Ebinger1 hat geschrieben:Um hier mal ein paar Spekulationen zu beenden. ein Blick in das Denkmalschutzgesetz RLP:
Zitat:
Denkmalschutzgesetz
(DSchG)
Vom 23. März 1978
§ 20
Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.
(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
...und jetzt hier mal die ganz wichtigen Aussagen im Auszug:
Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes,
wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sindDiese Bestimmung im Gesetz wurde bisher noch mit keinem Gutachten von Seiten der Denkmalbehörde belegt.
Es wurde nur ein Wertgutachten vorgelegt, welches aber erheblich von dem ersten Aussagen der Behörde zum Wert des Fundes abweicht...
Das hat aber bestimmt nichts mit Absatz (2) des o.a. § zu tun...
Also begeht die Denkmalbehörde momentan eine Unterschlagung zu Lasten des Finders und des Grundstückseigentümers.
Was ist das? Die "Pippi Langstrumpf- Methode" ? "...ich mach mir meine Welt, widi wie sie mir gefällt..." oder wie ?
Du nimmst einen § und das ist es? $1, 16, 17, und 21 passen wohl nicht ins Konzept?
§1 regelt, was ein Kulturdenkmal ist!
Wie Charlie richtig feststellt, ist das sehr schwammig formuliert und eifentlich fällt da alles hinein, was wir so finden. Genaugenommen auch eine Reichsmark oder ein altes Parteiabzeichen usw. ! Wie die Behörde dann damit umgeht....steht auf einem anderen Blatt..^^
§16 regelt, was ein Fund ist...
Dass der "Barbarenschatz" von jedem, der einen Löffel von einem Kran unterscheiden kann, hier zuzuordnen ist, möchte ich nicht wirklich diskutieren, denn das wäre zu blöde ^^
§17(1) regelt den Umgang mit solchen Funden
und hier ist eindeutig und unmissverständlich aufgeführt, dass diese UNVERZÜGLICH zu melden sind! Und bis hierher ist die wissenschaftliche Bedeutung überhaupt noch kein relevanter Punkt! Aber genau!! hier erfolgter der Verstoß
§21 regelt wer, wann und wie Nachforschungen anstellen darf
da B in all seinen Videos sehr deutlich macht und gemacht hat, dass er nicht nach seinem gestern verlorenen Schlüsselbund sondern nach Dingen sucht, die mind. die Punke aus §3(1) erfüllen, ist es aus meiner Sicht schlicht und ergreifend "ich spar mir das Wort, welches hier stehen könnte", sich sein Handeln schönzureden...
Aus meiner Sicht der Dinge und aus allem, was ich damals von ihm zum Thema gelesen habe, hat er voll vorsätzlich und bewußt gehandelt! Und eine Fundmeldung (und Funde waren es!) nach fast einem Jahr und auch nur auf Grund akuten Fahndungsdrucks, sind bei mir micht mehr UNVERZÜGLICH
Das Einzige, worüber man wirklich streiten sollte und da bin ich ganz bei Charlies sonstigem Wirken und eigentlichem Anliegen (dachte ich zumindest bisher immer^^), ist die Frage: sind Gesetze (Schatzregale) in der bestehenden Form wirklich rechtens?!
Aber B in diesem Sinne zu einer Art "Märtyrerfigur" zurechtzubasteln, der hier quasi (so ähnlich formulierte er es ja mal in einigen seiner zahllosen "Rechtfertigungsvideos") das alles nur auf sich nimmt, um unser Anliegen zu vertreten, das halte ich für völlig Banane