Sucher hat geschrieben:Moin,Moin.Mit der Gesetzeslage ist das eben so eine Sache.Denn die ist ja bekanntlich von Bundesland zu Bundesland verschieden.Ich z.Bsp. wohne in Schleswig-Holstein,wo ja die Gesetzeslage besonders kniffelig ist.Und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.Parks und öffentliche Wege werden hier soweit toleriert.Weiss allerdings nicht,ob jeder Dorfschupo sich da auskennt,falls er mal eine Meldung eines aufgebrachten Mitbürgers erhält.Da hilft eigentlich nur freundlich bleiben und mit den Leuten reden,falls einen mal Jemand anspricht.Gebührenfreie Strandsuchgenehmigung gibt`s kostenlos und umgehend beim Landesamt für Archäologie.Die bieten auch eine Schulung an,bei der man nach erfolgreiche Absolvenz zertifiziert ist und ev.auch mal eineNFG erhält.Allerdings hoffnungslos überlaufen,das Ganze.Warteliste-Wartezeit ca.3 Jahre.Z.Zt.nehmen sie keine Bewerbungen mehr an.In Wälder darf man hier übrigens überhaupt nicht-Landesforstgesetz.
Weiterhin trotzdem viel Spass mit unserem Hobby und Gut Fund.Schöne Grüsse aus Kiel.
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