Prof. Raimund Karl hat dazu eine sehr lesenswerte Stellungnahme abgegeben.
Hier nur mal ein ganz kleiner Auszug:
..."ist jedoch bedauerlich, dass der o.g. Gesetzesvorschlag grundsätzlich auf bisher gewählten Lösungsversuchen für wesentliche Probleme der archäologischen Denkmalpflege beharrt, die zwar in der archäologischen Fachwelt populär, aber nachweislich unwirksam und in vielerlei Hinsicht sogar kontraproduktiv sind. Dabei sind insbesondere die in der Sache völlig ungeeigneten Versuche problematisch, spezifisch als Bodendenkmäler definierte Sachen durch gesetzliche Bestimmungen zu schützen, als auch der Versuch durch in der Praxis weitgehend nutzlose und auch nicht durchsetzbare Genehmigungspflichten sogenannte „Raubgrabungen“ zu verhindern....
Die in §§ 21, 22 und 25 vorgeschlagenen Bestimmungen kranken ganz grundsätzlich am bereits oben geschilderten Problem, dass zu ihrer korrekten Erfüllung besonderer Sachverstand notwendig ist. Weiß der, der ein Bodendenkmal sucht oder findet, nicht, dass es sich bei dieser Sache um ein Bodendenkmal iSd § 2 Abs. 2 handelt; und kann er in Ermangelung des dafür notwendigen besonderen Sachverstandes gar nicht beurteilen, welchen wissenschaftlichen (oder sonstigen genannten) Wert dieser Gegenstand hat; kann man von ihm weder verlangen, dass er diesen Fund meldet noch, dass er für die Suche danach eine Genehmigung beantragt. Damit durchschnittliche BürgerInnen überhaupt gesetzlich dazu verpflichtet werden können, sich an die Bestimmungen der §§ 21, 22 und 25 halten zu müssen, müsste also das Land Hessen spezifisch ausweisen, wo sich Bodendenkmäler befinden, die nicht gesucht werden dürfen; und zwar insbesondere dort, wo sich oberflächlich keine Hinweise auf ihr Vorkommen abzeichnen. Genau das wird aber durch die Bestimmungen der §§ 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 explizit ausgeschlossen und ganz im Gegenteil den Behörden der gesetzliche Auftrag erteilt, das Vorkommen nicht oberflächlich sichtbarer Bodendenkmäler entgegen der sonstigen Veröffentlichungspflicht zu verheimlichen. Man kann durchschnittlichen BürgerInnen gesetzlich nicht zumuten, richtig erraten zu müssen, was graduierte Archäologen für wissenschaftlich ausreichend interessant halten, dass sie es gerne untersuchen würden. Die für gesetzestreue Bürger wichtige Rechtssicherheit ist daher mit den vorgeschlagenen Bestimmungen nicht erreichbar."
Link zur kompletten Stellungnahme:
https://www.academia.edu/28287158/Stell ... essen_2016