Leser47 hat geschrieben:d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"
Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"
Leser47 hat geschrieben:der Boden muss nicht dauerhaft entfernt werden..es geht auch darum das Pflanzen und Wurzeln durch die Abgrabung nicht beschädigt werden..aber ich warte auf Ebinger..
Ebinger1 hat geschrieben:Ist ein wenig lächerlich hier...
Wo sind denn die richtigen Belege?
Bodenabtragungen oder Aufschüttungen?
Da sollte man aber gleich jedes spielende Kind mit Schäufelchen und Eimer festnehmen...![]()
Mal ein Vorschlag zum seriösen Vorgehen:
- einen Punkt aus dem D S U Flyer aufgreifen
- das entsprechende Gesetz, welches angeblich anderes besagt, zitieren
- und dann kommentieren
Dann wird es fundiert...
und bitte nicht nach: "Wenn Gott gewollt hätte, das wir ohne Archi an der Hand sondeln, dann hätte er uns einen Detektor an den Popo wachsen lassen", argumentieren.
Leser47 hat geschrieben:nochmal für die etwas Begriffsstutzigen
d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"
Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"
was stimmt nicht? ich erwarte deine fundierte Antwort Ebinger, trägst du beim graben keinen Boden ab?
Leser47 hat geschrieben:was verstehst du daran nicht? kannst es doch einfach sagen..Leser47 hat geschrieben:nochmal für die etwas Begriffsstutzigen
d s u Fleyer: " das Ausgraben...bedarf keiner amtlichen Genehmigung"
Waldgesetz: "Ordnungswidrig handelt..wer im Wald..Abgrabungen unbefugt vornimmt"
was stimmt nicht? ich erwarte deine fundierte Antwort Ebinger, trägst du beim graben keinen Boden ab?
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