Da scheint sich in BW ein wenig Bewegung in die positive Richtung abzuzeichen...
Zitat:
Das Projekt „Qualifikation und Integration von Sondengängern in die archäologische Denkmalpflege“
Projektziele
Kartierung der Fundpunkte und -dichte einer Prospektionsmaßnahme.Ergebniskartierung der Fundpunkte und der Funddichte einer Prospektionsmaßnahme mit Metallsonden.
kulturgeschichtlich interessierten und engagierten Privatpersonen eine Möglichkeit zur Prospektion mit Metallsonden im Land zu eröffnen und
durch eine gezielte Steuerung und Auswahl der begangenen Flächen archäologisch und denkmalpflegerisch relevante Erkenntnisse zu gewinnen.
Dazu entwickelte die archäologische Denkmalpflege einen Katalog von Maßgaben, unter denen eine Beauftragung von Privatpersonen zur Prospektion mit Metallsonden erfolgen kann. Dabei wurde der Wahrung des öffentlichen Interesses zum Schutz der Denkmalsubstanz höchster Stellenwert eingeräumt.
Maßnahmenkatalog
1. Qualifikation der Sondengänger durch Schulung zu den Themen
Rechtliche Grundlagen
Aufgaben und Arbeitsweisen der archäologischen Denkmalpflege
Perioden, Kulturen und materielle Hinterlassenschaften der Vor- und Frühgeschichte, des Mittelalters und der Neuzeit
Dokumentation, Einmessung und Meldung von Funden
Verhaltensweisen beim Auffinden von Munition und Sprengkörpern
konservatorische Versorgung von Metallfunden
2. Eine Prospektion mit Metallsonden erfolgt ausschließlich auf bereits überplanten Flächen, also dort, wo denkmalgefährdende oder -zerstörende Bodeneingriffe abzusehen sind und die Erfassung des oberflächennahen Fundaufkommens die Grundlagen für weitere denkmalpflegerische Maßnahmen ergänzt.
3. Die Auftragserteilung zur Prospektion beschränkt sich auf das Bergen von Funden aus der Acker- oder Humusschicht bis in eine Tiefe von maximal 30 cm unter der heutigen Geländeoberfläche, also jenem Bereich, in dem der Kontext zwischen Fundobjekt und Erdbefund durch den Pflug bereits gestört ist. Zu beachten ist hierbei, dass die Lage der Funde (Fundstreuung) jedoch noch immer einen kulturhistorischen Wert insbesondere bei Schlachtfeldern darstellen kann.
4. Jeder Fund mit einem möglichen kulturhistorischen Wert ist einzumessen und unverzüglich der zuständigen Fachbehörde zu melden.
5. Sämtliches während der Prospektionstätigkeit entdeckte Fundgut wird gemäß § 23 DSchG mit der Entdeckung Eigentum des Landes Baden-Württemberg.
Sie sind Sondengänger und möchten mit der Prospektion mittels Metallsonden beauftragt werden?
Dann wenden Sie sich zunächst mit ihrem Anliegen an die zuständige Fachbehörde. Dies sind die Referate Denkmalpflege in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen sowie im Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Zudem ist die Teilnahme an mindestens drei vom Landesamt für Denkmalpflege durchgeführten systematischen Prospektionsmaßnahmen und der Besuch einer zweitägigen Schulung zur Qualifikation von Sondengängern verpflichtend.
Zitat Ende.
Link zum Fundort:
http://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/metallsondenprospektion.html

