Das ganze wurde in der Urteilsbegründung so dargestellt, als ob nach den ersten Fundstück schon zu erkennen gewesen sein soll das Benny einen bedeutenden Schatzfund gemacht hat.
In dem Moment sei die Fundunterschlagung entstanden.
Benny hätte auf Grund der profunden Erfahrungen, zu deren Nachweis man auf seine YT Videos zurück griff, angeblich sofort gewusst haben was er da ergraben hat.
Damit hat man der Archäologie einen Bärendienst erwiesen...
wer das zweite Stück ausgräbt und dann erst feststellt was er gefunden hat, der hat schon eine Fundunterschlagung begangen.
Danke liebe Landesarchäologie RLP, damit habt ihr jetzt viiiiel mehr Ruhe. Wer ist denn noch so verrückt und macht eine Selbstanzeige.
Aufgebaenstellung verfehlt, ich bitte die Landesarchäologie noch mal in die einleitenden §§ des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes zu werfen und sich ein paar Gedanken zu machen. Es geht nicht um maximale Verunglimpfung der Finder von evtl. kulturhistorisch bedeutsamen Funden, sondern um den Schutz der kulturellen Zeugnisse.
Kurz und knapp:
Also nicht darum wer im Sandkasten spielen darf.