Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken mir einen Metalldetektor zu holen und habe mich jetzt erstmal ein bisschen schlau gemacht, was man wo darf und wo nicht. Das ist ja leider ziemlich undurchsichtig, weil man auf diese Frage irgendwie gefühlt 50 Antworten erhält. Also Wald und Wiesen, sowie Naturschutzgebiete und Bodendenkmalgebiete sind Tabu, für Ackerflächen und Uferbereiche brauche ich die Erlaubnis vom Grundbesitzer bzw um ganz sicher zu sein hol ich mir ne Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Kommen wir zu meiner eigentlichen Frage dabei. Ich wohne in der Nähe von Bonn und habe jetzt schon ein paar mal den Rhein mit meinem Neodyn Magneten abgesucht (bisher viel Eisenschrott, ein (leider) leerer Wandtresor und ein Projektil eines Cal.50 BMG). Wenn also Uferbereiche zum sondeln erlaubt sind, dann darf ich doch theoretisch mit einem wasserdichten Metalldetektor auch die Uferzonen des Rhein´s absuchen oder?