Hi,
das Hori-Hori Messer mit 19cm zweischneidiger scharfer Klinge ist von der Form her einem
Kampfdolch ebenbürtig und nach meiner Meinung als Waffe einzustufen. Vom Gebrauchszweck
her ist es als Werkzeug einzustufen (graben, Pflanzarbeit)
Erste Frage:
1) Wer entscheidet offiziell und endgültig über die Einstufung ? (Hersteller, BKA,... ) Mit welchen Kriterien ?
Nach dem § 42a (WaffG) darf man ja weiterhin den grössten und gefährlichsten Kampfdolch
herumtragen (führen), wenn man ein berechtigtes Interesse hat. Also nicht zum Spazierengehen
und nicht zu Verteidigungszwecken.
Also darf man das Hori-Hori zum sondeln dabei haben. Selbst wenn es als Waffe eingestuft wäre.
2) Hat schonmal Jemand von Euch eine echte Bestätigung darüber erhalten ? (Kommentare von
der Polizei, einem Juristen, etc., bezüglich des Grabungsmessers ? Oder gab es Probleme ?
3) Müssen diejenigen, die ein berechtigtes Interesse haben, das Messer (wenn als Waffe
eingestuft, >12cm, etc.) während des Transports verschlosssen aufbewahren ? Also z. B. der Jäger,
Angler, Sondler, der loszieht. Oder dürfen diese Personen das Messer zu Beginn der Fahrt direkt
tragen oder es unverschlossen transportieren ?