesene Gnade ersetzt werden
