ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
Ich sag mal so: Wirst du beschuldigt, bist du in der Beweispflicht. Wie gut deine Karten dann sind, hängt von der Situation ab. Gräbst du ein Landesheiligtum in der Größenordnung "Himmelsscheibe von Nebra" aus, ist es wohl für dich ungünstiger, als wenn du ein paar Münzen am Strand findest.
Da das Denkmalschutzgesetz hier in der Tat sehr schwammig beschrieben ist, ist es vermutlich auch höchstindivudell, wie eine konkrete Situation rechtlich ausgehen wird. Von unantastbar bis voll schuldig ist wohl alles drin. Ich würde mich zumindest nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und provokant einen auf "Ihr könnt mir gar nichts, denn es ist aufgrund des schwammigen Gesetz nicht verboten" machen.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 unterschiedliche paar Schuhe.
Ich habe vor einiger Zeit viel Lehrgeld zahlen dürfen, als mir eine Dame am Steuer und Telefon am Ohr seitlich ins Auto gefahren ist. Recht hatte ich zu 100%. Bekommen habe ich es nicht. Den Totalschaden durfte ich zu 100% selber bezahlen.
Was ich damit sagen will: Überlege von vornherein wie du zweifelsfrei beweisen kannst, eventuelle Beschuldigungen von dir zu weisen. Sei es durch Zeugen oder eindeutiger Abwesenheit von Grabwerkzeugen oder was auch immer ... wenn du mit dem Spaten und Sonde im Naturschutzgebiet stehst, ist es vielleicht etwas spät darüber nachzudenken ...