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Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Do 10. Mai 2012, 14:52
von Ebinger1
Hallo,

ein Tipp für alle hier die Ihren Antrag auf NFG schon länger als drei Monate laufen haben und die vollständige Unterlagen eingereicht haben.

:angle Bitte den u.a. Gesetzestext einmal ausführlich lesen und staunen:

§ 42a VwVfG - Genehmigungsfiktion
Verwaltungsverfahrensgesetz

(1) Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend.

(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

(3) Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach § 41 Abs. 1 hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.

Also, wen es betrifft, auf zum Amt und sich mit Verweis auf den o.a. § nach Abschnitt 3 die Genehmigung bescheinigen lassen!

Nette Grüße :thumbup

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Do 10. Mai 2012, 21:30
von Caddy_old
Hmm ... vormittags aufgeschnappt ... nachmittags als "Bundespressesprecher von AA" schon weiterverbreitet.

Hast Du auch zwischenzeitlich mal selbst darüber nachgedacht Jan ?

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Do 10. Mai 2012, 22:48
von Ebinger1
Caddy hat geschrieben:Hmm ... vormittags aufgeschnappt ... nachmittags als "Bundespressesprecher von AA" schon weiterverbreitet.

Hast Du auch zwischenzeitlich mal selbst darüber nachgedacht Jan ?


Hallo Caddy,

findest Du es verwerflich die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates auszuschöpfen ?

...oder geht es darum die Zahl der rechtlich abgesicherten Sucher so klein wie möglich zu halten ?

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Fr 11. Mai 2012, 15:08
von Caddy_old
Ebinger1 hat geschrieben:
Caddy hat geschrieben:Hmm ... vormittags aufgeschnappt ... nachmittags als "Bundespressesprecher von AA" schon weiterverbreitet.

Hast Du auch zwischenzeitlich mal selbst darüber nachgedacht Jan ?


Hallo Caddy,

findest Du es verwerflich die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates auszuschöpfen ?

Mit was denn ? Mit irgendwelchen Rechtsverdrehungen ? Meteoritensuche ? Metalcaching ... ? ... Nee, das sehe ich nicht als "verwerflich" an, sondern als absolute Dummheit. Das darauf Konter folgen, sollte der normale Menschenverstand eigentlich bringen.

...oder geht es darum die Zahl der rechtlich abgesicherten Sucher so klein wie möglich zu halten ?


Geht es vielleicht bei einigen wenigen darum, die Zahl der "Sondler" möglichst nach oben zu schrauben ... ??
Wie Du dann mit diesem Konzept "Die weißen Flecken auf der geschichtlichen Landkarte schließen" möchtest ... das musst Du mir bei Zeiten mal genauer erklären.

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Fr 11. Mai 2012, 17:00
von Ebinger1
Hallo Caddy,

wenn Du die Ziele von Aktion Archäologie etwas näher betrachtet hättest, dann wäre die Farge an sich schon überflüssig...

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Fr 11. Mai 2012, 17:16
von Caddy_old
Oh, ich glaube wir reden mal wieder aneinander vorbei. Mit den "einigen wenigen" meinte ich nicht AA .
Und ich denke schon, dass ich zumindest die öffentliche Präsentation von AA ganz aufmerksam verfolgt habe.... wäre es in diesem Thema um AA gegangen, hätte ich mir nicht die Mühe gemacht etwas zu schreiben.
Nein, es geht bei Deiner oben eingeworfenen Sache generell um die Sondengänger in Deutschland. Mit solchem erneut eingeworfenen Latrinengeschwätz gehts nur noch weiter Berg ab.

Daher hatte ich eigentlich die Frage gestellt, ob Du zwischenzeitlich selbst mal nachgedacht hast.

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: Fr 11. Mai 2012, 22:38
von Ebinger1
Ich habe mich sehr lange mit dem Thema sondeln in allen Aspekten auseinandergesetzt und für mich aus allen Blickwinkeln beleuchtet.

Wir Sondler / Geschichtsforschende haben ein berechtigtes und gesetzlich verbrieftes Recht auf unsere Nachforschungen.

Jeder unserer Funde ist ein Mosaikstein im vielschichtigen Bild unserer Geschichte.

Wir müssen nur endlich einmal damit anfangen unsere einzelnen Erkenntnisse solide zusammenzutragen.

Dann können wir auch berechtigte Forderungen stellen und diese gezielt umsetzen!

Ab diesem Moment wird auch ein "dummer" Nagel zu einer weiteren Erkenntnis und nicht mehr zu einem mehr oder weniger unerfreulichen Ärgerniss.

Die Plattform dazu steht!

...und damit wollen wir keinem Forum den Rang ablaufen, ausgrenzen oder bevormunden!

Anmerkung:
@ Caddy: Bitte, Du hast begriffen das ich ab und an begriffsstutzig bin?
Also:
1. Schreibe langsamer!
2. Drücke Dich klarer aus!
3. Danke!

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: So 13. Mai 2012, 15:39
von Böckchen
Hiho,

mich würde an dieser Stelle mal n ganz anderer Aspekt interessieren ?

Caddy .... welche Geige spielst du eigentlich in diesem Forum hier ?????

90 % aller deiner Beiträge hier sind einfach nur Schrott :ironie Sry aber so krass muß ich das hier mal ausdrücken..... Konstruktivität sieht anders aus und .... ich denke es gibt keinen Zwang für Leute hier, die eigentlich immer und überhaupt was gegen sondler haben....


Ich habe fertig


der Bock

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: So 13. Mai 2012, 16:13
von Caddy_old
Böckchen hat geschrieben:Hiho,

mich würde an dieser Stelle mal n ganz anderer Aspekt interessieren ?

Caddy .... welche Geige spielst du eigentlich in diesem Forum hier ?????

90 % aller deiner Beiträge hier sind einfach nur Schrott :ironie Sry aber so krass muß ich das hier mal ausdrücken..... Konstruktivität sieht anders aus und .... ich denke es gibt keinen Zwang für Leute hier, die eigentlich immer und überhaupt was gegen sondler haben....


Ich habe fertig


der Bock


Ja, stimmt ... Du hast Recht.

@Jens, mache meinen Benutzerzugang mal bitte platt hier. Danke.

Gruss Caddy
(auch nur Sondengänger)

Re: Genehmigung für NFG nach drei Monaten..

BeitragVerfasst: So 13. Mai 2012, 20:22
von Ebinger1
@ cADDY:

Nee, Caddy bleib dabei!

Ich denke es wird aber viel spannender, auch für die welche nicht in x Foren lesen und schreiben, wenn Du dich einfach klarer ausdrückst!

OK???

keine :ironie