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Re: RLP darf um Barbarenschatz bangen

BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 08:51
von kayleigh
Sorry, Ebinger...mir scheint langsam, dass ihr bei eurem "Personenkult" die Realität gar nicht mehr erkennt? :thumbup
103 GG ? Hat Jemand B. Argumente vor Gericht nicht zugelassen? Der hat doch rein gar nix mit der Sache zu tun? Hier geht es darum, ob er den Fund ordnungsgemäß gemeldet wurde....nicht mehr und nicht weniger. Und das hat er in keinster Weise!
Das was du hier machst (um bei deinen an den Haaren herbeigezogenen Beispielen zu bleiben) ist genau so, als würde jemand 3 Bankräuber, die maskiert und mit vorgehaltener Pistole die Bankangestellten zur Herausgabe des Geldes zwingen, damit verteidigen wollen, dass diese dachten, sie seien auf einer Faschingsveranstaltung gewesen :lol:

Aber es darf ja jeder die Sache sehen wie er will. Für meine Auffassung ist er beim ersten Urteil bereits sehr gut weggekommen.

Re: RLP darf um Barbarenschatz bangen

BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2016, 23:29
von Candy Bulloc
Wallenstein hat geschrieben:Wo ist eigentlich die Entschädigung für den Grundstückseigentümer geblieben?


Ja wo ist sie denn ?
Schon wieder so ein ungelöstes Rätsel.... :popcorn:

Re: RLP darf um Barbarenschatz bangen

BeitragVerfasst: Sa 31. Dez 2016, 15:18
von Kettensäge T2
Hallo ja Wurmsonde lebt noch :thumbup