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Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ?

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Beitragvon Ebinger1 » Do 2. Jan 2014, 23:12

In vielen Landesdenkmalschutzgesetzen ist im Zusammenhang mit dem Schatzregal wird immer mal wieder der Begriff "Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung" verwendet...

Kann mir jemand etwas zur genauen Definition dieses Begriffs sagen und mit einem entsprechenden Gesetz / Ausführungsverordnung / Kommentar belegen?

Ich habe dazu nichts aussagekräftiges gefunden...

:thanks
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Beitragvon Niklot » Fr 3. Jan 2014, 12:22

Dazu wird man sicher auch keine Definition finden, da es keine gibt.
Dazu kann man versuchen diesen Satz in seine einzelnen Bausteine zu zerlegen und daraus sich seine eigene Definition basteln.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon jojo0311 » Fr 3. Jan 2014, 23:05

Hab da 2 Sätze in Wikipedia gefunden

Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Sie werden von der höheren Denkmalschutzbehörde im Denkmalbuch geführt. Zu den Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zählen z.B. Denkmale von überörtlicher Bedeutung, wenn sie zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen oder national wertvolles Kulturgut.

Der zufällige Fund von Bodendenkmalen oder Teilen davon, bei denen vermutet werden kann, dass sie heimatgeschichtlich, künstlerisch oder wissenschaftlich für das öffentliche Interesse von Bedeutung sind, muss unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemeldet werden.[11] Gemeinden müssen über ihnen gemeldete Funde die höhere Denkmalschutzbehörde informieren. Die höhere Denkmalschutzbehörde besitzt das Recht, die Funde zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Zwecke in Besitz zu nehmen.[
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 23:10

Ja... aber das ist immer noch eine seeeehr schwammige Definition.... :gruebel:
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