





























Aber gerade wurden doch von dir und Wallenstein beide Verfahren genannt (1mal Offenlegung aller Bodendenkmäler und dann die Klage gegen den Mitarbeiter und das Verhalten der GDKE).

















Übrigens kann die GDKE gegen das verlorene Verfahren gegen den Sondler gar nicht in Revision gehen, da sie wie in vergleichbaren Fällen gar nicht involviert ist. Das ist nämlich die Untere Denkmalschutzbehörde also der Kreis.




















































Adios
