Niedersächsisches Landesamt
für Denkmalpflege
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover
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Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
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Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/inne/n in Niedersachsen
Da archäologische Funde nicht nachwachsende, irreversible Quellen der Geschichte sind und 
ihre historische Aussage nur in ihrem Fundkontext preisgeben, ist die Suche mit Metallsonden
grundsätzlich problematisch. Es besteht die Gefahr, dass Metallgegenstände ohne 
professionelle Dokumentation ihrem Fundzusammenhang entrissen und auf ihren rein 
antiquarischen Wert reduziert werden. Zudem sind Metallfunde konservatorisch hoch sensibel 
und am besten im Erdreich geschützt. Sind sie erst einmal geborgen, ist ihre Erhaltung oftmals 
sehr schwierig und aufwändig. Daher ist die Suche nach archäologischen Funden mit 
technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, genehmigungspflichtig (§ 12 NDSchG). 
Unter dem Dach der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. haben sich die 
Archäologinnen und Archäologen in den Denkmalbehörden des Landes und der Kommunen auf 
ein landeseinheitliches Verfahren zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Sondengängern 
verständigt.
Das inzwischen bewährte System sieht für Personen, die mit Hilfe von Metallsonden nach 
archäologischen Funden suchen wollen, ein dreistufiges System vor, das die Information, 
Sensibilisierung und Fortbildung der Interessierten zum Ziel hat: 
Schritt 1: Kontaktaufnahme des/der Interessierten mit dem/der für das jeweilige Suchgebiet 
zuständigen Archäologen/in bzw. der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bei 
den Landkreisen oder Kommunen. Sind dort keine Fachkräfte eingestellt, so wird das 
Benehmen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege hergestellt und der/die 
zuständige Gebietsreferent/in einbezogen. In einem Gespräch ist zu klären, ob eine 
Zusammenarbeit im Sinne des Denkmalschutzes geplant ist. Wenn das Gespräch mit diesem 
Ergebnis endet, kann der zuständige Archäologe/die zuständige Archäologin bzw. der 
Vertreter/die Vertreterin der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden mittels eines 
Schreibens die Teilnahme am Theoriekurs befürworten.
 
Schritt 2: Teilnahme am Theoriekurs am Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege 
(NLD) – zumeist in Hannover. Zwei bis dreimal pro Jahr finden im NLD an einem Wochenende 
die zweitägigen Theoriekurse zu Fragen des Einsatzes von Metallsonden zur Suche nach 
Bodendenkmalen statt. Nach einer Einführung in die Belange der archäologischen 
Denkmalpflege, juristische Vorgaben und Gefahren durch Kampfmittel im Boden wird anhand 
ausgesuchter Beispiele das Zusammenspiel von Facharchäologie und Sondengängern erörtert. 
Weitere Themen sind die Handhabung von analogen und digitalen Karten, die Einmessung, 
Verpackung und Fundinventarisation sowie die Meldung der Funde. Darüberhinaus werden 
Suchstrategien diskutiert und Bestimmungsübungen angeboten. Am Ende des Kurses wird eine 
Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Organisation dieser Kurse liegt in den Händen des 
Landesarchäologen Dr. Henning Haßmann; entsprechend ist eine mit dem schriftlichen Votum......  
Es ist nicht moglich.   Die haben einem richting moer hoog geworven .