ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

Entwurf DschG Hessen 2016

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Charlie » Di 6. Sep 2016, 20:17

Habe hier noch nichts davon gelesen.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03570.pdf

Grüße Charlie
Charlie Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 377
Registriert: Di 16. Apr 2013, 23:25
Metallsonde: Vista Gold

Information

Beitragvon Ebinger1 » Do 8. Sep 2016, 14:35

Prof. Raimund Karl hat dazu eine sehr lesenswerte Stellungnahme abgegeben.

Hier nur mal ein ganz kleiner Auszug:

..."ist jedoch bedauerlich, dass der o.g. Gesetzesvorschlag grundsätzlich auf bisher gewählten Lösungsversuchen für wesentliche Probleme der archäologischen Denkmalpflege beharrt, die zwar in der archäologischen Fachwelt populär, aber nachweislich unwirksam und in vielerlei Hinsicht sogar kontraproduktiv sind. Dabei sind insbesondere die in der Sache völlig ungeeigneten Versuche problematisch, spezifisch als Bodendenkmäler definierte Sachen durch gesetzliche Bestimmungen zu schützen, als auch der Versuch durch in der Praxis weitgehend nutzlose und auch nicht durchsetzbare Genehmigungspflichten sogenannte „Raubgrabungen“ zu verhindern....

Die in §§ 21, 22 und 25 vorgeschlagenen Bestimmungen kranken ganz grundsätzlich am bereits oben geschilderten Problem, dass zu ihrer korrekten Erfüllung besonderer Sachverstand notwendig ist. Weiß der, der ein Bodendenkmal sucht oder findet, nicht, dass es sich bei dieser Sache um ein Bodendenkmal iSd § 2 Abs. 2 handelt; und kann er in Ermangelung des dafür notwendigen besonderen Sachverstandes gar nicht beurteilen, welchen wissenschaftlichen (oder sonstigen genannten) Wert dieser Gegenstand hat; kann man von ihm weder verlangen, dass er diesen Fund meldet noch, dass er für die Suche danach eine Genehmigung beantragt. Damit durchschnittliche BürgerInnen überhaupt gesetzlich dazu verpflichtet werden können, sich an die Bestimmungen der §§ 21, 22 und 25 halten zu müssen, müsste also das Land Hessen spezifisch ausweisen, wo sich Bodendenkmäler befinden, die nicht gesucht werden dürfen; und zwar insbesondere dort, wo sich oberflächlich keine Hinweise auf ihr Vorkommen abzeichnen. Genau das wird aber durch die Bestimmungen der §§ 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 explizit ausgeschlossen und ganz im Gegenteil den Behörden der gesetzliche Auftrag erteilt, das Vorkommen nicht oberflächlich sichtbarer Bodendenkmäler entgegen der sonstigen Veröffentlichungspflicht zu verheimlichen. Man kann durchschnittlichen BürgerInnen gesetzlich nicht zumuten, richtig erraten zu müssen, was graduierte Archäologen für wissenschaftlich ausreichend interessant halten, dass sie es gerne untersuchen würden. Die für gesetzestreue Bürger wichtige Rechtssicherheit ist daher mit den vorgeschlagenen Bestimmungen nicht erreichbar."


Link zur kompletten Stellungnahme:

https://www.academia.edu/28287158/Stell ... essen_2016
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!



  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste