Agent008 hat geschrieben:Schatzfund ist nicht gleich Schatzfund. Ob ich jetzt 100 Goldmünzen aus 1890 finde oder den Barbarenschatz wo ein öffentliches Intresse besteht sind rechtlich riesen Unterschiede.
1. der Finder vom Barbarenschatz, hat diesen nicht Gemeldet sondern fleißig Filmchen gedreht übrigens auch von Funden die vor dem B.schatz gefunden wurden.Da durch wurden die Behörden erst aufmerksam.
2. Erst auf Druck der Ermittlungsbehörden würde der Fund der Behörde übergeben.
3. Hat der Finder seinen Kumpel und dessen Frau über den Tisch gezogen.
Wenn ein Anwalt, dann einer für Verwaltungsrecht. Eine normale Rechtsschutz wird die Kosten nicht tragen.
Zum Barbarenschatz : Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen. Immerhin stehen hier noch Ermittlungen wegen Unterschlagung aus.
Ihr macht hier immer ein Faß auf
Besser wäre es gewesen den Benny hier zu sperren, der auf Grund seiner geringen Hirnaktivität garnicht erst merkt dass er mit seinem Geschreibe nur Futter für die Gegenseite liefert.
Ich sehe keinen großen moralischen Unterschied zwischen diesem Forum und den Behörden. Jeder möchte das Messer nur tiefer drücken.
Andere Foren haben da schnell dicht gemacht, auch zum Schutz von Benny.
Na dann frohes Räubern äh Schatzsuchen

Na Herr Agent008, wir wollen doch mal bei den Tatsachen bleiben...
Schau dir mal die einzelnen Schatzregale der Länder an. Evtl. siehst du den Sachverhalt dann auch ein wenig anders.
Zum Einstieg: Kann ich davon ausgehen das du Benny persönlich kennst? Oder plapperst Du nur etwas aufgebauschtes nach?
Aber ich denke in einem freien land kann man auch frei seine private Meinung äußern. Wenn Mitarbeiter von Behörden ihre private Meinung als Rechtsquelle eingestuft haben möchten und geltendes Recht beugen... dann sieht das schon wieder ein wenig anders aus.
Was hat denn deiner Meinung nach das Thema Schatzfund mit "Räubern" zu tun
Ist es auf Grund der vielen Beispiele (Schatzfund von Dreisen, Barbarenschatz & Co.) abwegig darauf hin zu weisen das sich ein Finder anwaltlicher hilfe bei einem Schatzfund bedienen soll
Die Behauptung:
1. der Finder vom Barbarenschatz, hat diesen nicht Gemeldet sondern fleißig Filmchen gedreht übrigens auch von Funden die vor dem B.schatz gefunden wurden.Da durch wurden die Behörden erst aufmerksam.
Anmerkung:
Benny hat den Barbarenschatz, nachdem ihm klar wurde was er da gefunden hat, aus freien Stücken bei der Denkmalschutzbehörde gemeldet.
Die Behauptung:
2. Erst auf Druck der Ermittlungsbehörden würde der Fund der Behörde übergeben.
Anmerkung:
Absolute Fehldarstellung. Druck bestand überhaupt keiner. Eine Hausdurchsuchung war erfolglos. Die in den Videos gezeigten Funde dürften wohl kaum von überragender kulturhistorischer Bedeutung gewesen sein. Das wg. diesen Funden eingeleitete Verfahren diente wohl eher dazu ein Exempel zu statuieren und andere Sondengänger einzuschüchtern.
Die Behauptung:
3. Hat der Finder seinen Kumpel und dessen Frau über den Tisch gezogen.
Anmerkung:
Mit was... mit der Meldung des Fundes? Im ersten Schritt musste Benny doch erst einmal davon ausgehen das dieser Fund von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sein könnte und somit unter das Schatzregal / Denkmalschutzgesetz fällt.
Da aber die Amtsarchäologen schon verschiedentlich die Auffassung geäußert haben das diesem wohl an der nötigen Aussagekraft und wohl somit auch an der kulturhistorischen Bedeutung ermangelt, sollte sich Benny doch überlegen ob er nicht gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer den Rechtsweg beschreitet...