Problematisch: Die Angeklagen beziehen sich auf eine Seite im Internet (http://www.fragen-forschen-finden.de) und argumentieren damit, dass dort nichts von einem Verbot der Suche steht.
Ganz ehrlich, mir war es auch nicht bewußt, dass nun die Suche nach Nazi-Schätzen genehmigungspfichtig sein soll.



