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Hori-Hori Pflanz-und Grabungsmesser - Erfahrung / Gesetz ?

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon olymp1 » Sa 18. Jul 2015, 14:41

Hi,


das Hori-Hori Messer mit 19cm zweischneidiger scharfer Klinge ist von der Form her einem
Kampfdolch ebenbürtig und nach meiner Meinung als Waffe einzustufen. Vom Gebrauchszweck
her ist es als Werkzeug einzustufen (graben, Pflanzarbeit)


Erste Frage:
1) Wer entscheidet offiziell und endgültig über die Einstufung ? (Hersteller, BKA,... ) Mit welchen Kriterien ?



Nach dem § 42a (WaffG) darf man ja weiterhin den grössten und gefährlichsten Kampfdolch
herumtragen (führen), wenn man ein berechtigtes Interesse hat. Also nicht zum Spazierengehen
und nicht zu Verteidigungszwecken.
Also darf man das Hori-Hori zum sondeln dabei haben. Selbst wenn es als Waffe eingestuft wäre.


2) Hat schonmal Jemand von Euch eine echte Bestätigung darüber erhalten ? (Kommentare von
der Polizei, einem Juristen, etc., bezüglich des Grabungsmessers ? Oder gab es Probleme ?


3) Müssen diejenigen, die ein berechtigtes Interesse haben, das Messer (wenn als Waffe
eingestuft, >12cm, etc.) während des Transports verschlosssen aufbewahren ? Also z. B. der Jäger,
Angler, Sondler, der loszieht. Oder dürfen diese Personen das Messer zu Beginn der Fahrt direkt
tragen oder es unverschlossen transportieren ?
Dateianhänge
hori-hori-pflanzmesser-grabungsmesser.jpg
Mein neues Hori-Hori. Spitzer und schärfer als gedacht....
https://www.youtube.com/watch?v=dV2X6ps46VQ

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Beitragvon Harzer » Sa 18. Jul 2015, 14:49

Das ist eine sehr interessante Frage :gruebel: :gruebel: :gruebel:
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Beitragvon waldläufer » Sa 18. Jul 2015, 23:46

Wer keine Probleme hat, macht sich durch irgendwelche Fragereien selber welche.
Und wer viel fragt, bekommt (evtl.) viele Antworten.

Deshalb meine Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich wegen Mitführens eines Hori-Hori-Messers gegenüber anderen rechtfertigen zu müssen?
Deshalb mein Rat: ab u. zu mal einen Gang runter schalten u. sich auf wichtigere Dinge konzentrieren...u. nicht immer soviel Schiss haben, dass man eine Regel brechen könnte... :winken: :weisheit:
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Dark Relic » So 19. Jul 2015, 00:28

Hori Hori = Archäologenspieß :lol:
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Beitragvon 8hunter » So 19. Jul 2015, 03:52

waldläufer hat geschrieben:Wer keine Probleme hat, macht sich durch irgendwelche Fragereien selber welche.
Und wer viel fragt, bekommt (evtl.) viele Antworten.

Deshalb meine Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich wegen Mitführens eines Hori-Hori-Messers gegenüber anderen rechtfertigen zu müssen?
Deshalb mein Rat: ab u. zu mal einen Gang runter schalten u. sich auf wichtigere Dinge konzentrieren...u. nicht immer soviel Schiss haben, dass man eine Regel brechen könnte... :winken: :weisheit:


genau so seh ich das auch :thumbup

wenn du zur Ausübung deines Hobbys ein Hori-Hori benötigst und es erklären kannst, ists ok! zum angeln trag ich auch kein "Gemüsemesserchen" am Gürtel, sondern nen anständigen Stachel für die 2m Welse zb ;)
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Beitragvon olymp1 » So 19. Jul 2015, 10:28

Es sind doch bestimmt auch Jäger unter Euch.

Wie ist das (in Theorie u. Paxis) mit der Fahrt zum Revier.
Müssen die Knarren u. Messer verschlossen dort hin gebracht werden ?

:gruebel:
https://www.youtube.com/watch?v=dV2X6ps46VQ

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Beitragvon waldläufer » So 19. Jul 2015, 19:13

olymp1 hat geschrieben:Es sind doch bestimmt auch Jäger unter Euch.

Wie ist das (in Theorie u. Paxis) mit der Fahrt zum Revier.
Müssen die Knarren u. Messer verschlossen dort hin gebracht werden ?

:gruebel:


Ja, die haben alle nen selbstfahrenden, geländegängigen Stahlschrank u. packen die Knarre erst aus, wenn sie am Hochsitz sind... :roll:
Auf der Pirsch wird das dann schon schwieriger! :cool :winken:
Gruß vom waldläufer!

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Beitragvon olymp1 » So 19. Jul 2015, 22:05

waldläufer hat geschrieben:
Ja, die haben alle nen selbstfahrenden, geländegängigen Stahlschrank u. packen die Knarre erst aus, wenn sie am Hochsitz sind... :roll:
Auf der Pirsch wird das dann schon schwieriger! :cool :winken:




:roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
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Beitragvon thelastofus » Mo 20. Jul 2015, 16:23

§§
Wenn du mit dem Hori Hori erwischt wirst gibt es eine Anzeige von der Polizei. Das ist eine Anscheinswaffe.
Ganz klar. Die nehmen dir das Ding sofort ab.
Wenn du allerdings Gärtner bist und während der Ausübung deiner gärtnerischen Tätigkeit das Grabungsmesser bei dir trägt ist es ok.
Wenn sich aber jemand durch dein "Gärtnermesser" bedroht fühlt, bekommst du auch als Gärtner schnell ärger.

Aber wenn du auf dem Feld, oder sonst wo, beim sondeln mit dem Teil erwischt wirst gibt das eine Anzeige.

Das Gleiche gilt auch wenn du mit einer SoftAir-Plasitk- Erbsen-Pistole oder einer AK47 aus Plastik rum läuft..

Selbst wenn du dir aus einem Stück Holz ein Grabungswerkzeug oder eine Pistole schnitzt, dann schwarz/silber anmalst, und diese echt aussieht bzw. das Grabungswerkzeug nur den Anschein eines Messers hat (also Waffe, oder Blankwaffe) gehst du in den Bau:-)

p.s. und Jäger dürfen auch nicht einfach mit der Waffe im Holster im öffentlichen Raum durch die Gegend laufen.
Um es kurz zu sagen:
Zuhause muss die Waffe im Tresor liegen, beim Transport zum Schießplatz muss die Waffe ebenfalls vom Zugriff Dritter verschlossen transportiert werden.

Kauf dir z.B. einen "Black ADA Invader V2A Edelstahl" Spaten, und fertig.
Vergiss alle Grabungsmesser.
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Beitragvon olymp1 » Mo 20. Jul 2015, 17:49

thelastofus hat geschrieben:§§
Wenn du mit dem Hori Hori erwischt wirst gibt es eine Anzeige von der Polizei. Das ist eine Anscheinswaffe.
Ganz klar. Die nehmen dir das Ding sofort ab.

Nein, es ist ganz klar keine Anscheinswaffe, da es ein echtes Messer ist.


thelastofus hat geschrieben:Aber wenn du auf dem Feld, oder sonst wo, beim <a href="http://www.sondeln.org" alt="sondeln mit Metalldetektor">sondeln</a> mit dem Teil erwischt wirst gibt das eine Anzeige.

Das kann man so nicht sagen. Vielleicht dann, wenn ein Polizist nicht so fit in der
Materie ist. Aber nach kurzer Zeit müsste er wieder zurückrudern, nachdem er
sich schlau gemacht hat, bzw. der Anwalt ihn schlau gemacht hat.
Aber das ist ja die Frage, hat jemand "echte" Erfahrungen darüber, dass es für
Sondler erlaubt ist ?

In der Theorie ist es ja erlaubt.




thelastofus hat geschrieben:Zuhause muss die Waffe im Tresor liegen, beim Transport zum Schießplatz muss die Waffe ebenfalls vom Zugriff Dritter verschlossen transportiert werden.

Ja, das habe ich inzwischen auch herausgefgunden. Also das Hori-Hori vor der Fahrt in den Rucksack und ein kleines Schlösschen an den Reissverschluss. Und gut is.....

:angle
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