1. Der Amtsarchäologie...
die kann sich dann wieder auf ihre Kernaufgabe, den Denkmalschutz, und nicht die Hetze gegen Sondengänger konzentrieren.
2. Dem Sondengänger...
der kann sich einen eigenen Eindruck verschaffen und die einzelnen Punkte mit den rechtlichen Bestimmungen seines Bundeslandes abgleichen um festzustellen das er sich nicht in einer rechtlichen Grauzone bewegt. In SH können sich die Sondengänger Gedanken darüber machen ob sie noch einmal eine Landesregierung wählen die ein Sondelverbot durchgesetzt hat.
3. Der Aufklärung der Öffentlichkeit...
Amtsarchäologen scheinen ja offensichtlich keine Rechtsexperten zu sein, sonst würde ja von dieser Seite nicht so viele Fehlinfos ausgestreut werden.
4. Der Geschichtsforschung...
evtl. wird es dann ja auch ein paar Meldungen von evtl. kulturhistorisch wertvollen Funden geben, weil etliche Sondengänger nicht mehr das Gefühl haben müssen etwas Verbotenes zu tun.