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NFG Brandenburg

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Olaf » Mo 2. Mär 2015, 11:43

Hallo,

da es ja im ganzen Bundesgebiet anscheinend kein einheitliches Verfahren zur Erteilung einer NFG gibt und ein entsprechender Antrag je nach Region mehr oder weniger Aussicht auf Erfolg hat. Wollte ich mich dieser Stelle mal erkundigen wer es überhaupt geschafft hat für irgendeinen Bereich im Land Brandenburg eine NFG zu erhalten und wie der Ablauf bis dahin war.

Ich denke nicht dass sich hier viele melden werden, aber interessant wärs allemal.
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Beitragvon Iceman1 » Mo 2. Mär 2015, 11:58

Hallo Leute.

Wie ihr hier nachlesen könnt, habe ich vor einiger Zeit sehr hartnäckig versucht eine NFG für Brandenburg zu erhalten. Es kam zu einem regen und langen Schriftverkehr (habe ich hier in das Forum eingestellt), bei dem mir mitgeteilt wurde, dass es für Sondler keine Genehmigung gibt (grundsätzlich nicht). Daraufhin machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, welche abgelehnt wurde, unter anderem auch mit dem Hinweis auf dieses Forum. Es wird uns schlicht und ergreifend Raubgräberabsicht vorgeworfen. Aufgrund meiner Äußerungen hier im Forum und der eingestellten Funde (welche mir vorgeworfen wurden) konnte ich den Rechtsweg nicht beschreiten. Übrigens wurden von Denkmalamt Zitate aus diesem Forum vorgelegt. Dass heißt, alle hier geposteten Funde als auch Kommentare werden beim Denkmalamt abgespeichert und können erstaunlicherweise demjenigen ganz gut zugeordnet werden. Seitdem poste ich hier weder Fundbilder noch Kommentare zu meinen Funden.
Aufgrund von eingestellten Bilden wäre eine Hausdurchsuchung bei jedem immer möglich, wenn das Denkmalamt diese als wertvoll erachten sollten.

Also Vorsicht!

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Beitragvon Borre » Mo 2. Mär 2015, 13:00

Ich habe in Brandenburg mal einen Sondler getroffen und mich mit ihm untehalten. Er hatte eine Genehmigung vom Amt und war ein Bodendenkmalpfleger. Er erzählte, er hätte ein paar Lehrgänge besucht und wurde dann nach einiger Zeit Bodendenkmalpfleger und darf nun sondeln.

Ist in Mecklenburg auch so, habe schon mal beim Amt nachgefragt.
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Beitragvon Iceman1 » Mo 2. Mär 2015, 13:50

Dies ist nicht ganz richtig. Es wird einem gesagt, dass man eine Mitgliedgliedschaft in einem archäolgischen Kreis
abschließen muß, welche natürlich kostenpflichtig ist. In diesem Verein muß man dann über mindestens 2 Jahre bleiben,
da viele diverse (erneut kostenpflichtige) Lehrgänge und Besichtigungsfahrten durchgeführt werden. Im Anschluß kann man ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger werden, dies erhebt aber keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum sondeln. Herr Dr. Wacker teilte mir schriftlich mit, dass bisher kein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger je eine solche Genehmigung bekommen hat und es dazu auch keine Notwendigkeit gibt.
Ihr könnt aber auch gern persönlich bei Dr. Wacker im Denkmalamt Brandenburg anrufen und es selbst aus seinem Munde hören.

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Beitragvon Borre » Mo 2. Mär 2015, 14:03

Iceman1 hat geschrieben:Dies ist nicht ganz richtig. Es wird einem gesagt, dass man eine Mitgliedgliedschaft in einem archäolgischen Kreis
abschließen muß, welche natürlich kostenpflichtig ist. In diesem Verein muß man dann über mindestens 2 Jahre bleiben,
da viele diverse (erneut kostenpflichtige) Lehrgänge und Besichtigungsfahrten durchgeführt werden. Im Anschluß kann man ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger werden, dies erhebt aber keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum sondeln. Herr Dr. Wacker teilte mir schriftlich mit, dass bisher kein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger je eine solche Genehmigung bekommen hat und es dazu auch keine Notwendigkeit gibt.
Ihr könnt aber auch gern persönlich bei Dr. Wacker im Denkmalamt Brandenburg anrufen und es selbst aus seinem Munde hören.

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Und wie geht das denn?

http://www.maz-online.de/Lokales/Brande ... z-im-Acker
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Beitragvon Olaf » Mo 2. Mär 2015, 14:16

und eben das versteh ich nicht, immer wieder sich widersprechende Begebenheiten.
Hab eine Bekannte die hatte einen Antrag nach Wünsdorf gerichtet, wer dort sitzt ist klar.
Namen nenne ich keine, wer wo sitzt kann jeder dem Organigramm entnehmen.
Naja der Antrag wurde als ziemlich aussichtlos abgeschmettert, Tenor: ein erneuter Antrag würde auch nichts bringen.

Und dann hört man immer solche Sachen wie Bodendenkmalpfleger, Lehrgang Ähhh wie jetzt.
Aus einem anderen Forum ist mir widerrum durch Private Mittleiung auch jemand bekannt welcher wieder eine NFG hat, Lehrgänge an einigen Wochenende hat aber lange gedauert.

Also falls es doch so ist das hier Vertreter vom Landesamt mitlesen, so erbarmt Euch doch bitte und klärt die Sache doch mal auf.
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Beitragvon Wiedergänger » Mo 2. Mär 2015, 14:22

es gibt da einen kleinen aber feinen unterschied zwischen ehrenamtlichen bodendenkmal pflegern mit NFG und hobbyschatzsuchern mit NFG , nur letztere dürfe funde behalten, die das amt nicht haben möchte. ehrenamtliche müssen alles abgeben ohne entschädigung !!! zumindest ist das so in sachsen, wird in brandburg kaum anders sein.
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Beitragvon 8hunter » Mo 2. Mär 2015, 23:45

Wiedergänger hat geschrieben:es gibt da einen kleinen aber feinen unterschied zwischen ehrenamtlichen bodendenkmal pflegern mit NFG und hobbyschatzsuchern mit NFG , nur letztere dürfe funde behalten, die das amt nicht haben möchte. ehrenamtliche müssen alles abgeben ohne entschädigung !!! zumindest ist das so in sachsen, wird in brandburg kaum anders sein.


es gibt keinen kleinen aber feinen Unterschied...weil es Hobbyschatzsucher mit NFG in Brandenburg nicht gibt :popcorn:
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Beitragvon treasurehunter » Di 3. Mär 2015, 10:04

Irgendwie steht hier nur Bullshit:

Natürlich gibt es NFG´s für Brandenburg - ich kenne etliche, die eine besitzen.

Der Werdegang ist folgender:
1. Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.Kersting, Referatsleiter LDA Wünsdorf. (am besten telefonisch, das geht schneller)
2. Mitgliedschaft in der AGIB (was jedem Geschichtsinteressierten sowieso zu empfehlen ist, des tollen Jahrbuches wegen)
3. Gespräch mit o.g. Herrn
4. Ausbildungslehrgänge zum ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger - Dauer ca. 2 Jahre
5. Prüfung zu 4. mit Aushändigung des Ausweises mit dem Einsatzgebiet (kompletter Landkreis wie Wohnort, Berliner dürfen sich den Landkreis aussuchen)
6. Nun kann man (wenn man möchte) eine NFG für die Suche mit einem Metalldetektor für seine Interessengebiete beantragen
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Beitragvon Iceman1 » Di 3. Mär 2015, 11:16

Na dann mal los.....den Wacker und den Kersting wird's freuen.

@treasurehunter: Hast Du selbst denn eine NFG bekommen?
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