von Indiana-Jones » So 11. Aug 2013, 22:26
Hallo!
Ich bin recht neu in dieser Thematik und es kann sein, dass ich mich täusche, aber ist es nicht illegal auf Burgruinen zu graben? Ich dachte solche Ruinen sind Bodendenkmäler und somit wäre dies eine Raubgrabung, die empfindliche Strafen zur Folge hätte (wenn man erwischt wird bzw. im Netz zurückverfolgt werden kann):
- bei Verstoß gegen die Denkmalschutzgesetze Geldbußen nach dem Denkmalschutzgesetz
- strafrechtliche Verfolgung
- Einzug benutzter Geräte (Metalldetektoren, Grabungswerkzeuge usw.)
- Beschlagnahme der Funde
- möglicher Regress bei verursachten Schäden
- zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, sei es des Eigentümers, auf dessen Grundstück der Fund entnommen wurde, sei es der Staat, dessen Schatzregal verletzt wurde
Nicht zu vergessen, dass Raubgrabungen (wo auch immer) verschiedene Schäden mit sich bringen und Sondengänger in ein negatives Licht rückt:
- Das undokumentierte und unfachliche Graben nach historischen Gegenständen zerstört in ganz erheblichem Umfang materiell vielleicht wertlose, aber archäologisch-kulturhistorisch bedeutende Artefakte und die Befunde. Der genaue Kontext von Funden ist für deren wissenschaftlichen Wert entscheidend. So kann die Kombination mit anderen Funden, aber auch die exakte Lage Informationen über die Menschen der Vergangenheit geben oder zumindest quellenkritisch bedeutende Beobachtungen liefern.
- Dem Grundstückseigentümer - oder, bei Bestehen eines Schatzregals, dem Staat - wird Eigentum entzogen.
- Funde gehen der Allgemeinheit verloren.
- Bei Gräbern gefallener Soldaten kann durch das Entwenden von Erkennungsmarken die Möglichkeit unwiderruflich zerstört werden, den Toten zu identifizieren.
Grüße,
Indy
P.S.: Ich glaube nicht, dass das Leder aus dem Mittelalter (ca. 6. bis 15. Jahrhundert) stammte und die lange Zeit im Boden recht unbeschadet überdauern konnte.