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Zur Fundgeschichte - von Benjamin Czerny - Sondelpower ®

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Patina » Sa 13. Dez 2014, 00:00

Ebinger1 hat geschrieben:Fragt euch doch mal was der ursächliche Auslöser für die Hertkampagne gegen Benny ist...

und dann fragt euch mal ob das so weiter gehen soll
:?:

Ist das jetzt ein Rätsel?
Und hast du eine Idee, kannst du uns unwissenden Suchern, ein oder zwei Tipps geben?
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 13. Dez 2014, 00:10

:mrgreen:
Ja, es sollte nicht Hertkampagne sondern HETZKAMPAGNE lauten.
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Beitragvon Patina » Sa 13. Dez 2014, 00:28

Ebinger1 hat geschrieben::mrgreen:
Ja, es sollte nicht Hertkampagne sondern HETZKAMPAGNE lauten.

:lol:, ich frag mich gerade ob wir uns verstehen :gruebel: aber ich sage mal :thanks
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Beitragvon Lorenberg » Sa 13. Dez 2014, 00:34

Ich bin ziemlich verwundert, dass dieses Forum so stark Pro SPB eingestellt ist.
Sogar die Administratoren nehmen ihn in Schutz.

Es heißt immer, dass SPB den Schatz beim Amt freiwillig abgegeben hat.
Findet ihr es nicht denkwürdig, dass man über ein halbes Jahr einen Fund Zuhause hat und dann am 23.12. schnell zum Amt flitzt?
Wenn eine Hausdurchsuchung droht und man dann den Fund schnell abgibt, finde ich das nicht freiwillig.
Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Lorenberg
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 13. Dez 2014, 00:59

Im Denkmalschutzgesetz von RLP ist zur "Meldefrist" zu lesen:

§ 16
Begriff des Fundes
Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten.

§ 17
Anzeige
(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.

(2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen.

Jetzt kann man natürlich lange darüber streiten was unverzüglich ist...

Aber um das was man da gefunden hat erst mal in den Rahmen des § 16 einzuordnen, muss man sich auch mal ein Bild davon machen wie der Fund einzuordnen ist.
Wenn man sich dann noch anschaut wie mit anderen Findern in RLP und anderen Bundesländern verfahren worden ist (siehe kelt. Armreif von Daniel) dann sollte man das gefundene auch sehr genau dokumentieren um sich später nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, am hätte den Fund nicht vollständig abgegeben. Im übrigen ist die Dokumentation auch im Hinblick auf die hier in Aussicht gestellte Entschädigung wichtig:

§ 20
Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Bestimmt hat die Dokumentation keine Monate in Anspruch genommen, aber die Archäologen in Speyer haben ja auch eine Weile gebraucht um erst einmal abklären zu können was Benny da gefunden hat und mussten aj auch im Nachhinein einige Angaben (ich glaube zum "Feldherrenstuhl und zur angeblich vom Finder zerhackten Silberschale) im Nachhinein korrigieren. So einfach war das wohl mit der Zuordnung für einen semiprofessionellen Laien nicht.

@ Lorenberg:
Welche Hausdurchsuchung war denn bei Benny geplant? Woher hast du denn diese konkreten Infos?

...und du denkst, Benny war über die bevorstehende Hausdurchsuchung informiert und hat deshalb die Meldung des Barbarenschatzes bei der Denkmalbehörde gemacht?
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Beitragvon Lorenberg » Sa 13. Dez 2014, 01:18

Des Weiteren hat SPB selbst geäußert, dass er nicht gewillt ist,
jemals mit dem Amt zusammen zu arbeiten.
Dann plötzlich ist er der fachkundige Freizeitarchäologe und erkennt beim Bergen von Schrott oder alten Gartenzauns,
dass keine Fundzusammenhänge im Boden vorhanden sind!

Außerdem hat er ja nie nach historischen Objekten gesucht, für die eine Genehmigung notwendig wäre.
In seinen Videos sprach er aber immer von den römischen Münzen und Fibeln, die er im Zauberwald findet.

Und ich finde, daß ist keine Hetzkampagne, sondern einfach eine Auflistung von Tatsachen.

Fertig.
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Beitragvon Lorenberg » Sa 13. Dez 2014, 01:24

Ebinger1 hat geschrieben:...und du denkst, Benny war über die bevorstehende Hausdurchsuchung informiert und hat deshalb die Meldung des Barbarenschatzes bei der Denkmalbehörde gemacht?


so ist es. Genau das denke ich!
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Beitragvon Lorenberg » Sa 13. Dez 2014, 01:47

die Info ist nicht neu:

Die Landesarchäologen wollten nicht mitteilen, wie sie an die Fundstücke gelangten. Der Leiter ihrer Außenstelle Speyer, Ulrich Himmelmann, sagte nur: "Der Raubgräber hat sie selbst übergeben - allerdings unter dem Druck der Ermittlungen." Gegen den Mann werde wegen mehrerer ähnlicher Delikte ermittelt.


http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 54236.html
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 13. Dez 2014, 02:32

Dann wäre es doch einfacher gewesen, er hätte den Schatz einfach verschwinden lassen...

dann hätte es keine Beweise gegen Benny gegeben.

Da müsste es ja dann wohl eine undichte Stelle bei der Denkmalschutzbehörde oder der Polizei geben.
Ist das nicht ein wenig an den Haaren herbei gezogen?

Aber betrachten wir die Meldung mal unter dem Gesichtspunkt einer bevorstehenden Hausdurchsuchung:

1. Was ist denn eine Unterschlagung?

§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Dann müsste man erst einmal klären, ob Benny sich die Sache zugeeignet hat?
Hat er das?
Ist aus einer angeblich verspäteten Fundmeldung schon eine Zueignungsabsicht zu konstruieren?
Gibt es denn Beweise dafür das Benny den Barbarebnschatz für sich behalten wollte?

Ich denke man steigt nicht im Ansehen der Denkmalschutzbehörde wenn man einfach nur in deren Horn bläst.
Es gibt keine besseren Rationen und auch keine größeren Suchbereiche.

Die Mehrheit der Vorwürfe gegen Benny ist entkräftet.
Oder wie ist es zu erklären das diese Punkte noch nicht einmal durch die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht worden sind? Von Seiten der Denkmalschutzbehörde wurden diese ja immer gebetsmühlenartig wiederholt, also kann auch niemand behaupten, den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft seinen sie nicht zur Kenntnis gekommen...

Im Vergleich zu den Benny im diffamierender Art und Weise unterstellten Untaten ist nur noch ein Vorwurf übrig geblieben... und über den werden nicht die Verleumder in den Foren entscheiden, sondern ein ordentliches Gericht.

Dann werden wir ja erfahren was aus dem letzten durch die Denkmalschutzbehörde gemachten und noch nicht für haltlos befundenen Vorwurf wird...
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Beitragvon Wallenstein » Sa 13. Dez 2014, 02:36

Lorenberg hat geschrieben:Ich bin ziemlich verwundert, dass dieses Forum so stark Pro SPB eingestellt ist.
Sogar die Administratoren nehmen ihn in Schutz.
Gruß
Lorenberg


Hi Lorenberg,

wir haben schon vor den Gefahren gewarnt, da haben andere Foren noch "super mach weiter" geschrien. So, nun liegt das Kind im Brunnen und nun schütten eben diese noch Wasser von oben nach.

Was bringt das ? Wir müssen nun nach vorne schauen und gemeinsam Schadensbegrenzung betreiben. Dazu gehörte, dass Benny ein ordentlicher Anwalt zur Seite gestellt wurde etc.

All dies haben Leute organisiert, die schon früh vor den Gefahren gewarnt haben und die es sich jetzt trotzdem nicht so einfach machen mit Fingern auf jemanden zu zeigen der gerade in Schwierigkeiten ist. Natürlich ist es immer einfach sich hinzustellen und sagen, er wäre selbst Schuld. Aber das ist wie schon gesagt ein Weg, den nur Kurzsichtige einschlagen. Der weitblickende und am Hobby Interessierte wird auf Schadensbegrenzung setzen - und das tut man nun.

Seit April 2014 ist im Hintergrund eine kleine aber sehr schlagkräftige Mannschaft aktiv. Fast täglich finden Abstimmrunden statt, da gerade mehrere Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten sind. Dieses Team hat sich bisher bereits gehörig Respekt verschafft. Ein Anwalt ist praktisch im Dauereinsatz und jeder der glaubt, dass wäre ein Spaß und dummes Gewäsch, der irrt sich gewaltig.

Es gibt bereits eine namhafte Archäologen-Organisation die Geld hat zahlen müssen. Ein Sondengängerforum hat im Zuge einer Hetze gegen Benny eine Urheberrechtsverletzung begangen, die ebenfalls arg ins Geld gehen kann wenn Zahlungsfristen verstreichen und der Anwalt aktiv werden muß.

Wie schon gesagt, das sind keine Laberer, sondern Leute die ihr Ding unbeirrt durchziehen und sich Respekt verschaffen. Aktuell sind mehr als 20 Dienstaufsichtsbeschwerden/Anzeigen gegen Beamte am laufen. Der Anwalt ist praktisch im Dauereinsatz, da sich nun auch potente Geldgeber eingefunden haben, die es ebenfalls Leid sind ständig diskriminiert und vorgeführt zu werden.

Der Anwalt (Stundenlohn ca. 400 €) fliegt im Auftrag durch Deutschland und besucht Veranstaltungen auf denen gegen Sammler und Sondengänger gehetzt wird. Er sitzt praktisch im Publikum. Begehen die Vortragenden einen Fehler, kann es teuer werden. Gerichte haben bereits entsprechende Unterlassungsaufforderungen legitimiert und bei Verstoß stehen Summen im 5-stelligen Bereich (über 10.000 €) im Raum.

So, nun habe ich mehr erzählt als ich eigentlich erzählen sollte. ;)
Jens Diefenbach
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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