Wallenstein hat geschrieben:Die German Treasure Hunters aus NRW haben mir mitgeteilt bei ihnen wäre alles offiziell und mit Genehmigung.![]()
https://www.youtube.com/channel/UC14t0y ... discussion
Das könnte aber auch mit einer kleinen Spitzfindigkeit des neuen Denkmalschutzgesetzes in NRW zu tun haben...
Alle von Feldbegehern und Sondengängern gemachten Entdeckungen, so lange diese nicht unter den Begriff kulturhistorische Bedeutung ein zu stufen sind, werden im entsprechenden Gesetz als "Funde" angesprochen. Dadurch fallen diese dann nicht unter das Denkmalschutzgesetz (was ja dann eine Entschädigung gegenüber dem abliefernden Finder auf Grund des Schatzregals in NRW begründen würde) sondern sind im Sinne des BGB der hadrianischen Teilung (50:50 Grundstückseigentümer und Finder) zugeordnet.
Somit kann die Denkmalbehörde sich also auch nicht gegen etwas aussprechen für das sie nach der Formulierung des Gesetzes in der aktuellen Fassung nicht zuständig ist.
Zuständig ist sie ja lt. Gesetz nur für die Funde mit kulturhistorischer Bedeutung.



