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Barbarenschatz zum Verkauf angeboten

Münzen und Metallfunde zeigen und bestimmen.

Moderator: DHS

Beitragvon flumi » Mi 7. Mai 2014, 09:30

Jetzt wirds ja immer noch netter.

Jetzt hat der Benny den Barbarenschatz angeblich im Internet zum Verkauf angeboten:


Frankenthal Ermittlungen im Fall "Barbarenschatz" dauern weiter an

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen den Raubgräber aus Südpfalz dauern weiter an. Der Mann soll im Wald bei Rülzheim wertvolle Fundstücke aus der Römerzeit ausgegraben und im Internet zum Kauf angeboten haben. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sind diese Fundstücke Eigentum des Landes. Die Behörde ermittle deshalb wegen des Verdachts der Untreue. Obwohl der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt hat, will die Staatsanwaltschaft für die Anklage zunächst weitere Beweise sicherstellen,


http://www.swr.de/landesschau-aktuell/r ... 2/1k0symq/

Darf eigentlich jedes D...blatt seine Fantasie im Internet verbreiten? Das ist doch schon üble Nachrede. Da hilft auch das Wort "soll" nichts. Ich finde das skandalös.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 7. Mai 2014, 10:09

Da muss man nicht zwei Hände besitzen um sich an ein paar Fingern abzählen zu können wer diese wüsten Behauptungen in die Welt gesetzt hat...

Ein kleiner Blick ins Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz, dem Bundeslandin dem Benny den Schatz gefunden hat, hilft da schon weiter:

§ 20 Schatzregal

(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Je mieser der Finder nun da steht...

um so kleiner die Entschädigung.

Nur darum geht es. :thumbdown
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Beitragvon Wallenstein » Mi 7. Mai 2014, 21:13

Die Archis aus Speyer lassen keinen Versuch aus zukünftige Fundmeldungen zu verhindern. Wer hat zukünftig Lust so durch den Kakao gezogen zu werden?

Sie haben schon im Umgang mit dem Finder des Münzschatzes in Dreisen wenig Fingerspitzengefühl und Verlässlichkeit bewiesen. Mit üblen Tricks haben sie später nicht an die Absprachen gehalten. Ich wage mal die kühne Behauptung, dass war der letzte große Schatz den sie zu Gesicht bekommen haben.

Das Motto muss lauten: Integration statt Kriminalisierung!

Dinosaurier wie die Archis in Speyer und wie der Laufer in Hessen sind Fundmeldungsverhinderer und erweisen der Archäologie einen Bärendienst. Wenn die wüssten was sie alles nicht wissen und auch nie erfahren werden.

Um es klar zu sagen: Wer unter diesen widrigen Umständen Zufallsfunde meldet, gehört wegen Tapferkeit geadelt.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 7. Mai 2014, 23:12

Mir ist es vollkommen unverständlich warum leitende Beamte sich anmaßen willkürlich gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Ich hätte gerne die Reaktion gesehen wenn jemand einem der Beamten Fundunterschlagung, die angebliche Zerstörung von Kulturdenmälern, Hehlerei, illegale Nachforschungen,... vorgeworfen hätte.

Dabei scheinen doch einige Archäologen auch gerne mit dem Detektor unterwegs zu sein... gell :?: :mrgreen:
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Beitragvon flumi » Do 8. Mai 2014, 11:46

Anklage für JEDES einzelne Stück das ausgegraben wurde. Stand in einem Bildartikel.

bbschatz.jpg
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Beitragvon Ebinger1 » Do 8. Mai 2014, 12:16

Ich hatte schon immer ein paar Zweilfel daran das wir bei der "Produktion" von Nachrichten verarscht werden.

...und dieser Artikel strotzt vor Fehlern und Falschaussagen wie z.B.:

Funddatum im Februar 2014 :?:
Rechtslage im Hinblick auf eine angebliche Unterschlagung :?:
Welche Filme vom Barbarenschatz waren denn im Netz :?:
Fundort zerstört :?: (soweit ich mich erinnern kann haben die Archäologen dort mit Baggereinsatz gegraben... danach sah es aus wie auf einem Schlachtfeld)
Gab es gegen Benny im Vorfeld der Meldung Ermittlungen wg. des Barbarenschatzes :?:

Mal den flachen Artikel außen vor gelassen:

Dann müßte ja auch gegen jeden Sucher mit NFG ermittelt werden...
die Mehrheit der Sucher mit nachforschungsgenehmigung meldet die Funde zum Jahresende :mrgreen:

Machen sich die Kollegen dann auch alle einer Unterschlagung schuldig :?: :?: :?:

Im Denkmalschutzgesetz von RLP ist verankert das Funde von kulturhistorischem Wert umgehend zu melden sind.
Aber was ist umgehend :?:
Der Finder muss sich aber erst einmal im Klaren darüber sein was er da gefunden hat. Das kann schon einmal eine Weile dauern... und ist bestimmt auch nicht verwerflich.
Sollte umgehend aber als sofort ausgelegt werden, dann kann ich nur jedem Sucher dringend empfehlen jeden rostigen Nagel umgehend bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und gegen Quittung (die muss der in Empfang nehmende Beamte ausstellen) zu übergeben.
3 Wochen... und die Depots quellen über.
...und bitte nicht vergessen: Geringfügige Funde bis ca.10€ sind unser Eigentum die wollen wir zurück haben. Alle nicht unter das Denkmalschutzgesetz fallenden Funde über 10 € müssen wir mit dem Grundstückseigentümer, falls sich nicht der Besitzer meldet, auch teilen. Die wollen wir auch zurück haben.
Bin mal gespannt wie viele neue Arbeitsstellen wir das schaffen.... :mrgreen:
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Beitragvon Wallenstein » Do 8. Mai 2014, 12:22

Es stellt sich grundsätzlich die Frage ob man bei der gängigen Praxis der Kriminalisierung von Findern einen zufälligen Schatzfund überhaupt melden muss. Niemand kann gezwungen werden sich selbst zu belasten.

Was da presseseitig abläuft ist doch ein Witz - passt aber ins Bild von Staatsanwaltschaften die sich gerne in den Medien sehen.

Stellt euch vor ihr fahrt durch ein Dorf. Ihr schaut auf euren Tacho und oh Schreck ihr fahrt 80. Wer bitte schön fährt nun zur nächsten Polizeidienststelle und macht eine Selbstanzeige? KEINER!
Warum also bitte schön verlangt man von einem Schatzfinder, dass er sich solchem Ärger aussetzt? Es wird von Seiten des Amts und der Medien nachgetreten und die Wahrheit verdreht wo es nur geht.

In diesem Sinne... schaut euch den Schatz nochmal an. Es wird vermutlich der letzte sein, den ihr zu Gesicht bekommt. :weisheit:
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Beitragvon Hr.Kaleu » Do 8. Mai 2014, 17:05

Wallenstein hat geschrieben:Es stellt sich grundsätzlich die Frage ob man bei der gängigen Praxis der Kriminalisierung von Findern einen zufälligen Schatzfund überhaupt melden muss. Niemand kann gezwungen werden sich selbst zu belasten.


In diesem Sinne... schaut euch den Schatz nochmal an. Es wird vermutlich der letzte sein, den ihr zu Gesicht bekommt. :weisheit:



Wohl wahr, diese Frage stellt sich,

viele Sondengänger werden es sich 1. zweimal überlegen ob sie solche Funde melden und....jetzt gut zuhören....2. sie werden sogar um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen die Funde einfach dort lassen wo sie sind. :o

Dann sind bestimmt alle glücklich :ironie
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Beitragvon Frankenpower » Do 8. Mai 2014, 18:09

Hallo,
Aufgraben Foto machen wieder das Loch zumachen und sich freuen.
Oder die Fotos Anonym ohne Fundort ans Amt senden.

Gruß

Frankenpower
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Beitragvon Exuser » Do 8. Mai 2014, 20:45

Frankenpower hat geschrieben:
Oder die Fotos Anonym ohne Fundort ans Amt senden.





hohohoho, Auć :D
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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