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Ein Hallo aus Karlsruhe

Neue Forenmitglieder werden gebeten sich hier kurz vorzustellen.

Beitragvon Natural Survival© » Mo 18. Nov 2013, 11:14

Allerdings sind wir das. Das könnte man doch kommendes Jahr ausnutzen finde ich ?
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Beitragvon Hr.Kaleu » Mo 18. Nov 2013, 17:26

Hallo Nature Survival,

herzlich Willkommen im "Schatzsucher" ! :welcome
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Beitragvon cologne11 » Mo 18. Nov 2013, 17:34

:welcome
ich kann mich nur anschliessen!
Ich habe mir als Anfänger den EuroTek PRO gekauft und bin super zufrieden.
Einfach Handhabung schöne Ergebnisse !
cologne11 Offline


 

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Beitragvon Natural Survival© » Mo 18. Nov 2013, 17:44

Na zunächst werde ich mit dem 150er vorlieb nehmen. Ich hab da den Deus XP im Auge als Ablöser für den 150er dann. Ich denke zum Lernen und Aufbau des Fachwissens ums sondeln herum reicht er mir für den Anfang, denke ich mal so.
Eben fällt mir ein (hab mich da noch nicht schlau gemacht im Internet); kennt sich jmd. mit den Grabbestimmungen in Ba.-Wü aus ? Speziell im Badischen Raum ?
Ich würde auch gerne mit dem Denkmalamt oder einem Archäologischen Inst. zusammenarbeiten wollen. Grabraub find ich zu schade für unsere Geschichte in unserem Land wo man doch noch vieles nich weiß. Ebenso was die Schwäbische Alb angeht.
Gruß
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 18. Nov 2013, 18:24

Schau mal in das Landesdenkmalschutzgesetz Deines Bundeslandes. Dort findest Du die einschlägigen Bestimmungen. :thumbup
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Beitragvon redflat » Di 19. Nov 2013, 12:17

Klaro können wir gerne machen nächstes jahr... wenn´s wieder bissel wärmer is. :jump:
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Beitragvon Natural Survival© » Di 19. Nov 2013, 17:56

Ja passt. Machen wir.
In Ba.-Wü. sieht es seeehr schlecht aus für Grabungsgenehmigungen ! Ich denke mit einer Ineressengemeinschaft und einen Gang vors Gericht müsste da was zu machen sein.
Natural Survival© Offline


 

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Beitragvon Ebinger1 » Di 19. Nov 2013, 19:56

Wichtig ist bei der ersten Betrachtung der

§21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu
entdecken, bedürfen der Genehmigung.


Wenn Du nicht gezielt nach Kulturdenkmale suchst, brauchst Du nach § 21 auch keine Genehmigung.

Jedoch ist es wichtig dann auf jeden Fall die folgenden §§ zu beachten:

§20
Zufällige Funde
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen
anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltu
ng aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder
heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies
unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde
oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund
und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des
vierten Werktages nach der Anzeige in
unverändertem Zustand zu erhalten, sofern
nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer
Verkürzung der Frist einverst
anden ist. Diese Verpflicht
ung besteht nicht, wenn damit
unverhältnismäßig hohe Kosten oder
Nachteile verbunden sind und die
Denkmalschutzbehörde es ablehnt,
hierfür Ersatz zu leisten.
(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ih
re Beauftragten sind berechtigt, den
Fund auszuwerten und, soweit es sich um
bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu
bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen.
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet,
die ihnen bekannt werdenden Funde
unverzüglich der höheren Denkmals
chutzbehörde mitzuteilen.

§22
Grabungsschutzgebiete
(1) Die untere Denkmalschutzbehörde ist
ermächtigt, Gebiete, die begründeter
Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen, durch
Rechtsverordnung zu Grabungsschut
zgebieten zu erklären.
(2) In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbe
iten, durch die verborgene Kulturdenkmale
zutage gefördert oder gefährdet werden können, nur mit Genehmigung der höheren
Denkmalschutzbehörde vorgenommen
werden. Die bisherige land- und
forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unberührt.

§23
Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos
sind oder die so lange verborgen gewesen
sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung
Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in
Grabungsschutzgebieten entdeckt werden
oder wenn sie einen hervorragenden
wissenschaftlichen Wert haben.

Gegen was willst Du also klagen?
*

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Beitragvon Natural Survival© » Di 19. Nov 2013, 20:05

Ja das liebe Schatzregal. Da ich so oder so gerne mit den Archis zusammenarbeiten würde müsste da doch was machbar sein im Bezug auf Denkmäler ?

Danke dir für den Post Ebinger1
Natural Survival© Offline


 

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Beitragvon Ebinger1 » Di 19. Nov 2013, 21:13

Natural Survival© hat geschrieben:Ja das liebe Schatzregal. Da ich so oder so gerne mit den Archis zusammenarbeiten würde müsste da doch was machbar sein im Bezug auf Denkmäler ?

Danke dir für den Post Ebinger1


Das kommt darauf an was Du genau machen möchtest.

Versuche mal das was etwas konkreter zu umschreiben...

Dann kann Dir bestimmt auch jemand weiter helfen.

Dazu wäre aber ein eigenes Thema sinnvoller
. Hier wird das dann eher überlesesn. :thumbup
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