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Genehmigung für "Spontansuche"

BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2021, 19:55
von the_force
Hallo,

5 Minuten angemeldet und schon die erste Frage. Was für ein unglaublicher Zufall :-)

hier in Bremen sind diverse Dinge verlorengegangen:
- Ein hochwertiger Anhänger (mit graviertem Namen / Adresse) von einem Hundehalsband einer Bekannten an einem öffentlich zugänglichen Strandgrundstück
- Ein Schlüssel (für eine Schließanlage) an einem Weg (Privatweg, Hecken)
- die Steuermarke und die Tasso-Marke von meinem Hund (private Wiese, ca. 20.000 Quadratmeter)
- eine (wahnsinnig teure) Stellschraube aus einer Landmaschine (Acker von einem Kumpel)
usw. usf.

Lange Rede, kurzer Sinn. Da ich momentan etwas Zeit habe und über maximale Spiel- und Experimentierfreude verfüge, würde ich mich gerne mit einem Metallsuchgerät auf die Suche begeben.

Und, wie Ihr sicher selber wisst, "stellt man sich da ja in Bremen etwas an". Grundsätzlich würde ich mich um die Genehmigungen bemühen. Da das mit Kosten und Aufwand verbunden ist und ich z.B. auch die Befürchtung habe, dass die Sachen bis dahin von jemand Anderes gefunden werden stellt sich natürlich die Frage, ob es hier eine Art "Bagatellgrenze" gibt. Letztendlich weiß man ja, wonach man sucht und wenn ich z.B. auf der Suche nach den Aluplaketten wieder Erwarten ein großes Stahlobjekt orten würde, würde ich da alleine schon aus Selbstschutz sicherlich nicht nach graben (hier liegen relativ viele "Blindgänger").

Gruß,
Forci