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Fund in Sachsen - Wie weiter

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Beitragvon Charlie » Di 11. Sep 2018, 14:59

Hallo,

ich denke es geht hier um Goldbarren/ Kriegsbeute.

In der Regel sind diese gestanzt und der ursprüngliche Eigentümer kann ermittelt werden.
So kommt man dann auch auf den heutigen Anspruchsberechtigten (Eigentümer).

In solch einem Fall greift keines der 15 Schatzregale und ein Deal sollte man dann nur
mit dem heutigen Eigentümer anstreben.

Dabei ist rechtlicher Beistand unerlässlich.

Handelt es sich um Sachen bei denen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist geht der Fund
nach BGB gemäß der "Hadrianischen Teilung" hälftig in den Besitz des Finders und des Grundeigentümers über.

Nur wenn diese Sachen als Bodendenlmale eigestuft werden, können die Schatzregale greifen wobei bei einigen
Schatzregalen das Bodendenkmal einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben muß.

Wichtig! Will ein Finder dies nach Recht und Gesetz abwickeln sich:
a) Rechtsbeistand nehmen
b) Zeugen herbei ziehen wenn möglich auch die Presse

Besonders ist aber auch zu prüfen ob es sich bei den Sachen um Dinge Handel wo theoretisch der Eigentümer
noch zu ermitteln ist. Denn dann ist sogar der Grundeigentümer außen vor weil bei einem Fund nach BGB nur
der Finder einen Eigentumsanspruch erheben kann. Wird der gemeldete Fund nach 6 Monaten nicht vom
Eigentümer abgeholt geht die Sache in vollem Umfang in das Eigentum des Finders über.

Auch hier geht ohne Rechtsbeistand nichts.

Das ist die Kurzform ohne §§ blabla.

Grüße aus Berlin
Charlie Offline


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Beitragvon pepperman » Mi 12. Sep 2018, 20:14

Charlie hat geschrieben:Hallo,

ich denke es geht hier um Goldbarren/ Kriegsbeute.

In der Regel sind diese gestanzt und der ursprüngliche Eigentümer kann ermittelt werden.
So kommt man dann auch auf den heutigen Anspruchsberechtigten (Eigentümer).

In solch einem Fall greift keines der 15 Schatzregale und ein Deal sollte man dann nur
mit dem heutigen Eigentümer anstreben.

Dabei ist rechtlicher Beistand unerlässlich.

Handelt es sich um Sachen bei denen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist geht der Fund
nach BGB gemäß der "Hadrianischen Teilung" hälftig in den Besitz des Finders und des Grundeigentümers über.

Nur wenn diese Sachen als Bodendenlmale eigestuft werden, können die Schatzregale greifen wobei bei einigen
Schatzregalen das Bodendenkmal einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben muß.

Wichtig! Will ein Finder dies nach Recht und Gesetz abwickeln sich:
a) Rechtsbeistand nehmen
b) Zeugen herbei ziehen wenn möglich auch die Presse

Besonders ist aber auch zu prüfen ob es sich bei den Sachen um Dinge Handel wo theoretisch der Eigentümer
noch zu ermitteln ist. Denn dann ist sogar der Grundeigentümer außen vor weil bei einem Fund nach BGB nur
der Finder einen Eigentumsanspruch erheben kann. Wird der gemeldete Fund nach 6 Monaten nicht vom
Eigentümer abgeholt geht die Sache in vollem Umfang in das Eigentum des Finders über.

Auch hier geht ohne Rechtsbeistand nichts.

Das ist die Kurzform ohne §§ blabla.

Grüße aus Berlin



danke für die Infos, sind sehr aufschlussreich!

VG
pepperman Offline


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Beitragvon Zulu » Do 13. Sep 2018, 22:41

Charlie hat geschrieben:Wichtig! Will ein Finder dies nach Recht und Gesetz abwickeln sich:
a) Rechtsbeistand nehmen
b) Zeugen herbei ziehen wenn möglich auch die Presse


Ja das ist die richtige Frage :ironie
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Beitragvon Zulu » So 16. Sep 2018, 01:21

blue.red hat geschrieben:Durch eine Materialanalyse von dem sicher nach al den Jahren anhaftenden Dreck bekommt man heraus in welcher Erde das Zeug gelegen hat . Also schnell mal nach Bayern bringen is nicht.

Sauber machen musst du ja, soweit bin ich schon :cool
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Beitragvon Huber » So 16. Sep 2018, 15:21

Da reichen kleinste Teile. Da kanst du waschen wie du willst. Im Endeffeckt ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen, da hier öffentlich gemacht wurde.

Und zu guter letzt. Handelt es sich um Münzen ist es kein Problem die los zu werden. Handelt es sich um Barren haste ne Zonk. Barren haben nunmal nachweislich einen Besitzer. Reichsbankgold .... Nachfogestaat BRD. Rausfeilen ist nicht. Mit der heutigen Technik wiederhersellbar. Einschmelzen bringt auch nichts. Kein seriöser Händler würde es nehmen. Bei unseriösen, vielleicht Nichtdeutschen Ankäufern wirst du wohl eher verscharrt im Wald als reich enden.
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Beitragvon Huber » So 16. Sep 2018, 15:26

blue.red hat geschrieben:Durch eine Materialanalyse von dem sicher nach al den Jahren anhaftenden Dreck bekommt man heraus in welcher Erde das Zeug gelegen hat . Also schnell mal nach Bayern bringen is nicht.



Das ist nur zum Teil richtig. Hat er es irgendwo bei Dresden, Bautzen im Osten Sachsen gefunden mag das sein. Hat er es in Westsachsen, Plauen, irgendwo im Vogtland gefunden bezweifle ich, dass das zu Franken Hof, Selb, Rehau Nachweisbar ist. Dazu ist die Methode zu ungenau.
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