Dann schauen wir doch mal in aller Ruhe in das Denkmalschutzgesetz von RLP:
§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1)
Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.
Hätte der Gesetzgeber ein Interesse daran gehabt die vom Denkmalamt RLP genutzte Formulierungen wie Raubgräber, illegale Sondensuche,... (schaut euch hierzu auch mal den Tatbestand der Volksverhetzung an!) zu übernehmen, dann wäre das Gesetz anders gefaßt worden.
Im Übrigen verstößt alleine schon der Satz 1 dieses Gesetzes, bzw. dessen Ausgestaltung im Genehmigungsverfahren in RLP, gegen mehrere Grundrechte (z.B.: Informationsfreiheit, Forschungsfreiheit)
Aber schauen wir doch mal ein wenig genauer ins Gesetzt und fragen uns warum Benny denn letztendlich als "Raubgräber" bezeichnet wurde und warum man von Amtsseite bei der Pressekonferenz so bemüht war eine angebliche Zerstörung des Fundzusammenhangs zu konstruieren:
§ 20
Schatzregal(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.
(2)
Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls."unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls" bedeutet natürlich auch: Je unschöner das Licht in dem der Raubgräber / Schatzfinder steht, um so günstiger wird die Belohnung... zumindest für das Amt.
Benny (bzw. dessen Ruf, sein Ansehen in der Öffentlichkeit) wurde also vom Amt als Bauernopfert gebracht nur um evtl. ein paar dumme Euro bei der ihm als Finder zustehenden Belohnung zu sparen.
Ein solches Vorgehen ist doch mit dem Begriff Rechtsstaatlichkeit nicht mehr in Deckung zu bringen.
Ich an Bennys Stelle würde jeden Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes der mit bewußt falschen oder beleidigenden Aussagen an die Presse / Öffentlichkeit geht, zivil- und strafrechtlich belangen und noch dazu dienstrechtliche Konsequenzen beim Dienstherren einfordern.
Alleine die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche die Benny geltend machen könnte... übersteigen um ein Vielfaches die ihm von Amtsseite zugedachte Belohnung!
Aber Benny ist und bleibt kein Einzelfall...
Morgen können solche Verleumdungen jeden von uns treffen!
Ich denke es ist an der Zeit hier einen Cut zu machen.
Wir sollten uns mal überlegen ob wir Sondengänger Benny bei den anstehenden Klagen gegen die Denkmalschutzbehörde / deren negativ agierende Mitarbeiter, den Dienstaufsichtsbeschwerden, Unterlassungserklärzungen, Strafanzeigen,... nicht unterstützen sollten
Ich denke ein paar Euro kann jeder entbehren.
