Hier kann man nicht generell von einem Verbot sprechen...
Im Video geht es ja ausschließlich um die Verweigerung einer Nachforschungsgenehmigung für die Suche nach Antiken in Rheinland-Pfalz.
Diese benötigt man aber nur für
gezielte Nachforschungen mit dem Ziel Kulturdenkmäler zu entdecken.
(Mal so als kleine ironische Anmerkungen mit dem Bilck auf die Straßenverkehrsordnung: Nur weil es Halte- und Parkverbotszonen gibt... bedeutet dies noch lange nicht das in unserem Land das Parken grundsätzlich verboten ist

)
Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz in RLP:(...)
§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1)
Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.
(...)
Anmerkung:Unter (1) Nachforschungen im Denkmalschutzgesetz sind also nur gezielte Nachforschungen im Hinblick auf Denkmäler / bewegliche Bodendenkmäler / Antiken geregelt.
In RLP gibt es keine (nicht den Denkmalschutz betreffenden Gesetze) welche den Einsatz eines Metalldetektors verbieten.
