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schutzbrief erklärt

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ikognito » Mo 11. Apr 2016, 21:18

Ebinger1 hat geschrieben:..."und kann sich durch die Vorlage seines Mitgliedsausweises legitimieren." :mrgreen:


würdest du bitte so freundlich sein und erst die von mir gestellte Frage beantworten, ob die Bilddatei dem Inhalt des Flugblatt entspricht? Wir wollen es doch einfach und sachlich halten.

Ebinger1 hat geschrieben:Mal ein Vorschlag zum seriösen Vorgehen:

- einen Punkt aus dem D S U Flyer aufgreifen

- und dann kommentieren


ist doch ganz einfach und eine fundierte Grundlage für eine sachliche Diskussion.
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 21:27

Ikognito hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:..."und kann sich durch die Vorlage seines Mitgliedsausweises legitimieren." :mrgreen:


würdest du bitte so freundlich sein und erst die von mir gestellte Frage beantworten, ob die Bilddatei dem Inhalt des Flugblatt entspricht? Wir wollen es doch einfach und sachlich halten.

Ebinger1 hat geschrieben:Mal ein Vorschlag zum seriösen Vorgehen:

- einen Punkt aus dem D S U Flyer aufgreifen

- und dann kommentieren


ist doch ganz einfach und eine fundierte Grundlage für eine sachliche Diskussion.


Das kann ich momentan nicht...

ich habe alle mir übersendeten Exemplare an Sucherkollegen, befreundete Archäologen und ein paar Grundbesitzer weiter gegeben und warte auf neue Flyer :winken:
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Beitragvon Raidtomber » Mo 11. Apr 2016, 21:30

Leser47 hat geschrieben:Wie kann ausgraben erlaubt sein wenn es verboten ist den Boden kurzzeitig zu entfernen?


Das behaubtest du jetzt einfach!!! Los zeige uns die Gesetzesstelle in der wo steht das Abgrabung auch eine extrem kurzzeitige Entfernung von minimal viel Boden bedeutet. ich sage weiterhin das ist eine Dauerhafte Entfernung einer großen Menge Boden/Erde. Und ich warte auf den Gegenbeweis!!!

Ansonsten würde sich jeder Angler strafbar machen der wo ein paar Regenwürmer als Köder ausgrabt!!!

Ciao!
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Beitragvon Ikognito » Mo 11. Apr 2016, 21:34

Ebinger1 hat geschrieben:Das kann ich momentan nicht...

ich habe alle mir übersendeten Exemplare an Sucherkollegen, befreundete Archäologen und ein paar Grundbesitzer weiter gegeben und warte auf neue Flyer :winken:


Willst du damit sagen, das du nicht in der Lage bist, dir den ersten Beitrag (Video) in diesem Thread anzuschauen und zu bestätigen das der Ausschnitt mit diesem Video übereinstimmt, das als Orginal bezeichnet wird?
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Beitragvon Elfenkönig » Mo 11. Apr 2016, 21:37

Raidtomber hat geschrieben:kurzzeitige Entfernung von minimal viel Boden


streng genommen eher flüchtige Erdbewegung, oder ?
zumindest ich versuchs Entfernen des Schmutzes bestmöglich zu vermeiden .......klar, in den Sohlenritzen u auch an dem Abfall den ich so aus der Natur umweltbewusst endlich mal wegfinde klebt manchmal was, aber wer will einem daraus schon nen Strick drehen wollen.......obwohl, fallen mir eigtl gleich Mehrere ein :lol:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 22:09

Ikognito hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Das kann ich momentan nicht...

ich habe alle mir übersendeten Exemplare an Sucherkollegen, befreundete Archäologen und ein paar Grundbesitzer weiter gegeben und warte auf neue Flyer :winken:


Willst du damit sagen, das du nicht in der Lage bist, dir den ersten Beitrag (Video) in diesem Thread anzuschauen und zu bestätigen das der Ausschnitt mit diesem Video übereinstimmt, das als Orginal bezeichnet wird?


Ich hatte geschrieben das ich kein Original zum Vergleich habe.

An der Aussage dürfte nichts unklares sein.

Sag doch einfach auf was Du mit der Frage hinaus willst.
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Beitragvon Ikognito » Mo 11. Apr 2016, 22:55

Ebinger1 hat geschrieben: Sag doch einfach auf was Du mit der Frage hinaus willst.


Mit einem einfachen "Ja" als Bestätigung könntest du dich wenigstens EINMAL konkret äußern. :weisheit: :?:

Ist ein Mitgliedsausweis einer obskuren Interessengemeinschaft eine anerkannte Legitimation?
Nein, also kann er sich nicht legitimieren, sondern nur eine evt vorhandene Mitgliedschaft behaupten. Ich habe noch keinen "Ausweis" der D S U gesehen, wage aber zu behaupten das er u. A. kein amtlich beglaubigtes Lichtbild des Eigentümers enthält und somit für eine Legitimation ungeeignet ist.

Hat der Eigentümer des käuflich erworbenen Flugblattes, einen Mitgliedsausweis (sofern er nicht separat eine Mitgliedschaft bei der IG eingegangen ist)
Das glaubst du selber auch nicht.

In diesem einem Satz also 2 Falschaussagen.

Im nächsten Satz wird behauptet die Schutzgemeinschaft der Sondengänger in D zu sein.
Was ist eine Schutzgemeinschaft;
DEFINITION VON SCHUTZGEMEINSCHAFT
Schutzgemeinschaft
Als Schutzgemeinschaft oder Schutzgenossenschaft bezeichnet man Verbindungen von Gewerbetreibenden und Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen. Die erste derartige Gemeinschaft wurde in Deutschland 1864 in Dresden gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband der an verschiedenen Orten bestehenden Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen etwa 7000 Mitglieder zählte. Die Schutzgemeinschaften teilen ihren Mitgliedern durch so genannte schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden, die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die heute bedeutendste Schutzgemeinschaft ist die Schufa Holding AG, eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei.
Quelle; u.A. http://worterbuchdeutsch.com/de/schutzgemeinschaft


Es wird außerdem der Anschein erweckt, der/ die einzige Vereinigung für Sondengänger zu sein. Auch dieses ist eine Falschaussage. In deiner eigenen Signatur verweist du auf
Aktion Archäologie, Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes

Dieser Verband hat sehr ähnliche, wenn nicht sogar identische Ziele, wie die D S U. quelle; http://www.sucherforum.de/smf/index.php?topic=54113.0

Weiterhin wird behauptet der Verband für Sondengänger in ganz D zu sein
„Kann jeder in die DSU eintreten?“
„Jeder kann mit uns in Kontakt treten und seine Beweggründe diskret erläutern. In der DSU sind Sondengänger, Archäologen, Anwälte, Detektorenhersteller, Detektorenhändler und Interessierte aktiv. Wir behalten uns vor, Mitglieder aufzunehmen, die uns stark machen oder die wir stark machen können.“
Quelle; http://dsu-online.de/faq


Womit auch die zweite Falschaussage in diesem Satz bestätigt wäre. Eine IG die eine elitäre und selektive Mitgliederauswahl betreibt, kann und wird niemals eine Vertretung, Lobby oder dgl für Sondengänger in D sein.

Fassen wir kurz zusammen; in nur zwei (2) Sätzen mit gesamt 30 Wörter sind 4 also ca.13% Falschaussagen publiziert worden. Und es sind hierbei noch keine Vorschriften, Gesetze der verschieden BuLa's usw. und oder ihre Auslegung davon besprochen.


Ich hoffe das ist nicht zuviel Text und zu schwierig, um hierauf eine sinnvolle Antwort zu erhalten.

PS :jump: :jump: laut Duden http://www.duden.de/rechtschreibung/Schutzgemeinschaft

Im Alphabet davor

Schutzgeld
Schutzgelderpresser
Schutzgelderpresserin
Schutzgelderpressung
Schutzgeldzahlung
Zuletzt geändert von Ikognito am Mo 11. Apr 2016, 23:24, insgesamt 6-mal geändert.
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Beitragvon impact » Mo 11. Apr 2016, 23:08

Zitat Schutzbrief : *Nur in einigen Gebieten in Schleswig-Holstein ist es verboten

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... e&aiz=true

Wo steht das im Gesetz ? beachte §12 Absatz 5 und §19 Straftat
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 23:38

Na Impact...

da verdrehst Du aber schon ein paar Dinge:

1. Die Aussage "legitimieren" bezieht sich im Flyer klar auf die Aussage "D S U Mitglied".
Ich sehe auch keine Textpassage aus der hervor gehen soll das der D S U Mitgliedsausweis ein Ersatz für ein amtliches Ausweisdokumet darstellen soll.
In wie weit diese Aussagen ein Leser mit beschränkter Wahrnehmung aber in den Flyer hinein interpretieren könnte, entzieht sich meinen Fähigkeiten. Ab einem IQ von 65+ müsste der Zusammenhang aber erkennbar sein.

2. Aktion Archäologie hat sich nie auf die Fahnen geschrieben die Interessenvertretung der Sondengänger zu sein. Ich kann mich an Aussagen erinnern in denen von einer zu erwartenden Akzeptanz von 1-2% unter den Sondengängern gesprochen wurde. Das wurde auch hier im Forum so kommuniziert.
Aus dem Slogan von Aktion Archäologie geht ja wohl auch schon die breite Ausrichtung hervor.
Aber es gibt sicherlich auch andere Vereinigungen in unserem Land in denen Sondengänger als Mitglieder aktiv sind (und nicht nur Sportvereine, Bikerclubs, Gesangsvereine, ...). Aber auch diese stellen keine Interessenvertretung der Sondengänger dar. :mrgreen:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 23:43

impact hat geschrieben:Zitat Schutzbrief : *Nur in einigen Gebieten in Schleswig-Holstein ist es verboten

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... e&aiz=true

Wo steht das im Gesetz ? beachte §12 Absatz 5 und §19 Straftat


Da ja wohl Jedermann ein SH umgehend eine Strandsuchgenehmigung erhält (und dies ohne Prüfung der individuellen Beweggründe, Erfahrungen und der Ausrichtung der Suche) ist die Suche in diesen Bereichen ja offensichtlich nicht verboten.
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