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Ansatz für eine Sondengängerregelung

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Ebinger1 » So 8. Feb 2015, 14:10

Ebinger1 hat geschrieben:Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor ist bisher in keinem Bundesland verboten.

Da es aber einer Genehmigung zur gezielten Suche nach Antiken in vielen Bundeslandern bedarf und dadurch viele Funde nicht gemeldet werden und es immer wieder zu Diffamierungen von Sondengänger und fragwürdigen Rechtsbeugungen in den Aussagen von amtlicher Seite kommt, habe ich mal aus den Diskussionen der vergangenen Jahre die interessantesten Vorschbläge zusammengefasst um diese zu Diskussion zu stellen.

Es wäre ntett und toll wenn ihr alle für eine flächendeckende Verbreitung (Foren, Medien, Denkmalschutzbehörden, Stammtische,...) sorgt und somit dazu beitragt die Diskussion weiter konstruktiv zu beleben :thumbup

Ein Ansatz der Teilhabe der Sondengänger an der Dokumentation und Erforschung unserer Geschichte:


Klima
Die gegenseitigen Diffamierungen werden ab sofort eingestellt.

Freigabe der Antikensuche
Die gezielte Suche nach Antiken wird für alle Sondengänger freigegeben. Denkmalschutzbereiche dürfen nur mit gesonderter Genehmigung der Landesamäter, zu welcher objektive Kriterien aufzustellen sind , abgesucht werden.

Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut.
Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Funde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar.
Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen.
Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden.

Kriterien für die Fundeinstellung
Es werden klare Kriterien für die Fundeinstellung vorgegeben wie z.B.
Koordinaten, Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil, Bilder des gereinigten Fundes, falls erforderlich kurze Beschreibung.

Fundzuordnung
Mit jeder Fundeinstellung wird durch die Datenbank eine Fundnummer vergeben. Mit dieser wird der Fund zum Zweck der später möglichen Zuordnung versehen.

Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden
Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind.

Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“
Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden.

Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer.

Aufbewahrungsfristen / Überlassung
Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt.

Ansprechpartner der Denkmalschutzbehörden
Diese werden im Bereich eines jeden Landkreises benannt und stellen das Bindeglied zw. Sondengängern und den Denkmalschutzbehörden der Länder dar.


Nachtrag:

Zwischenzeitlich wurde ein de fakto Detekterverot in SH im dortigen Denkmalschutzgesetz verankert und somit wird quasi jede Fundmaldung eines nicht NFG Inhabers zur Selbstanzeige. :thumbdown
*

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Beitragvon Ebinger1 » Fr 5. Feb 2016, 15:43

Ich glaube das Thema ist immer noch aktuell.... :winken:
*

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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 15:21

Bisher habe ich noch keine stichhaltigen Argumente gegen die vorgeschlagene Lösung gelesen :angle

Soll das eine stillscheigende Zustimmung sein :?:
*

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Beitragvon gerald » So 24. Apr 2016, 15:27

Hallo Ebinger1,
ich stimme Deinen Zeilen auch "ganz laut" zu. Es wäre schon toll, wenns so käme. Bis jetzt trau ich mich ja noch nicht mal einen MD zu kaufen, weil die Lage so "schwammig" ist.
Gruß
gerald
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 17. Mär 2018, 11:42

Nach über 20 positiven PAS-Jahren in GB...

ist das THEMA IMMER NOCH AKTUELL :thanks
*

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Beitragvon Hans_Marder » Sa 17. Mär 2018, 12:49

Irgendwie gehts aber nicht weiter. Waer ganz hilfreich wenn jemand aus der Politik auf Bundes - oder wenigstens Landesebene ein Sondler waere :-)
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Beitragvon Zulu » So 18. Mär 2018, 18:53

Bin sehr für eine Regelung wie in GB mit dem Treasure Act :winken:

Zum Thema Daten / Datenschutz: die Fund-Koordinaten und Funde dürfen nur vom Finder und vom Amt einsebar sein. Ich könnte mir vorstellen das wenn jemand ein Gebiet hat in dem er keltische Goldmünzen findet leicht andere Suchgesellen anlockt^^ :thumbdown :winken:
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Beitragvon Hans_Marder » So 18. Mär 2018, 20:42

Das dumme ist das wir so eine weitestgehend negative Presse bekommen. Hab in letzter Zeit ein paar mal gehoert: "Aber Sie wissen schon das dass verboten ist was sie da machen?" :roll:
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Beitragvon 8hunter » So 18. Mär 2018, 21:34

ich frag mich, ob der Begriff "Sondengängerregelung" überhaupt treffend ist....

es will einfach nicht in den Köpfen einiger Herrschaften Einklang halten, dass die Metallsuche, welche zwangsläufig verbunden mit dem zufälligen Finden von historisch wertvollen oder zumindest alten Gegenständen, weil der Markt den Kauf eines Detektors zulässt und auch kein Gesetz ausser inzwischen in SH dies verbietet, zu einem Hobby für alt und jung geworden ist :popcorn:

Der Besitz und die Benutzung von Metalldetektoren ist ausser in des oben genanntem Bundeslandes nicht verboten, unter Beachtung anderer Gesetze, die auch für andere naturbegeistere gleichermaßen gelten...

was gibt es denn da zu regeln und WER will da etwas regeln in wessen Interesse ? Die Herren Archäologen, auch nur eine Interessengemeinschaft+ eine sehr kleine... mögen mal von ihrem hohen Ross absteigen, anerkennend und dankbar sein, dass es viele neue Fundmeldungen geben könnte, welche aufschlussreich zum besseren Verständniss geschichtlicher, schon bekannter Zusammenhänge beitragen könnten...aaber es geht wie immer nur um Macht und Neid.. DAS DARF NICHT SEIN :mrgreen:

in welchem Leistungsspektrum bewegen wir uns denn mit unseren Detektoren ?

maximal 30 cm tief auf eine größere Münze etc sind möglich....eine Schichtdicke, die bei Ausgrabungen ohnehin erstmal abgetragen wird, eventuell danach noch Beachtung findet durch "ehrenamtliche Popokriecher" :ironie

streiche Regelung....setze Einigung :winken:
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