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Mein 1. Kontakt mit der GDKE

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon redflat » Fr 13. Dez 2013, 11:25

Meine Frage an den Bezirksforstleiter, ob ich im Waldgebiet ältere Hohlwege untersuchen darf, wurde mir wie folgt beantwortet: :?
( Diese E-Mail wurde mir vom Förster weitergeleitet)

Das Denkmalschutzgesetz sieht nach § 21 vor, dass solche Begehungen nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde die auch nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde (GDKE Landesarchäologie)erfolgen kann gestattet werden können. Zur Zeit wird um eine landeseinheitliche Regelung für die Zusammenarbeit mit Metallsuchgerätegängern und eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen solchen und der GDKE gerungen. Das liegt daran, dass in den vier Außenstellen der Landesarchäologie vier verschiedene Vorgehensweisen Tradition sind.

Des Weiteren benötigt ein solcher „Metallsucher“ die Genehmigung des Grundstückbesitzers. Da die Forstbehörden die Besitzungen das Landes (Bundes) verwalten, könnte eine solche Begehung nur durch die Forstämter genehmigt werden. Nach meiner Kenntnis hat noch niemand bei der Forstbehörde um eine Genehmigung nachgesucht. ( Also bin ich der 1. :ironie )
Auch schon aus diesem Grund kann eine solche ungenehmigte Begehung im Rahmen des Zusammentreffens eine Forstbeschäftigten mit einem Sucher sofort unterbunden werden.

Das ist die Kurzfassung eines recht komplexen Themas.

Wir haben im Moment 3 Strafrechtsverfahren laufen, denn wenn Funde (auch Münzen) nicht bei uns gemeldet werden, handelt es sich um eine Unterschlagung von Landeseigentum. Wenn diese Funde sogar übers Internet oder sonstige Verkaufsplattformen angeboten werden erfüllt sich der Straftatbestand der Helerei.

Viele der Metallsuchgerätegänger sind sich über diesen Punkt nicht im Klaren.

Hoffentlich konnte ich Sie nicht nur verwirren, sondern auch Ihre Frage mit Begründung beantworten.

Der „Gis-Mensch“ der Forstverwaltung hat sich noch nicht bei uns gemeldet.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. ...............

Oberkonservator

Nun bin ich am überlegen, ob ich mich mit diesem Herren Schulz mal per E-Mail selber in Verbindung setzen soll! Oder trete ich damit nur eine lange Diskusion los?
Meiner Meinung nach schehrt er alle Sondengänger erstmal über einen Kamm! Ich weiß, dass er selber schon schlechte Erfahrung mit Sondengänger gesammelt hat.

Hier mehr Info dazu: http://423930.forumromanum.com/member/f ... 1181191151

Aber kann man das denn so stehen lassen?
Ich bin selber nicht an den "Schätzen" im Boden interessiert. D. h., ich will sie weder horten noch verkaufen. Mir reicht der Spaß den ich habe, auf geschichtsträchtigen Böden zu suchen und fündig zu werden. Es gäbe nichts tolleres für mich, wenn ich zur geschichtlichen Aufklärung beitragen dürfte. Auch hätte ich echtes Interesse an archäol. Lehrgängen teilzunehmen, wenn mich das weiterbringen würde.
Aber wie gesagt, er kennt mich nicht und ich weiß nicht, ob ich seine Meinung über unser Hobby so stehen lassen soll oder ob ich Ihn mal anschreibe.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 11:42

Alte Hohlwege... da kannst Du natürlich keinem erzählen das Du nicht nach Artefakten suchst :mrgreen:

Wie wäre es mit einem privaten Forschungsprojekt:


"Erforschung der Nutzung historischer Wegtrassen an Hand der Auswertung der Verlustfunde"
(mal so ins Unreine geschrieben, kann man bestimmt noch feiner formulieren)


Dann greift Art. 5 GG

Zitat:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Eine Genehmigung in RLP brauchst Du aber nur wenn Du gezielt nach Artefakten suchen willst.
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Beitragvon redflat » Fr 13. Dez 2013, 12:05

Das ist eine gute Idee! :weisheit:

Vielleicht kann ich dem Herrn ja folgenden Vorschlag machen:

Erforschung alter Hohlwege anhand verlorengegangener Dinge aus früherer Zeit.

- ich übernehme die Dokumentation in Form von Bildern und Texten.
- sämtliche Funde werden dem Denkmalschutz übergeben.
- enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt ( Begehung mit dem Förster )
- Spuren von Fundstellen werden selbstverständlich wieder ordnungsg. verschlossen
Ebenso würde ich es aktzeptieren, wenn er mir eine art " Anstandsdame " zuteilen würde. Macht mir ganz und garnix aus! 8-)

einfach um auch mal zu zeigen, dass nicht alle Sondengänger "Grabräuber" sind und auch nicht so geschichtsträchtige Orte wie "alte Hohlwege", für die eh kein Geld für Grabungen da ist, interessant sein können. :weisheit:
Ich bin überzeugt davon, dass Gemeinden ( Dörfer ) sehr daran interessiert sind, etwas über Ihre frühere Geschichte anhand von Gegenständen zu erfahren. Ausser Wikipedia gibt's ja nix, um sich über die Gründung von Dörfen zu Informieren.

Ich glaube, wenn man uns solche kleineren Aufgaben anvertrauen würde, ( natürlich nur an diejenigen, die echtes Interesse daran haben ), würde das Verhältnis beider Gruppen bestimmt etwas besser werden.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 14:14

Alte Wegetrassen sind gestörter Boden... da kann auch keiner mit dem Argument kommen das Deine Qualifikation nicht ausreichend genug ist um eigenständig tätig zu werden.

Eine "Abstandsdame" wird man Dir schon aus Etatgründen nicht an den Hals hängen...

Die Ablehnung eines solchen Vorschlages zur Altstraßenerforschung wäre eindeutig Grundgesetzwiedrig. Das wäre eine Beschneidung / Einengung der Forschung. Das könnte man dann gleichsetzen mit einem Journalisten dem es untersagt wird zu einem Thema zu ermitteln / schreiben.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 13. Dez 2013, 17:57

redflat hat geschrieben:Meine Frage an den Bezirksforstleiter, ob ich im Waldgebiet ältere Hohlwege untersuchen darf, wurde mir wie folgt beantwortet: :?
( Diese E-Mail wurde mir vom Förster weitergeleitet)

Das Denkmalschutzgesetz sieht nach § 21 vor, dass solche Begehungen nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde die auch nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde (GDKE Landesarchäologie)erfolgen kann gestattet werden können. Zur Zeit wird um eine landeseinheitliche Regelung für die Zusammenarbeit mit Metallsuchgerätegängern und eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen solchen und der GDKE gerungen. Das liegt daran, dass in den vier Außenstellen der Landesarchäologie vier verschiedene Vorgehensweisen Tradition sind.

Des Weiteren benötigt ein solcher „Metallsucher“ die Genehmigung des Grundstückbesitzers. Da die Forstbehörden die Besitzungen das Landes (Bundes) verwalten, könnte eine solche Begehung nur durch die Forstämter genehmigt werden. Nach meiner Kenntnis hat noch niemand bei der Forstbehörde um eine Genehmigung nachgesucht. ( Also bin ich der 1. :ironie )
Auch schon aus diesem Grund kann eine solche ungenehmigte Begehung im Rahmen des Zusammentreffens eine Forstbeschäftigten mit einem Sucher sofort unterbunden werden.

Das ist die Kurzfassung eines recht komplexen Themas.

Wir haben im Moment 3 Strafrechtsverfahren laufen, denn wenn Funde (auch Münzen) nicht bei uns gemeldet werden, handelt es sich um eine Unterschlagung von Landeseigentum. Wenn diese Funde sogar übers Internet oder sonstige Verkaufsplattformen angeboten werden erfüllt sich der Straftatbestand der Helerei.

Viele der Metallsuchgerätegänger sind sich über diesen Punkt nicht im Klaren.

Hoffentlich konnte ich Sie nicht nur verwirren, sondern auch Ihre Frage mit Begründung beantworten.

Der „Gis-Mensch“ der Forstverwaltung hat sich noch nicht bei uns gemeldet.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. ...............

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Nun bin ich am überlegen, ob ich mich mit diesem Herren Schulz mal per E-Mail selber in Verbindung setzen soll! Oder trete ich damit nur eine lange Diskusion los?
Meiner Meinung nach schehrt er alle Sondengänger erstmal über einen Kamm! Ich weiß, dass er selber schon schlechte Erfahrung mit Sondengänger gesammelt hat.

Hier mehr Info dazu: http://423930.forumromanum.com/member/f ... 1181191151

Aber kann man das denn so stehen lassen?
Ich bin selber nicht an den "Schätzen" im Boden interessiert. D. h., ich will sie weder horten noch verkaufen. Mir reicht der Spaß den ich habe, auf geschichtsträchtigen Böden zu suchen und fündig zu werden. Es gäbe nichts tolleres für mich, wenn ich zur geschichtlichen Aufklärung beitragen dürfte. Auch hätte ich echtes Interesse an archäol. Lehrgängen teilzunehmen, wenn mich das weiterbringen würde.
Aber wie gesagt, er kennt mich nicht und ich weiß nicht, ob ich seine Meinung über unser Hobby so stehen lassen soll oder ob ich Ihn mal anschreibe.


Die Behörde übt sich in weiser Vorausschau...

Hier ein Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) RLP

§ 20
Schatzregal

(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.


:gruebel: Bevor die Verfahren abgeschlossen sind geht man also schon davon aus das die angeblich nicht gemeldeten Münzhorte entweder von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder in einem Grabungsschutzgebiet gefunden wurden... sehr seltsam.

Aber die die Auswirkungen von Walters "Blauem (Schand) Brief" zeigen sich im Text / bei der Behörde doch sehr deutlich. :gruebel:

Danke Walter.
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Beitragvon redflat » Mi 15. Jan 2014, 13:12

Update... heute per Mail gekommen: :shock:



ich habe Ihre Anfrage von der Außenstelle Speyer der Landesarchäologie erhalten und kann Ihnen leider erst heute antworten.



Nach dem Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz(§ 19 und § 21) ist das Suchen und Bergen von archäologischen und erdgeschichtlichen Funden durch nicht autorisierte Personen genehmigungspflichtig, hierzu gehört auch das Suchen mit einer Metallsonde. Nach § 21 Abs. 1 ist die untere Denkmalschutzbehörde Genehmigungsbehörde. Nach § 13 Abs. 1 DSchG darf ein geschütztes Denkmal nur mit Genehmigung zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt, umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert, in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt oder von seinem Standort entfernt werden. Unbewegliche Denkmäler - sowohl Bau- als auch Bodendenkmäler - sind kraft Gesetzes geschützt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 DSchG); dieser Schutz gilt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 DSchG für alle vor- und frühgeschichtlichen Kulturdenkmäler/Fundstellen, auch wenn sie nicht in einem Grabungsschutzgebiet ($ 22 DSchG) liegen und/oder durch Verwaltungsakt (§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2) förmlich unter Schutz gestellt wurden. Deshalb kann eine Genehmigung nach § 21 Abs.1 DSchG) von der unteren Denkmalschutzbehörde nur im Einvernehmen mit unserer Behörde, die eine facharchäologische Prüfung der Sachlage vornimmt, erteilt werden.



Die Entnahme von einzelnen Gegenständen, zudem ohne Fachkenntnis, führt immer zur Zerstörung aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt ergibt historisch wertvolle und verwertbare Ergebnisse und nicht einzelne Materialgruppen (hier Metall), die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Es bedarf für die Führung einer Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden und die archäologische Fundstelle dabei beeinträchtigt und zerstört wird. Zudem sollte immer der längerfristige Schutz archäologischer und erdgeschichtlicher Denkmäler in ihrer Gesamtheit im Vordergrund stehen. Hierzu gehören auch die Relikte und Überreste der Weltkriege.



Grundsätzlich kann die Landesarchäologie in vielen Fällen auf erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen, die üblicherweise im Rahmen von wissenschaftlich geleiteten Ausgrabungen eingesetzt werden. Diese Ehrenamtlichen durchlaufen zunächst eine theoretische Ausbildung, die auf die regionalen Besonderheiten in den jeweiligen Amtsbezirken in Rheinland-Pfalz abgestimmt ist, werden auf wissenschaftliche Grundnormen und Verfahrensweisen verpflichtet und erfahren unter Betreuung von Facharchäologen eine Einweisung in die praktische Arbeit. Diese wiederum ist niemals ausschließlich auf den Einsatz von Metalldetektoren begrenzt und zielt nach den modernen Maßstäben archäologischer Feldarbeit grundsätzlich nicht auf die Suche und Entnahme von Einzelfunden. Die Einarbeitung ehrenamtlicher Mitarbeiter und ihre kontinuierliche Betreuung sind abhängig von der jeweiligen Personalkapazität in den archäologischen Außenstellen, so dass auch diesbezüglich nicht jedem Antrag entsprochen werden kann.



Weiterhin möchte ich auch darauf hinweisen, dass solche Begehungen nach der derzeitigen Rechtslage ohne die erforderliche Genehmigung den Ordnungswidrigkeitstatbestand nach § 33 Abs. 1 Nr. 12 DSchG erfüllen und auch die Wegnahme von Gegenständen von fremdem Grund zudem eigentumsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Zudem gilt in Rheinland-Pfalz das Schatzregal (§ 20, DschG), das besagt, dass alle Funde von wissenschaftlicher Bedeutung Eigentum des Landes sind.



Weiterhin sind viele Areale mit großen Mengen von Kampfstoffen und Sprengmittel aus der Zeit des 2. Weltkrieges kontaminiert, was das Bergen von Metallfunden oft zu einem gefährlichen Unterfangen macht.



Die Prospektion mit Metalldetektoren wird in Rheinland-Pfalz systematisch von den Bediensteten der Landesarchäologie betrieben, also geschultem Fachpersonal mit der entsprechenden Berufsfachausbildung- und eignung. Auch kommen bei der Geländeprospektion vorab zerstörungsfreie Methoden wie Geomagnetik, Erdradar, Luftbilder und LIDAR-Scans zur Anwendung. Diese Verfahren garantieren den Verbleib von Fundstücken am Ort



Aus o.g. Gründen kann ich aus fachbehördlicher Sicht leider keine Zustimmung für eine Nachforschungsgenehmigung geben.



Mit freundlichen Grüßen
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Beitragvon redflat » Mi 15. Jan 2014, 13:18

tssss.... meine Anfrage richtete sich zum Thema Feldwege und bereitstellen der Funde an die Gemeinde...
der gute Herr hat m. E. vollkommen das Thema verfehlt!
Von Denkmälern war nie von mir die Rede!!! :thumbdown
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 15. Jan 2014, 14:06

Das war die Standartantwort...

Der "nette Herr" hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht Dir auf Deine Anfrage / Antrag hin individuell zu antworten.

Kannst Du mal den Antrag hier im Wortlaut einstellen :?:

Lass Dich nicht entmutigen... :thumbup
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Beitragvon redflat » Mi 15. Jan 2014, 14:46

Ich habe eigentlich keinen offiziellen Antrag gestellt. Habe der Stelle Speyer meine Idee mit dem privaten Forschungsprojekt vorgestellt, wo die jeweiligen Gemeinden den nutzen davon hätten um Ihre Dorfgeschichte zu vervollständigen.
Speyer hat das dann in irgendeiner Form nach Koblenz weitergeleitet und daraus resultierte dann diese Antwort per Mail. :thumbdown
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 15. Jan 2014, 15:35

Hast Du das mündlich oder schriftlich gemacht?
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