Goldjunge hat geschrieben::thumbup

ebenso ...das leben ist hart genug ...

Goldjunge hat geschrieben::thumbup




Ebinger1 hat geschrieben:Ic
Ich schlage folgendes vor:
Unsere Kulturgutschützer machen einmal ein Inventur in Ihren Archiven und Depots.
Schließlich gehört zum Schutz unserer Kulturgüter, noch dazu wenn sie in der Obhut des vom Gestezgeber damit betrauten Behörde sind, auch das wissen über deren Verbleib.
Ich bin ja mal gespannt ob die Fundberichte und der Lagerbestand deckungsgleich sind
Da ist doch hoffentlich nichts unterschlagen worden meine Damen und Herrn Archäologen
 
 


CoNtAcT2000 hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Ic
Ich schlage folgendes vor:
Unsere Kulturgutschützer machen einmal ein Inventur in Ihren Archiven und Depots.
Schließlich gehört zum Schutz unserer Kulturgüter, noch dazu wenn sie in der Obhut des vom Gestezgeber damit betrauten Behörde sind, auch das wissen über deren Verbleib.
Ich bin ja mal gespannt ob die Fundberichte und der Lagerbestand deckungsgleich sind
Da ist doch hoffentlich nichts unterschlagen worden meine Damen und Herrn Archäologen
Dafür wäre ich definitiv auch!!!
Glaube das nennen die aber nicht unterschlagen sondern in den Berichten steht meist "Verbleib unbekannt" oder so ähnlich
 
 


 
   
   
  
 

Ebinger1 hat geschrieben:Man könnte ja von Seiten der Amtsarchäologie behaupten das an einer Starfverfolgung kein öffentliches Interesse besteht...
denn die unterschlagenen Funde bekommt ja eh keiner mehr zu sehen



Ich kenne aber leider keinen Fall in dem wegen dem Vermerk "Verbleib unbekannt" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Scheint also doch zu stimmen das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.


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