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Beitragvon Leser47 » So 10. Apr 2016, 23:13

von Ausgrabungen habe ich nicht geschrieben und ausgraben ist für mich ein Loch graben und etwas herausholen(für die Begrifsstutzigen)
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Beitragvon Raidtomber » So 10. Apr 2016, 23:19

Leser47 hat geschrieben:d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"
Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"


Lesen sollte man schon können!!!

Abgrabung ist wenn man Waldboden dauerhaft entfernt. Aber nicht, wenn man ein kleines Löchlein macht, Münze rausnimt und dann wieder ordendlich zubuddelt. Das ist ein Risenunterschied!!!

Ciao!
RT
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Beitragvon Leser47 » So 10. Apr 2016, 23:23

der Boden muss nicht dauerhaft entfernt werden..es geht auch darum das Pflanzen und Wurzeln durch die Abgrabung nicht beschädigt werden..aber ich warte auf Ebinger..
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Beitragvon Raidtomber » Mo 11. Apr 2016, 00:03

Ja jetzt bräuchten wir einen Juristen!!!

Abgrabung Substantiv die Entfernung von Boden oder Vergleichbarem durch Graben (auch zur weiteren Verwendung)
http://www.allewoerter.de/wort/Abgrabung

Für mich Leien klingt das so als wäre der Boden dann weg. Ansonsten könnte mann ja auch einfach von Graben oder Ausgraben sprechen. Aber Ab ist doch immer mit fort verbunden! Abwasser, Abtransport, Abgang e.t.c.

Ciao!
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Beitragvon flumi » Mo 11. Apr 2016, 17:52

Leser47 hat geschrieben:der Boden muss nicht dauerhaft entfernt werden..es geht auch darum das Pflanzen und Wurzeln durch die Abgrabung nicht beschädigt werden..aber ich warte auf Ebinger..


Da brauchst auf keinen Ebinger warten, wenn Mist geschrieben wird kann da auch jeder Andere antworten *muhaaa*
Also der werte Leser47 möchte die "tierfreie Natur" oder war er noch nie in selbiger und hat gesehen wer dort welche Löcher gräbt. Also bitte Kopf erst wieder lüften wenn was rauskommt.
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Beitragvon Leser47 » Mo 11. Apr 2016, 18:29

Zur info, für Tiere gelten die Gesetze nicht.

nochmal: Abgrabung verboten
Abgrabung: die Entfernung von Boden oder Vergleichbarem durch Graben (auch zur weiteren Verwendung)

Das heißt, auch ohne weiter Verwendung--Boden bleibt vor Ort, ist es verboten.

Ebinger hatte eine fundierte Antwort versprochen..
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 19:30

Ebinger1 hat geschrieben:Ist ein wenig lächerlich hier...

Wo sind denn die richtigen Belege?

Bodenabtragungen oder Aufschüttungen?

Da sollte man aber gleich jedes spielende Kind mit Schäufelchen und Eimer festnehmen... :mrgreen:


Mal ein Vorschlag zum seriösen Vorgehen:

- einen Punkt aus dem D S U Flyer aufgreifen

- das entsprechende Gesetz, welches angeblich anderes besagt, zitieren

- und dann kommentieren

Dann wird es fundiert...


und bitte nicht nach: "Wenn Gott gewollt hätte, das wir ohne Archi an der Hand sondeln, dann hätte er uns einen Detektor an den Popo wachsen lassen", argumentieren.

:thanks


Das dürfte doch auch für Leser 47 machbar sein... :gruebel:
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Beitragvon Leser47 » Mo 11. Apr 2016, 19:41

was verstehst du daran nicht? kannst es doch einfach sagen..

Leser47 hat geschrieben:nochmal für die etwas Begriffsstutzigen

d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"

Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"

was stimmt nicht? ich erwarte deine fundierte Antwort Ebinger, trägst du beim graben keinen Boden ab?
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 11. Apr 2016, 19:49

Leser47 hat geschrieben:was verstehst du daran nicht? kannst es doch einfach sagen..

Leser47 hat geschrieben:nochmal für die etwas Begriffsstutzigen

d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"

Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"

was stimmt nicht? ich erwarte deine fundierte Antwort Ebinger, trägst du beim graben keinen Boden ab?


Noch mal langsam für Leser 47:

Mal ein Vorschlag zum seriösen Vorgehen:

- einen Punkt aus dem D S U Flyer aufgreifen

- das entsprechende Gesetz, welches angeblich anderes besagt, zitieren

- und dann kommentieren

1. Den Punkt im D S U Flyer hast Du benannt: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"

2. Zitat Gesetztestext: Zitat, Quellenangabe

3. kommentieren: Das bedeutet Du setzt den den Gesetztestext, ergänzende evtl. Grundsatzurteile, in Relation zu der Aussage des Flyers und zeigst an Hand deiner Auslegung den Fehler im D S U Flyer auf.

ist doch ganz einfach und eine fundierte Grundlage für eine sachliche Diskussion. :thumbup
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Beitragvon Leser47 » Mo 11. Apr 2016, 20:01

sag doch einfach das du nicht antworten willst/kannst..jeder außer dir hat verstanden worum es geht..
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