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Beitragvon Ebinger1 » So 2. Nov 2014, 13:16

Es gibt da so ein paar selbst ernannte Aktivisten gegen Sondengänger...

die warten darauf das Sondengänger genau solche Funde machen und nach hause schleppen.
Lieber wäre es ihnen noch der Sondengänger sparengt sich bei der Bergung in die Luft, noch optimaler wäre für sie die Situation, wenn der Finder die Munition mit nimmt und im Idealfall sich, seine Familie und die Nachbarn, in die Luft sprengt.

Die Einstellung dieser Fanatiker ist zwar pervers, aber man nimmt da Opfer scheinbar gerne in Kauf. Die bisher von den Archäologen gegen Sondengänger vorgebrachten Argumente haben sich ja alle als unhaltbar erwiesen haben.
Jetzt wird auf Opfer gewartet...

Also solltest du solchen "aufrechten" Mitmenschen keine Munition liefern.

Umgehende Meldung beim Kampfmittelräumdienst ist da der richtige Weg :thumbup

Mit jeder Meldung machst DU die Umwelt ein Stück sicherer :thumbup :thumbup
*

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Beitragvon heinrich » So 2. Nov 2014, 16:31

Lutzi hat geschrieben:Ich habe nichts mitgenommen oder sonst etwas, was da unter dem Detektor ist, sieht man halt erst beim Graben, sehe jetzt kein Problem beim Graben, anschauen, liegen lassen, melden?


Es geht nicht ums mitnehmen , sobald Du den brisanten Fund in die Hand nimmst oder die Lage veränders
ergreifst Du Besitz davon ,
der Besitz ist strafbar.
legst Du den Fund wieder ins Fundloch und schaufels es zu ist es Illegale Entsorgung ,
ist ebenfalls strafbar.
Lässt Du den Fund ungesichert an der Oberfläche liegen kommt noch eine Gefährdung
der Allgemeinheit dazu .

Bitte nicht falsch verstehen , aber was im Moment alles so abläuft gegen die Sondengänger

und wenn es laut Waffengesetz anders ist , lasse ich mich gerne belehren
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Beitragvon vaultboy » Mo 3. Nov 2014, 17:41

heinrich hat geschrieben:
Lutzi hat geschrieben:Ich habe nichts mitgenommen oder sonst etwas, was da unter dem Detektor ist, sieht man halt erst beim Graben, sehe jetzt kein Problem beim Graben, anschauen, liegen lassen, melden?


Es geht nicht ums mitnehmen , sobald Du den brisanten Fund in die Hand nimmst oder die Lage veränders
ergreifst Du Besitz davon ,
der Besitz ist strafbar.
legst Du den Fund wieder ins Fundloch und schaufels es zu ist es Illegale Entsorgung ,
ist ebenfalls strafbar.
Lässt Du den Fund ungesichert an der Oberfläche liegen kommt noch eine Gefährdung
der Allgemeinheit dazu .

Bitte nicht falsch verstehen , aber was im Moment alles so abläuft gegen die Sondengänger

und wenn es laut Waffengesetz anders ist , lasse ich mich gerne belehren


Der richtige Umgang mit Kampfmitteln hat ganz sicher nichts mit einer Verschwörung gegen Sondengänger zu tun, meine Güte. :roll:

Und dich wird auch ziemlich sicher keiner wegen Munitionsbesitz anzeigen, wenn du eine Patrone in die Hand nimmst und wieder hinlegst- nur solltest du das zu deiner eigenen Sicherheit schlicht und ergreifend nicht tun.

Das richtige Verhalten ist den Fund zu melden.

ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn mir wer ein entsprechendes Urteil präsentiert.
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Beitragvon el.supremo » Mo 3. Nov 2014, 18:02

sind gefährlich, haben aber einen Aufschlagzünder.
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Beitragvon heinrich » Mo 3. Nov 2014, 22:12

Ein Mann aus dem deutschen Aschaffenburg steckt 1966 während seiner Bundeswehr-Zeit bei einer Übung eine nichtgezündete Patrone als Souvenir ein. Hinterher studiert er Lehramt und wird verbeamtet. Sein Dilemma: Der Besitz dieses Gegenstandes ist für ihn als Zivilist illegal, er möchte ihn jedoch nicht einfach im nächsten Gewässer versenken wo ihn eines Tages vielleicht Kinder finden könnten.

Auf die Idee, die Patrone mit einer Zange zu zerstören und die einzelnen Komponenten getrennt zu entsorgen, kommt er nicht. “Vater Staat” liefert 2009 die scheinbare Lösung in Form des Amnestiegesetzes für die straffreie freiwillige Einreichung von Schusswaffen an zuständige Behörden. Dummerweise fehlte in dem Gesetz ein Hinweis auf Munition und die betreffende Patrone fällt als Hartkerngeschoss mit spezieller Markierung unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unser Lehrer erhält 2800 Euro Strafe und kommt damit noch glimpflich davon, da ein Schöffengericht seinen Fall als minder schwerer einordnet. Staatsbediensteten drohen bei “Verbrechen” mit Freiheitsstrafen ab 1 Jahr ein Disziplinarverfahren, die Suspendierung und der Verlust der Pensionsbezüge
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Beitragvon Nigges87 » Di 4. Nov 2014, 00:57

Jetzt dreht mal nicht durch. Das Zeug ist saugefährlich aber nur durch anfassen "in besitz nehmen" oder sowas macht man sich noch lange nicht strafbar !! Natürlich ist es dumm das Zeug in die Hand zu nehmen aber manchmal hat man es in der Hand und erkennt dann erst was es ist. Das ist wohl das Risiko welches unser Hobby birgt.

Wenn man es findet, ausgräbt und vor sich liegen hat ist es natürlich das beste ein Foto davon zu machen und das weitere Vorgehen hängt von den Fundumständen ab. Ist es unmmittelbar nah an einer Siedlung oder besteht die direkte Gefahr das Kinder oder Unwissende das Zeug in die hände bekommen dann bleibt nur die Polizei da der Kampfmittelräumdienst manchmal paar Tage braucht. Wenn ich das Zeug mitten im Wald finde leg ich es irgendwo an nen Baum oder auf nen Baumstumpf wo man es gut sieht und gebe dann die Koordinaten nebst dem geschossenen Bild direkt an den Kampfmittelräumdienst. Die kümmern sich immer direkt drum und haben noch NIE eine dumme Frage gestellt. Die Jungs sind froh das man es meldet.
Habt keine Angst vor dem Kampfmittelräumdienst !

wer noch Fragen zum Vorgehen hat darf mir gerne schreiben :welcome
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Beitragvon heinrich » Di 4. Nov 2014, 03:41

[quote="Nigges87"]Jetzt dreht mal nicht durch. Das Zeug ist saugefährlich aber nur durch anfassen "in besitz nehmen" oder sowas macht man sich noch lange nicht strafbar !! Natürlich ist es dumm das Zeug in die Hand zu nehmen aber manchmal hat man es in der Hand und erkennt dann erst was es ist. Das ist wohl das Risiko welches unser Hobby birgt.

Hier dreht keiner durch ,aber jeder der ne Sonde schwingt sollte auch die Gesetze betzüglich Kampfmitteln
und dazu zählt auch Fundmunition kennen .

§ 3

Sicherungspflichten

(1) Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder sie in Besitz zu nehmen.

(2) Das Bergen, Entschärfen, Sprengen, Aufbewahren, Transportieren und sonstige Behandeln von Kampfmitteln sowie deren Besitz ist nur der zuständigen Behörde gestattet.
heinrich Offline


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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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