fds hat geschrieben:mit den gesetzen wie in england hätten die finder stolz vor die tv camera spazieren können.![]()
so werden sie zu kriminellen gestempelt.
Ja das ist meiner Meinung nach weder Christlich noch Sozial für die heutige Zeit!!!
Moderator: DHS
fds hat geschrieben:mit den gesetzen wie in england hätten die finder stolz vor die tv camera spazieren können.![]()
so werden sie zu kriminellen gestempelt.
Guybrush hat geschrieben:fds hat geschrieben:mit den gesetzen wie in england hätten die finder stolz vor die tv camera spazieren können.![]()
so werden sie zu kriminellen gestempelt.
Ja das ist meiner Meinung nach weder Christlich noch Sozial für die heutige Zeit!!!
fds hat geschrieben:mit den gesetzen wie in england hätten die finder stolz vor die tv camera spazieren können.![]()
so werden sie zu kriminellen gestempelt.
Kai-Erik hat geschrieben:fds hat geschrieben:mit den gesetzen wie in england hätten die finder stolz vor die tv camera spazieren können.![]()
so werden sie zu kriminellen gestempelt.
Auch zurecht, weil es waren kriminelle Sondengänger. Solche Leute solltet Ihr nicht auch noch verteidigen oder gar bejubeln!
Hätten die beiden Raubgräber sofort bei der Entdeckung die Grabungen eingestellt und diesen Fund gemeldet, dann wäre die Geschichte 100% ganz anders ausgegangen, da die damaligen Archäologen "Sondengängerfreundlich" eingestellt waren und, wie ich erfahren habe, auch weiterhin sind. Aber die Gier nach Geld war wohl viel größer als die Interessen an die eigene Geschichte. Daher kein Grund die Hochzuloben!
Viele Grüße
Kai-Erik
Ebinger1 hat geschrieben:In GB hat man, nach dem die Archäologen nach strengeren Gesetzen geschrien haben, ein für Sondler sehr positives Gesetz geschaffen...
Funde von kulturhistorischem Wert werden dort durch eine neutrale Kommission bewertet und Grundstückseigentümer sowie Finder teilen sich die veranschlagte Entschädigung hälftig.![]()
Die Quote der gemeldeten Funde ist seit Einführung des Gesetzes stark gestiegen.![]()
Wir haben in D den entgegengesetzten Schritt gewählt.
Ebinger1 hat geschrieben:Ja, die GB Gestzeslage ist klarer an der Realität ausgerichtet...
Das bedeutet aber nicht das man dort planlos auf eingetragenen Kulturdenkmälern sondeln kanndafür ist auch eine spezielle Genehmigung und die exakte Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Alle anderen Flächen dürfen besondelt werden.
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