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Ansatz für eine Sondengängerregelung

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Sep 2014, 11:16

Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor ist bisher in keinem Bundesland verboten.

Da es aber einer Genehmigung zur gezielten Suche nach Antiken in vielen Bundeslandern bedarf und dadurch viele Funde nicht gemeldet werden und es immer wieder zu Diffamierungen von Sondengänger und fragwürdigen Rechtsbeugungen in den Aussagen von amtlicher Seite kommt, habe ich mal aus den Diskussionen der vergangenen Jahre die interessantesten Vorschbläge zusammengefasst um diese zu Diskussion zu stellen.

Es wäre ntett und toll wenn ihr alle für eine flächendeckende Verbreitung (Foren, Medien, Denkmalschutzbehörden, Stammtische,...) sorgt und somit dazu beitragt die Diskussion weiter konstruktiv zu beleben :thumbup

Ein Ansatz der Teilhabe der Sondengänger an der Dokumentation und Erforschung unserer Geschichte:


Klima
Die gegenseitigen Diffamierungen werden ab sofort eingestellt.

Freigabe der Antikensuche
Die gezielte Suche nach Antiken wird für alle Sondengänger freigegeben. Denkmalschutzbereiche dürfen nur mit gesonderter Genehmigung der Landesamäter, zu welcher objektive Kriterien aufzustellen sind , abgesucht werden.

Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut.
Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Funde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar.
Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen.
Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden.

Kriterien für die Fundeinstellung
Es werden klare Kriterien für die Fundeinstellung vorgegeben wie z.B.
Koordinaten, Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil, Bilder des gereinigten Fundes, falls erforderlich kurze Beschreibung.

Fundzuordnung
Mit jeder Fundeinstellung wird durch die Datenbank eine Fundnummer vergeben. Mit dieser wird der Fund zum Zweck der später möglichen Zuordnung versehen.

Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden
Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind.

Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“
Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden.

Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer.

Aufbewahrungsfristen / Überlassung
Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt.

Ansprechpartner der Denkmalschutzbehörden
Diese werden im Bereich eines jeden Landkreises benannt und stellen das Bindeglied zw. Sondengängern und den Denkmalschutzbehörden der Länder dar.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Sep 2014, 12:05

Die oben angeführten Punkte sind kein Dogma...

Gerne darf darüber auch konstruktiv diskutiert werden.

Jeder Verbesserungsvorschlag, kritische Einwand, Ergänzung,... bringt uns weiter! :thumbup

:thanks
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Beitragvon Oberon » Mi 17. Sep 2014, 12:49

ach ja, das Integrations- u Teilhabethema.....ganz verdrängt dazu was zu schreiben ......

liest sich ert mal wie solides vertretbares Konzept.....beim überfliegen allerdings zum einen hier kurz innegehalten :

Ebinger1 hat geschrieben:Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil


ist das nicht bisschen zu türmisch theoretische Anforderung ?
wenns für die besagten, zu genehmigenden, eingetragenen Denkmalbereiche gilt, okay, aber bei der Suche auf gestörten Flächen, auf denen Suche auch ungenehmigt seitens LDÄ ja nicht von ungefähr zu tolerieren, ists doch Blödsinn
erstens frissts Zeit die man für Rettungsaktionen dort aufopfert u zweitens komplett überflüssig, da Fund in Pflughorizont ja xmal umgelagert

u dann auch noch mal hier :

Ebinger1 hat geschrieben:Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder


wie meinst das jetzt ?
die ersten 24 soll auf jeden Fall, rechtlich abgesichert, Eigentum auch in Besitz behalten werden können, u erst danach muss mans bei Anforderung befristet zwecks evtl Konservierung u Datenerfassung rausrücken ?
o meinst das man min 24 Monate mal Besitzer vom Selbstgefundenen sein darf ? wohl eher nicht, da ja auch Ankaufsargument aufgeführt (find ich übrigens fair dem Schweinestaat der sich ja anschließend mit gewissen Kosten verbunden drum kümmern muss/soll(te), etwas entgegen zukommen ! sind zwar Schweine, aber kümmern sich ja dann mal um was persönlich vertretbares)
o willst ielleicht durchgesetzt sehen, das einfach nur, auch bei Zwangserwerbsinteresse seitens Berechtigter, sich iwann mal kleine Weile am eigenen Funde direkt u hautnah erfreut werden kann ?

denke mal Letzteres,oder ?
wäre dann Punkt wo ich durchaus Kompromiss eingehen würde .......obwohl sich ne Weile an was satt sehen, natürlich auch nicht unbedingt qualvoll u könnt ich durchaus überstehen :mrgreen:
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Beitragvon DHS » Mi 17. Sep 2014, 13:12

Der Ansatz ist Klasse Formuliert wie ich das gewohnt bin von dir, habe da nichts hinzuzufügen bis auf die Freigabe der Koordinaten, diese sollten meines erachtens in irgend einer Form Verschlüsselt werden und nur mit der Genehmigung des Finders Freigeschaltet werden. Ich glaube das nicht alle bereit wären freiwillig die Fundkoordinaten Preiszugeben.

Gruß Olli
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Lerne zu verstehen um unser aller Kulturelles Erbe zu schützen.

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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Sep 2014, 13:18

Hinter der 24 Monateregelung steht folgende Überlegung:

Funde von nicht besonderer kulturhistorischer Bedeutung gehen ja mit der Dokumentation und Erfassung in der datenbank in das Eigentum des Finders über.
Die Funde im Besitz des Finders sollen in diesem 24 monatigen Zeitraum besser für evtl. wichtige Dokumentation, Erfassung, Auswertung,... greifbar sein und dürfen in diesem Zeitraum weder verkauft, verschenkt, getauscht oder sonnst wie übereignet werden.


Dokumentation der Funde:

Die Anregung auf eindeutig gestörten Flächen eine eingeschränkte Dokumentation zu machen ist sehr gut.
Allerdings wird es dann teilweise haarig wenn etwas unter dem Pflughorizont gefunden wird oder in weniger gestörten Flächen wie Wiesen, wälden,...
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Sep 2014, 13:24

DHS hat geschrieben:Der Ansatz ist Klasse Formuliert wie ich das gewohnt bin von dir, habe da nichts hinzuzufügen bis auf die Freigabe der Koordinaten, diese sollten meines erachtens in irgend einer Form Verschlüsselt werden und nur mit der Genehmigung des Finders Freigeschaltet werden. Ich glaube das nicht alle bereit wären freiwillig die Fundkoordinaten Preiszugeben.

Gruß Olli


Mir gebührt nur eine Blume aus dem großen Strauss :mrgreen: Die überwiegende Anzahl der Vorschläge habe ich zusammengeklaut.


Zu den Koordinaten hatte ich geschrieben:

Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut.
Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Funde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar.
Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen.
Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden.


Das bedeutet das die Koordinaten zwar in der Datenbank hinterlegt werden, aber Jedermann kann nur den Landkreis / Region einsehen. :mrgreen:
wer ein berechtigtes Wissenschaftliches Interesse nachweist, der kann die komplette Datenflut, inkl. Koordinaten, auswerten.

ich denke diese Datenbank können binnen einiger jahre eines der wichtigsten Instrumente der wissenschaftlichen Forschung und eine entscheidende Hilfe bei Publikationen werden.
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Beitragvon Oberon » Mi 17. Sep 2014, 14:00

aha, sozusagen eher 24monatige Aufbewahrungspflicht auch bei kulturhistorisch minder interessanten Stücken, für die kein Ankaufinteresse seitens Offizieller besteht :arrow:
damit man dann weiß an wenn man sich,innerhalb groszügigst bemessener Frist, zu wenden hat, wenn Fund doch mal bisschen untersucht werden soll, ja ?
macht Sinn u imo durchaus noch zumutbar Funde so lange bei sich einzulagern .......ordentlich getütet nehmen die ganzen Kleinfunde ja keinen Platz weg, den man nicht iwo übrig hat
in UK u DK aber trotzdem anders u hat schon Charakter von vorschnellen Kompromiss ........bei so unehrbaren Handelspartnern, feilschen wie in suspektester Ecke von übelsten Basar :roll:

das mit der Fundlage, dem entsprechenden vorsichtigen(+++zeitfressenden) rangraben u dem Pfeil kannst ja als Auflage ab bestimmter Fundtiefe vorschlagen
auf massiv gestörten Flächen (Äckern) halt tief u auf weniger direkt zerpflügten Fläche wo keine direkten Verdachtsmomente auf archäologisch wertvolle Kostbarkeiten im Boden hindeuten, halt nur ....ja, eigtl wohl obere 50 cm dürften überall schon tausendfach von Karnickeln u Maulwürfen durchpflügt worden sein = so 30 cm, ziemlich sicher fast überall nicht sicher als ungestört anzusprechen u von daher Lage relativ irrelevant u bestenfalls unwissenschaftlich unsicheres Indiz mit dem man nicht vernünftig arbeiten kann
wo karstig felsige Böden o Erosionsflächen vorherschen, kannst ja Sonderzonen einrichten, in denen alles freigepinselt u mit Pfeil in Fundlage etc
aber auch das wieder iwie vorschnell kompromissbereit ;)

außerdem, Heimatforscher, mindestens noch Gemeinde zur Region .....wie auf PAS 8-)
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Beitragvon Klaus I. » Mi 17. Sep 2014, 14:41

Klasse Idee!

Ebinger1 hat geschrieben:Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor ist bisher in keinem Bundesland verboten.

Vom Amt in BW wurde mir gestern etwas anderes mitgeteilt, aber das Problem ist ja bekannt.

Ebinger1 hat geschrieben:Aufbewahrungsfristen / Überlassung
Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt.


Im Prinzip kann das Fundobjekt ja auch beim Grundstückeigentümer verbleiben? Der ist doch nach BGB Miteigentümer bei den Funden ohne besondere Bedeutung.

Ansonsten wäre vielleicht noch besser, wenn das Amt innerhalb einer bestimmten Zeit (2 Monate?) sein Interesse erklären muß und die 12 Monate ab da zählen. Nicht das nach 5 Jahren jemand die Herausgabe verlangt aus irgendeinem speziellen Interesse (Doktorarbeit über Kronkorken).

Bei den 24 Monaten bin ich mir gerade nicht sicher ob das Pflicht oder Privileg ist.
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Beitragvon Charlie » Mi 17. Sep 2014, 18:10

Hallo,

mir ist dies alles viel zu kompliziert und zu sehr verregelt.

Es würde auch einfacher gehen. Dies setzte jedoch voraus, das die Archäologen ihr Monopolstreben auf allen Krempel der im Boden liegt aufgeben.
Im Gegenzug bekommen die A mehr sichere Gebiete wo wir Sondler weg bleiben.

Die A sollten weitere Grabungsschutzgebiete einrichten. Ich denke da an Grabungsschutzgebiete Erster Klasse, welche den schon vorhandenen entsprechen,
und Grabungsschutzgebiete Zweiter Klasse auf denen eine NfG. erforderlich ist.
Die Einrichtung und Klassifizierung dieser gebiete sollte nach klaren Regeln und transparenten Aspekten erfolgen so das ein gut dünken ausgeschossen ist.

Alle anderen Gebiete sind frei.

Sondler welche der Meinung sind als Ehrenamtliche sich zu betätigen können dann ihre NfG. erwerben und wer der Meinung ist Spass und Erholung reichen ihm,
geht auf die freien Gebiete.

Die freien Gebiete sind natürlich nicht Rechtlos. Bodendenkmale sind auch hier zu melden. Die Abschaffung der Schatzregalien oder zumindest ihre Abschwächung,
das Entschädigungen im Verkehrswert zu zahlen sind, wäre hier förderlich.

So käme das sondeln allen anderen Erdeingriffen wie Bauen, Schachte usw. Gleich. Wo Denkmale existieren oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind,
gelten besondere denkmalrechtliche Bestimmungen über all sonst gelten die normalen Verfahrensweisen.

Was besonders bei solch einer Regelung ins Gewicht fallen würde, wären die Kontrollmöglichkeiten. Wer auf einem Grabungsschutzgebiet ohne die erforderliche
Genehmigung erwischt wird ist dran. Da helfen dann auch keine Ausreden wie Haustürschlüssel oder Meteoriten.

Gut, manch einer Fläche wird man nachtrauern nur brächte man da auch jetzt schon eine NfG. aber auf den freien Flächen sind wir endlich entkriminalisiert.

Dies wäre mein Diskussionsansatz.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Sep 2014, 20:32

Der von mir vorgestellte Vorschlag war ein Ansatz den Archäologen mit so wenig wie möglich Vorurteilen entgegen zu kommen.

Welchen Vorteil hätte es auf denn dann auf den von der Denkmalschutzbehörden als Fundbereiche 3. Klasse ausgewiesenen Bereichen zu suchen?

Ich möchte weder in Baggerseen, Steinbrüchen, Mülldeponien, Schrottplätzen, Nord- oder Ostseestränden, oder an anderen von der Denkmaschutzbehörde gezielt zugewiesenen Flächen, suchen gehen.

Was spricht dagegen für die Freigabe der Antikensuche und das Eigentum an den Funden ohne Kulturhistorische Bedeutung und eine Entschädigung bei Funden von besonderer Kulturhistorischer Bedeutung, auch eine Gegenleistung in Form von einer kleinen Datensammlung zu erbringen?
Wir hätten alle zusammen die Chance an der Dokumentation der Geschichte unserer Heimat teilhaben zu können. Jeder kann seine ganz individuellen Mosaiksteine dazu erbringen...

Rechtssicherheit wäre die Folge :mrgreen:
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