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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 19:32
von Wallenstein
Die DSU hat erneut einen grandiosen Erfolg vor Gericht erzielt. Wer nicht nach Kulturdenkmälern sucht, benötigt in Baden-Württemberg keine Nachforschungsgenehmigung!

Die Kriminalisierung durch die Archis auf Basis von "nimmt billigend in Kauf" zieht nicht mehr.

http://dsu-online.de/20-08-2016-pressem ... or-gericht

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 19:53
von DDstudent
Das klingt ganz plausibel, was der Richter da geurteilt hat.

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 19:59
von Wallenstein
So ist es.

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 20:12
von gerald
Respekt und Glückwunsch

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 20:26
von Wallenstein
Vor allem. Das Gericht sieht im Prinzip KEINE substanzielle Gefährdung der Kulturstätten durch Sondengänger. Das ist ja auch richtig, denn wir graben ja in der Regel nur so tief wie eine Amsel scharrt.

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 21:44
von Ebinger1
Wallenstein hat geschrieben:Vor allem. Das Gericht sieht im Prinzip KEINE substanzielle Gefährdung der Kulturstätten durch Sondengänger. Das ist ja auch richtig, denn wir graben ja in der Regel nur so tief wie eine Amsel scharrt.


...oder auch mal ein wenig tiefer :mrgreen:

Aber wenn ich mir anschaue wie z.B. alleine die Wildschweine im Wald baggern u nd was die so im Laufe der Jahre an Erdbewegungen produzieren... da sind wir doch Waisenkinder dagegen. :winken:


Mir gefällt das Urteil... der Richter scheint gesunden Menschenverstand zu besitzen...

hoffentlich versteht man das Urteil auch bei der Landesarchäologie :weisheit:

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 22:03
von Sondelerb
Moin zusammen!

Der Onkel aus dem Norden (der mit der Nagelsonde) hat da mal ´ne vermutlich dumme Frage:

Dieses Gerichtsurteil bedeutet also, dass ich während meines nächsten Urlaubs in B-W auf Euro- und DM-Jagd gehen darf?

Eventuelle "Beifunde" sind dann nach Absprache mit den Archis abzugeben!

Danke , Sondelerb

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 22:17
von ROCKY-1971
Klasse :jump: :jump: Kommt das Gesetz auch in andere Bundesländer zustande :gruebel: :gruebel:

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 22:18
von olli1984
Hat jemand das Aktenzeichen zu dem Gerichtsurteil . Das man im Fall darauf hinweisen kann falls irgendeine Ordnungsbehörde kommt und Argumentiert das es Verboten sei .


Vielen Dank .

Re: In Baden-Würrtemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2016, 22:27
von Wallenstein
ROCKY-1971 hat geschrieben:Klasse :jump: :jump: Kommt das Gesetz auch in andere Bundesländer zustande :gruebel: :gruebel:


In RLP holt die DSU nach der ersten Klage gerade zum zweiten juristischen Schlag aus, denn auch dort meinte die Richterin, dass der Bürger nicht wissen muss wo sich ein Bodendenkmal befindet. Nun wollen wir das zu unseren Gunsten noch weiter präzisiert wissen.

Mal schauen was daraus wird...



Da kommen noch weitere Klopfer, die DSU hat noch mehrere Aktionen fast fertig in der Schublade. Die Jungs arbeiten Tag und Nacht daran. Es ist unglaublich was da für ein Tempo vorgelegt wird. Es ist allen zu danken, die die DSU unterstützen. Egal ob durch Mitgliedschaft, Spenden oder aktive Mitarbeit. Jeder Euro der rein kommt verschafft der DSU die Möglichkeit Anwälte zu beschäftigen die in dem ganzen Sumpf mal aufräumen.

Ziel ist es, dass angstfrei gesucht und Funde zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorgelegt werden können. Und das diese ganze Günstlingswirtschaft endlich aufhört.