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Sondengängerfilme auf Youtube

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Do 3. Apr 2014, 15:40

Wallenstein hat geschrieben:Die German Treasure Hunters aus NRW haben mir mitgeteilt bei ihnen wäre alles offiziell und mit Genehmigung. :gruebel:

https://www.youtube.com/channel/UC14t0y ... discussion


Das könnte aber auch mit einer kleinen Spitzfindigkeit des neuen Denkmalschutzgesetzes in NRW zu tun haben...

Alle von Feldbegehern und Sondengängern gemachten Entdeckungen, so lange diese nicht unter den Begriff kulturhistorische Bedeutung ein zu stufen sind, werden im entsprechenden Gesetz als "Funde" angesprochen. Dadurch fallen diese dann nicht unter das Denkmalschutzgesetz (was ja dann eine Entschädigung gegenüber dem abliefernden Finder auf Grund des Schatzregals in NRW begründen würde) sondern sind im Sinne des BGB der hadrianischen Teilung (50:50 Grundstückseigentümer und Finder) zugeordnet.
Somit kann die Denkmalbehörde sich also auch nicht gegen etwas aussprechen für das sie nach der Formulierung des Gesetzes in der aktuellen Fassung nicht zuständig ist.
Zuständig ist sie ja lt. Gesetz nur für die Funde mit kulturhistorischer Bedeutung.
:gruebel: :mrgreen:
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Beitragvon Wallenstein » Di 13. Mai 2014, 16:41

Es ist jedem der bei YouTube Sondengänger-Filme einstellt auf denen ein Ortsbezug hergestellt wird (Bundesland, Ort) DRINGEND zu raten, dass er über eine Nachforschungsgenehmigung für das Gebiet verfügt. Am besten referenziert man in dem Film bereits auf seine gültige Genehmigung.

Die Ämter und deren Zuträger (Wiki, A G A ...) durchforsten täglich das Web. Sorglos vor der Kamera herumspringen ist aktuell eine große Dummheit, die uns allen wieder zum Nachteil wird.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 13. Mai 2014, 18:04

Ich denke einige Seiten sind bemüht Opfer zu finden um eine Kriminalisierung der Sondengänger weiter zu betreiben.... :thumbdown

:gruebel: Dabei spielt es dann keine Rolle ob wirklich gegen Gesetze verstoßen wurde.
Hauptsache der Begriff Raubgräber kann wieder negativ ins Spiel gebracht werden.

Jetzt stellt sich aber die große Frage:

Lieber in Dekung gehen, obwohl mit einer allgemeinen Suche nach verlorenen Dingen noch keine Gesetzesverstoß begangen wird, oder sein Hobby weiter zur Schau stellen?
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