Mein 1. Kontakt mit der GDKE

Meine Frage an den Bezirksforstleiter, ob ich im Waldgebiet ältere Hohlwege untersuchen darf, wurde mir wie folgt beantwortet:
( Diese E-Mail wurde mir vom Förster weitergeleitet)
Das Denkmalschutzgesetz sieht nach § 21 vor, dass solche Begehungen nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde die auch nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde (GDKE Landesarchäologie)erfolgen kann gestattet werden können. Zur Zeit wird um eine landeseinheitliche Regelung für die Zusammenarbeit mit Metallsuchgerätegängern und eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen solchen und der GDKE gerungen. Das liegt daran, dass in den vier Außenstellen der Landesarchäologie vier verschiedene Vorgehensweisen Tradition sind.
Des Weiteren benötigt ein solcher „Metallsucher“ die Genehmigung des Grundstückbesitzers. Da die Forstbehörden die Besitzungen das Landes (Bundes) verwalten, könnte eine solche Begehung nur durch die Forstämter genehmigt werden. Nach meiner Kenntnis hat noch niemand bei der Forstbehörde um eine Genehmigung nachgesucht. ( Also bin ich der 1.
)
Auch schon aus diesem Grund kann eine solche ungenehmigte Begehung im Rahmen des Zusammentreffens eine Forstbeschäftigten mit einem Sucher sofort unterbunden werden.
Das ist die Kurzfassung eines recht komplexen Themas.
Wir haben im Moment 3 Strafrechtsverfahren laufen, denn wenn Funde (auch Münzen) nicht bei uns gemeldet werden, handelt es sich um eine Unterschlagung von Landeseigentum. Wenn diese Funde sogar übers Internet oder sonstige Verkaufsplattformen angeboten werden erfüllt sich der Straftatbestand der Helerei.
Viele der Metallsuchgerätegänger sind sich über diesen Punkt nicht im Klaren.
Hoffentlich konnte ich Sie nicht nur verwirren, sondern auch Ihre Frage mit Begründung beantworten.
Der „Gis-Mensch“ der Forstverwaltung hat sich noch nicht bei uns gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. ...............
Oberkonservator
Nun bin ich am überlegen, ob ich mich mit diesem Herren Schulz mal per E-Mail selber in Verbindung setzen soll! Oder trete ich damit nur eine lange Diskusion los?
Meiner Meinung nach schehrt er alle Sondengänger erstmal über einen Kamm! Ich weiß, dass er selber schon schlechte Erfahrung mit Sondengänger gesammelt hat.
Hier mehr Info dazu: http://423930.forumromanum.com/member/f ... 1181191151
Aber kann man das denn so stehen lassen?
Ich bin selber nicht an den "Schätzen" im Boden interessiert. D. h., ich will sie weder horten noch verkaufen. Mir reicht der Spaß den ich habe, auf geschichtsträchtigen Böden zu suchen und fündig zu werden. Es gäbe nichts tolleres für mich, wenn ich zur geschichtlichen Aufklärung beitragen dürfte. Auch hätte ich echtes Interesse an archäol. Lehrgängen teilzunehmen, wenn mich das weiterbringen würde.
Aber wie gesagt, er kennt mich nicht und ich weiß nicht, ob ich seine Meinung über unser Hobby so stehen lassen soll oder ob ich Ihn mal anschreibe.

( Diese E-Mail wurde mir vom Förster weitergeleitet)
Das Denkmalschutzgesetz sieht nach § 21 vor, dass solche Begehungen nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde die auch nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde (GDKE Landesarchäologie)erfolgen kann gestattet werden können. Zur Zeit wird um eine landeseinheitliche Regelung für die Zusammenarbeit mit Metallsuchgerätegängern und eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen solchen und der GDKE gerungen. Das liegt daran, dass in den vier Außenstellen der Landesarchäologie vier verschiedene Vorgehensweisen Tradition sind.
Des Weiteren benötigt ein solcher „Metallsucher“ die Genehmigung des Grundstückbesitzers. Da die Forstbehörden die Besitzungen das Landes (Bundes) verwalten, könnte eine solche Begehung nur durch die Forstämter genehmigt werden. Nach meiner Kenntnis hat noch niemand bei der Forstbehörde um eine Genehmigung nachgesucht. ( Also bin ich der 1.

Auch schon aus diesem Grund kann eine solche ungenehmigte Begehung im Rahmen des Zusammentreffens eine Forstbeschäftigten mit einem Sucher sofort unterbunden werden.
Das ist die Kurzfassung eines recht komplexen Themas.
Wir haben im Moment 3 Strafrechtsverfahren laufen, denn wenn Funde (auch Münzen) nicht bei uns gemeldet werden, handelt es sich um eine Unterschlagung von Landeseigentum. Wenn diese Funde sogar übers Internet oder sonstige Verkaufsplattformen angeboten werden erfüllt sich der Straftatbestand der Helerei.
Viele der Metallsuchgerätegänger sind sich über diesen Punkt nicht im Klaren.
Hoffentlich konnte ich Sie nicht nur verwirren, sondern auch Ihre Frage mit Begründung beantworten.
Der „Gis-Mensch“ der Forstverwaltung hat sich noch nicht bei uns gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. ...............
Oberkonservator
Nun bin ich am überlegen, ob ich mich mit diesem Herren Schulz mal per E-Mail selber in Verbindung setzen soll! Oder trete ich damit nur eine lange Diskusion los?
Meiner Meinung nach schehrt er alle Sondengänger erstmal über einen Kamm! Ich weiß, dass er selber schon schlechte Erfahrung mit Sondengänger gesammelt hat.
Hier mehr Info dazu: http://423930.forumromanum.com/member/f ... 1181191151
Aber kann man das denn so stehen lassen?
Ich bin selber nicht an den "Schätzen" im Boden interessiert. D. h., ich will sie weder horten noch verkaufen. Mir reicht der Spaß den ich habe, auf geschichtsträchtigen Böden zu suchen und fündig zu werden. Es gäbe nichts tolleres für mich, wenn ich zur geschichtlichen Aufklärung beitragen dürfte. Auch hätte ich echtes Interesse an archäol. Lehrgängen teilzunehmen, wenn mich das weiterbringen würde.
Aber wie gesagt, er kennt mich nicht und ich weiß nicht, ob ich seine Meinung über unser Hobby so stehen lassen soll oder ob ich Ihn mal anschreibe.