Hilfe, Schatzfund
In den letzten Monaten haben wir ja an einigen Beispielen gesehen wie übel einem Schatzfinder mitgespielt wird...
Was ist zu beachten wenn man einen Schatzfund macht
Meiner Meinung nach sollte man sich im ersten Schritt anwaltliche Hilfe suchen.
Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist man ganz schnell als Zielscheibe im Kreuzfeuer der Behördenwillkür abgestempelt.
Verleumdung und üble Nachrede (siehe Barbarenschatz) scheint zum guten Ton der Denkmalbehörden geworden zu sein und verbessert deren Ansehen in meinen Augen in keiner Weise.
Vom Anwalt sollte man sich auf jeden Fall umfänglich zu folgenden Fragen beraten lassen:
Wer erstattet die Fundmeldung und in welchem Zeitraum?
Der Rechtsanwalt sollte mit der Denkmalbehörde klar die Modalitäten der Veröffentlichung des Schatzfundes und die Aussagen zum Finder abklären.
Weiterhin sollte man sich ausführlich zu Thema Urheberrechte aufklären lassen...
Wenn man sich alleine die Vermarktung der Himmelsscheibe von Nebra anschaut, dann wird schnell klar was da im Urheberrecht so alles schlummert.
Ein schnelles Vorgehen bei Verleumdungen / übler Nachrede, Falschdarstellungen in der Presse,... sollte auch gleich mit abgeklärt werden.
Bis auf Bayern haben alle Bundesländer Schatzregale. Dies bedeutet aber noch lange nicht das dem Finder nicht auch eine Entschädigung zusteht.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, oder eine abschließen möchte, der sollte sich unbedingt darüber aufklären lassen welchen Leistungsumfang in dieser Richtung abgedeckt ist. Im Zweifelsfall dies auch gleich schriftlich von der jeweiligen Versicherung bestätigen lassen.
All das erspart eine Menge Probleme.
Was ist zu beachten wenn man einen Schatzfund macht
Meiner Meinung nach sollte man sich im ersten Schritt anwaltliche Hilfe suchen.
Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist man ganz schnell als Zielscheibe im Kreuzfeuer der Behördenwillkür abgestempelt.
Verleumdung und üble Nachrede (siehe Barbarenschatz) scheint zum guten Ton der Denkmalbehörden geworden zu sein und verbessert deren Ansehen in meinen Augen in keiner Weise.
Vom Anwalt sollte man sich auf jeden Fall umfänglich zu folgenden Fragen beraten lassen:
Wenn man sich alleine die Vermarktung der Himmelsscheibe von Nebra anschaut, dann wird schnell klar was da im Urheberrecht so alles schlummert.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, oder eine abschließen möchte, der sollte sich unbedingt darüber aufklären lassen welchen Leistungsumfang in dieser Richtung abgedeckt ist. Im Zweifelsfall dies auch gleich schriftlich von der jeweiligen Versicherung bestätigen lassen.
All das erspart eine Menge Probleme.