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Diffamierungen durch Denkmalämter

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Do 27. Mär 2014, 23:56

Diffamierungen durch Denkmalämter...

wird es Zeit die Notbremse zu ziehen :?: :?: :?:

In den letzten Monaten kommt es zu immer mehr Diffamierungen von Sondengängern durch leitende Beamte der Denkmalschutzämter in der ganzen Republik.

Rechtliche Zusammenhänge werden scheinbar bewusst falsch dargestellt und Sondengänger werden als Fundunterschlager und z.T. gefährliche Raubgräber dargestellt.
Bürger werden aufgerufen Anzeigen gegen Sondengänger wg. vermeintlich strafbarer Handlungen zu erstatten.

Viele dieser von der Amtsseite verübten Diffamierungen scheinen den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.

Hier einmal ein Verweis auf das Gesetz:

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Wenn also Mitarbeiter einer Behörde uns Sondengänger pauschal beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden, also z.B. mit Aussagen wie Raubgräber, illegale Sondensuche, Fundunterschlagung belegen, dann erfüllt dies den Tatbestand der Volksverhetzung.
Hier können wir uns effektiv zur Wehr setzen:
Eine kurze Mail mit den betreffenden Aussagen, der Quelle und der Bitte um Prüfung auf die Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung an die zuständige Staatsanwaltschaft senden...
Alles andere erledigt der Staatsanwalt.
Das verursacht dem Anzeigenerstatter keine Kosten und der betreffende Mitarbeiter des jeweiligen Denkmaschutzamtes hat sich erst einmal für seine getroffenen Aussagen zu rechtfertigen und die rechtlichen Konsequenzen seiner Aussagen zu verantworten.

Beispiel für ein Anschreiben:
Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft
Betreff: Bitte um Prüfung der Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung im Sinne des §130 Strafgesetzbuch
Sehr geehrte Damen und Herrn,
am (Datum) bin ich im (Quelle) auf folgende Aussage von Herrn / Frau gestoßen: (Zitat)
Die Aussage scheint dazu geeignet Sondengänger als Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder / oder zu verleumden,ich bitte um rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Einleitung eines Strafverfahrens.

Sehe ich das zu überzogen oder wird es Zeit sich mit den rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren :?:
*

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Beitragvon redflat » Fr 28. Mär 2014, 09:22

Du meinst so ne Art Sammelklage mit Unterlassungsschreiben?!
Prinzipiell ne gute Idee. Sollte mal vorher vielleicht anwaltlich besprochen werden vielleicht.

Wie Wallenstein schon geschrieben hat, bräuchte es ne Anlaufstelle für die Presse die aber auch mal zurückschreibt in solchen Fällen! Eventl. mal den Verlag direkt mit einer Stellungsnahme von Sondengängern dazu und mit dem Verweis auf Prüfung der Gesetzestexte, bevor die solch einen Artikel drucken!
Also ich hätte kein Problem damit, mit meiner Unterschrift ein solches Schreiben zu unterstützen.

Gruß
Redflat
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 28. Mär 2014, 10:12

redflat hat geschrieben:Du meinst so ne Art Sammelklage mit Unterlassungsschreiben?!
Prinzipiell ne gute Idee. Sollte mal vorher vielleicht anwaltlich besprochen werden vielleicht.

Wie Wallenstein schon geschrieben hat, bräuchte es ne Anlaufstelle für die Presse die aber auch mal zurückschreibt in solchen Fällen! Eventl. mal den Verlag direkt mit einer Stellungsnahme von Sondengängern dazu und mit dem Verweis auf Prüfung der Gesetzestexte, bevor die solch einen Artikel drucken!
Also ich hätte kein Problem damit, mit meiner Unterschrift ein solches Schreiben zu unterstützen.

Gruß
Redflat


Nein, es geht hier nicht um eine Sammelklage. Das wäre zu umständlich und würde erst einmal Vorkosten produzieren... :mrgreen:

Jeder kann einen Sachverhalt bei dem es sich um eine Straftat handeln könnte der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung anzeigen.
Besteht dann ein sogenannter Anfangstatverdacht... dann ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter.
Hierbei entstehen keine Kosten und es ist kein Rechtsanwalt erforderlich.

Eine Mail ist ausreichend.
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Beitragvon Bastis » Fr 28. Mär 2014, 10:51

aber werden die sich nich rechen und im Gegenzug kaine genemigungen mehr ausstellen?
Das kann gewahltig nach hinten los gehen! :(
Wir sind das Pack!
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 28. Mär 2014, 11:19

Bastis hat geschrieben:aber werden die sich nich rechen und im Gegenzug kaine genemigungen mehr ausstellen?
Das kann gewahltig nach hinten los gehen! :(


Ein interessantes Argument...

aber wir leben in einem Rechtsstaat.

Möchte jemand auf seine Rechte freiwillig verzichten :?:

Die Behörden, auch die Denkmalschutzbehörden, sind an Recht und Gesetz gebunden. Genau wie alle anderen Bürger auch.
Bei Beamten werden die Richter noch engere Maßstäbe im Hinblick auf Verfassungstreue, Recht und Gesetz anlegen.

Genehmigungen zu erschehren oder gar zu versagen wäre wiederum ein weiterer Rechtsbruch.
Jeder Bürger hat das Recht gegen einen negativen Bescheid (also auch eine verweigerte Nachforschungsgenehmigung) einen Widerspruch einzulegen und kann auch im Zuge der Verwaltungsklage seine Rechte durchsetzen.

Einen Willkürstaat hatten wir bis 1945. Jeder von uns kann legal und mit einfachen Mitteln dazu beitragen das es nicht mehr so weit kommt.

Im Übrigen braucht man in RLP eine Genehmigung nur dann wenn man gezielt nach Antiken suchen will.
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