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Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Mi 22. Feb 2017, 10:56
von spürnase55
Hallo erstmal,
ich bin ja noch ein neuer Sondler, aber dennoch beschäftigt mich eine wichtige Frage:
ist es nach dem deutschen Waffengesetz erlaubt, ein Grabungsmesser z.b. Withes Premium ( Klingenlänge 18,5 cm)mit sich zu führen ?
ich bin mir da nicht ganz sicher, was denkt ihr darüber ?
Gruß Andi

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Mi 22. Feb 2017, 13:38
von Gunis
Gilt als Werkzeug , ich denke nicht dass da jemand rumzickt.

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Mi 22. Feb 2017, 13:49
von Thomas Schwarz
Korrekt! Ansonsten dürfte man auch keine Machete mitführen

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2017, 15:06
von HStoermer
Mein Gott! Was habt ihr für Probleme :roll: :gruebel:

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2017, 17:56
von groby
HStoermer hat geschrieben:Mein Gott! Was habt ihr für Probleme :roll: :gruebel:

Nun ja, stell Dir vor, wir beide würden uns bei Anbruch der Dämmerung am Waldessaum treffen,
Du womöglich in Flecktarn, in der einen Hand ´ne Machete, in der Anderen ein Teil das aussieht wie ´ne Motorsense ... :gruebel:
Da würde ich zur Eigensicherung erst mal die Flinte von der Schulter nehmen ... :weisheit: ....................... ( :ironie )

MfG groby ... :mrgreen:

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2017, 21:00
von spürnase55
Hier in diesem Forum scheinen manche Leute ernsthafte Themen einfach auf die leichte Schulter zu nehmen,
ich will hier keinem zu nahe treten, aber ich habe eigentlich schon damit gerechnet, dass hier Leute
unterwegs sind, mit denen man auch mal über ernste Themen reden kann, und von denen konstruktive Beiträge kommen.
Nix für ungut, aber solche Kindereien langweilen mich, vielleicht bin ich aber auch einfach eine Spassbremse.....
Auf gute Funde, Andi

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2017, 21:22
von HStoermer
Was meinst du wie mich solche Personen wie dich langweilen!

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2017, 22:09
von Dalmat
Thomas Schwarz hat geschrieben:Korrekt! Ansonsten dürfte man auch keine Machete mitführen


:shock: Läufst du mit einer Machete?

Gruß Dalmat

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Sa 25. Feb 2017, 11:28
von sondler72
Grabungsmesser verboten. :jump:
Alles Quatsch. Kannst du mit draußen herum führen. Ich habe eine Machete im Auto liegen, bevor ich das tat bin ich freiwillig zu de Freunde und habe mich erkundigt. Diese waren erstmal Ahnungslos und mußten sich selbst erst erkundigen. Da wurde mir Wortwörtlich gesagt "Kannst du mitführen ist nicht verboten. Selbst ein Samurei Schwert sei nicht verboten aber Klappmesser, Springmesser ua. sind verboten"
Das ist aber schon über zehn Jahre her.
Heute in der jetzigen Situation sieht das anders aus wenn man mit einem Schwert auf dem Buckel rum läuft.
Trotzdem ein Grabungsmesser ist keine Waffe und fällt da raus. Werkzeug.

Hier mal was zum Nachlesen.

http://deutscheswaffenrecht.de/

Re: Grabungsmesser/Waffengesetz ?

BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 11:05
von SmilingJack
Moin Zusammen,

Als Schütze habe ich mehr mit dem deutschen Waffenrecht WaffG zutun als mir lieb ist.
Wichtig ist bei solchen Gegenständen wie einem Grabungsmesser m.E. das s.g. berechtigte Interesse / vorgesehener Verwendungszweck. Soll heißen wenn Du mit dem Werkzeug Grabungsmesser buddeln willst ist das OK.

Wie so oft ist es letztlich Ermessen des Beamten - Ich sehe das aber unkritisch solange du nicht mit dem Teil durch die Innenstadt läufst.

VG Smiling