MatzeL hat geschrieben:Hattest jetzt einen solchen Kurs gemacht, Bardamu. Wäre zumindest interessant denke ich. Da ich mir der rechtlichen Lage hier in Niedersachsen noch nicht ganz so bewusst bin, bzgl auf <a href="http://www.
sondeln.org" alt="
sondeln mit Metalldetektor">
sondeln</a> im Wald etc pp
die rechtliche Lage ist recht einfach. Unabhängig von Denkmalschutz muß der Grundeigentümer sein OK geben. Egal ob Feld, Wald, oder Wiese. Ihr wollt mit einem Metalldetektor auf fremden Grund Löcher Graben und nach metallen Suchen und schöne Stücke auch mitnehmen. Da sollte der Grundeigentümer doch schon kenntnis drüber haben.
Wer nach dem Kursus eine NFG erhält, der muß dass immer machen. Der Grundeigentümer muß schriftlich sein OK geben.
Das allgemeine Betrettungsrecht, hebelt die Genehmigung durch den Grundeigentümer nicht aus. Hierbei handelt es sich NICHT um eine Kulturell übliche Freizeitaktivität.